Nach Aufruf zum Mord an AfD- und FPÖ-Politikern: Strafanzeigen gegen Jan Böhmermann

Bild: freepik / freedomz

„Nazis keulen“: Dazu rief der sogenannte Satiriker Jan Böhmermann jüngst in seiner Zwangsgebühren-finanzierten Sendung im ZDF auf. Gemeint sind hier nicht etwa Anhänger der einstigen NSDAP, sondern Politiker der Opposition in Form der AfD sowie der FPÖ. Der Gründer und Bundesvorstand der Good Governance Gewerkschaft, Marcel Luthe, will das nicht durchgehen lassen und hat Strafanzeige gestellt. Laut Staatsanwaltschaft ist er damit nicht allein.

„Nicht immer die Nazi-Keule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen“: Mit diesen Worten verabschiedete Böhmermann sich am 16. Februar in seiner Sendung, in der er in der von ihm gewohnten „Qualität“ gegen FPÖ-Politiker und gegen die Opposition in Deutschland in Form der AfD gewettert hatte. Beide Parteien hatte er mit der NSDAP verglichen.

Für Böhmermann besteht selbst die CDU aus Nazis – als solche gelten bei ihm gemeinhin sowieso alle, die den linksgrünen Regierungskurs nicht mittragen. Angesichts der katastrophalen Umfragewerte der Ampel-Parteien und der allgegenwärtigen Rufe nach Neuwahlen soll demnach wohl am besten die Mehrheit der Bevölkerung „gekeult“, also Nutztieren gleich getötet werden. Das Portal Nius betitelte Böhmermann jüngst als „Vollzeit-Hetzer vom ZDF„.

Der Gründer und Chef der Good Governance Gewerkschaft, Marcel Luthe, hat diese jüngste Entgleisung nun mit einer Strafanzeige quittiert: Er äußert in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mainz den Verdacht auf eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie auf Volksverhetzung.

Zwar wird Luthe für die Aktion auf X gelobt, doch viele Kommentatoren bezweifeln, dass die Anzeige Erfolg haben wird. Luthe gibt jedoch an, sie durchfechten zu wollen. Und er ist damit nicht allein: Wie Nius berichtet, seien laut Staatsanwaltschaft Mainz bereits mehrere Strafanzeigen wegen der Sendung eingegangen. Es ist noch offen, ob es ein Ermittlungsverfahren geben wird. Man wies darauf hin, dass nicht nur das einzelne Zitat, sondern der gesamte Beitrag und der Kontext der Äußerung einbezogen werden müssten.

Narrenfreiheit hat der bei vielen Bürgern unbeliebte Zwangsgebühren-Profiteur immerhin nicht: Vor kurzem unterlag Jan Böhmermann vor Gericht. Er hatte gegen einen Imker geklagt, der nach einer Verunglimpfung durch den „Satiriker“ mit dessen Bild Werbung für seinen Honig gemacht hatte. Auch unter Verweis auf die Tatsache, dass Böhmermann selbst stets an die Grenzen des rechtlich Möglichen gehe, gab die Richterin dem Imker recht.

Wie die Grenzen des „rechtlich Möglichen“ in diesem Fall gesetzt sind, wird sich zeigen. Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass FPÖ und AfD mit der NSDAP gleichgesetzt werden dürfen und „Keulungsaufrufe“ daher in Ordnung sind, so müssten sich logisch betrachtet aber auch die Ampel-Parteien fortan Nazivergleiche gefallen lassen: Es ist nämlich nicht die AfD, die aktuell in Deutschland gegen Grundrechte und Demokratie vorgeht und dabei keinerlei Berührungsängste gegenüber Gesetzen der Nationalsozialisten zeigt (Stichwort: „Heimtückegesetz“).

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