Der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylbewerbern scheint in Deutschland irrelevant – das verdeutlichte zuletzt die Beantwortung einer AfD-Anfrage. Diese bezog sich auf die Massenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Illerkirchberg im Herbst 2019 durch fünf Asylbewerber. Einer der verurteilten Täter, ein 29-jähriger Afghane, landete im Zuge dessen in Abschiebehaft, wurde jedoch aus „humanitären“ Gründen nicht abgeschoben und kam schließlich auf freien Fuß. Ohne die Bevölkerung zu warnen, verfrachtete man ihn zurück nach Illerkirchberg.
In der Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Ruben Rupp findet sich folgende Zusammenfassung der Ereignisse:
Im Herbst 2019 kam es im Illerkirchberger Ortsteil Beutelreusch zu einer Massenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens durch fünf Asylbewerber aus Afghanistan und Irak. Vier davon wurden zu Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen, M. N. (29 Jahre), abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan, landete nach der Strafhaft zunächst in der Abschiebehaft. Da allerdings Abschiebungen nach Afghanistan aus „humanitären“ Gründen nicht stattfinden, kam er auf freien Fuß. Dies obwohl er nach Haftentlassung von der Polizei immer noch für gefährlich gehalten wurde. Ein Iraker wurde inzwischen „begleitet“ abgeschoben. Das Regierungspräsidium Tübingen schickte den Mann aus bisher unklaren Gründen nicht nur zurück in den Alb-Donau-Kreis, sondern sogar in die Gemeinde, in der die Vergewaltigung geschah. Dies offenbar unter dem Siegel der Geheimhaltung. Angeblich habe der Bürgermeister die Wiederaufnahme verhindern wollen. Obwohl der Bürgermeister nach Presseberichten angeblich „entsetzt“ darüber war, bewahrte er Stillschweigen gegenüber seinen Bürgern bis zum Mord an einer Schülerin durch einen anderen Asylbewerber. Angeblich habe keine andere Gemeinde ihn aufnehmen wollen. M. N. war mit Meldeauflagen belegt, hat sich aber offenbar in einen Nachbarlandkreis abgesetzt. Der Sonderstab gefährliche Ausländer, der diesen Fall führt, scheint auch hier düpiert worden zu sein. M. N. scheint zeitweise untergetaucht, aber kürzlich wieder aufgetaucht zu sein. Der aktuelle Stand ist nicht bekannt.
In der Beantwortung durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg bezieht man sich auf die sogenannte Wohnsitzauflage nach § 61 Absatz 1 d AufenthG, nach der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, grundsätzlich ihren gewöhnlichen Aufenthalt an dem Wohnort zu nehmen haben, an dem sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung gewohnt haben. Bei N. sei das nun einmal Illerkirchberg gewesen. Man bestätigt, dass die Bevölkerung nicht informiert wurde.
Rupp kritisiert dieses Vorgehen in einer Pressemitteilung vom 18. April scharf. Diese lesen Sie hier:
Landesregierung versagt bei Schutz der Bevölkerung: Vergewaltiger nun wieder zurück in Illerkirchberg!
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion hat sich nach der Beantwortung seiner Anfrage „Rechtliche Grundlagen und Behördenhandeln im Fall der Wiederzuweisung des Vergewaltigers von Illerkirchberg“ (Drucksache 17/4217) erschrocken gezeigt, dass Täter von Illerkirchberg abtauchen konnten und die Bevölkerung nicht über deren Gefährlichkeit informiert wurde.
Auch läuft gegen einen Täter ein Ermittlungsverfahren wegen wiederholten Verstoßes gegen Auflagen. „Der Schutz der Bevölkerung vor den Vergewaltigern von Illerkirchberg scheint für die Landesregierung keine Priorität zu sein. Täter wurden beispielsweise von der Landesregierung ausgewiesen, aber klagen sich munter durch, um in Deutschland zu bleiben. Der zweite Verbrecher wird tatsächlich nach der Haft dem Ort seines Verbrechens, und zwar Illerkirchberg erneut zugeteilt. Eine Information der von diesem Verbrecher bereits traumatisierten Bevölkerung über dessen Gefährlichkeit erfolgt nicht. Es ist wirklich erstaunlich, wie rücksichtslos hier gegen die Bevölkerung agiert wird. Ein anderer Täter ist noch in Haft und ich fordere, diesen, ohne Wenn und Aber direkt aus der Haft heraus abzuschieben.“
Weiter spricht sich Rupp für klarere Regelungen aus, um den Aufenthalt von straffällig gewordenen Ausländern gerade nicht wie im Falle von Illerkirchberg in den Ort der Straftat und häufig auch in die Nähe des Lebensmittelpunktes der Opfer zu legen.
Auch soll sich die Landesregierung für eine grundsätzliche Information der Bevölkerung gerade bei Schwerkriminellen einsetzen. “Dass dies bei der Rückkehr des Vergewaltigers von Illerkirchberg nicht umgesetzt wurde, ist bereits ein Skandal! Es wird endlich Zeit, dass die Landesregierung hier die Samthandschuhe auszieht und den Opferschutz endlich ernst nimmt. “