Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt gegen Karl Lauterbach: Ausgerechnet Deutschlands oberstem Corona-Prediger wird vorgeworfen, bei seiner Corona-Infektion gegen die Isolationsvorschriften verstoßen zu haben. Mehrere Bürger haben Lauterbach deswegen angezeigt.
Laut der Corona-Verordnung des Landes Berlin müssen für eine vorzeitige Beendigung der Isolation nach fünf Tagen ein unter fachkundiger Aufsicht durchgeführter Negativtest sowie 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen. Vielfach wird bezweifelt, dass Gesundheitsminister Lauterbach sich an diese Regelungen gehalten hat.
Er hatte sich am 4. August nach einem positiven Schnelltest in Quarantäne begeben und soll laut eigener Aussage unter „sehr starkem Husten und hohem Fieber“ gelitten haben. Auf Twitter zeigte er mit dem Hinweis „Die letzten 4 Tage“ am 9. August ein Foto von vier Selbsttests, die offenbar Tag für Tag weniger stark anschlugen. Nach drei weiteren negativen Selbsttests nahm Lauterbach dann am 10. August persönlich an einer Kabinettssitzung teil – ein PCR-Test in einer Teststelle am Vortag war jedoch noch positiv, auch wenn der CT-Wert angeblich über 30 gelegen haben soll. Lauterbach hatte allerdings am 9. August gegenüber der ARD angegeben, noch immer nicht „ganz fit“ zu sein, womit von 48 Stunden Symptomfreiheit scheinbar keine Rede sein konnte.
Tatsächlich soll Lauterbach auch bei seiner Pressekonferenz am 12. August noch Covid-typische Symptome gezeigt haben. Dass ausgerechnet Deutschlands Panikminister, der dem Volk beinahe täglich die strikte Einhaltung von fragwürdigen Corona-Maßnahmen predigt, sich trotzdem wieder ins Getümmel stürzte, sorgte nicht nur bei zahllosen Bürgern für Unmut: Auch der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft, hat Anzeige erstattet und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hingewiesen: Der Fall müsse öffentlich aufgeklärt und Lauterbach zur Verantwortung gezogen werden – andernfalls müssten alle anderen Bürger ebenfalls in Ruhe gelassen werden.
Lauterbach streitet ab, seine Isolation zu früh beendet zu haben. Er sei zwar nicht fit gewesen, habe aber keine Symptome gehabt. Auch sei er vor Beendigung seiner Isolation angeblich dreifach negativ getestet gewesen. Allerdings ist unklar, ob Lauterbach sich unter fachkundiger Aufsicht testen ließ: Nicht einmal approbierte Ärzte dürfen sich selbst freitesten. Dennoch steht auch das Gesundheitsministerium erwartungsgemäß auf dem Standpunkt, Lauterbach habe sich an alle Regeln gehalten.
Wie viele Anzeigen gegen Lauterbach ergingen, ist unklar. Linken-Politiker Christoph Keller, Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, teilte der „Welt am Sonntag“ mit, dass beim Amtsleiter selbst und beim Fachbereich Infektionsschutz insgesamt fünf Anzeigen eingegangen seien, man wisse aber nicht, ob und wie viele Anzeigen bei anderen Stellen eingereicht wurden.
Verstöße gegen die Isolationsvorschriften werden mit Geldbußen zwischen 1.000 und 5.000 Euro geahndet – Beträge, die Lauterbach bei seinem Ministergehalt freilich kaum spüren dürfte.