Nach Abschiebung kam er wieder, seitdem klagt er: Geduldeter Iraker ersticht 61-Jährigen

Bild: toon35 / freepik

Unfassbare Zustände im besten Deutschland, das es jemals gab: Ein Iraker reist nach Deutschland ein, wird nach einem abgelehnten Asylantrag abgeschoben. Fünf Jahre später ist er wieder da und stellt erneut einen Asylantrag. Nachdem auch dieser abgelehnt wurde, klagt er gegen seine Abschiebung. Seit zwei Jahren wird er geduldet. Vor einer Woche erstach der Mann einen 61-Jährigen in Sarstedt.

Laut Mitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim wurde am vergangenen Montag (02.09.2024) in Sarstedt der 61-jährige Betreiber eines Hotels, das als Unterkunft für Zuwanderer genutzt wird, erstochen. Der Tatverdächtige – ein 35-jähriger Iraker, der in der Unterkunft gewohnt hat – flüchtete zunächst, konnte jedoch am Abend festgenommen werden. Wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim und die Polizei mitteilten, soll es zum Streit zwischen den beiden Männern gekommen sein, in dessen Verlauf der 35-Jährige zustach. Seit Dienstag sitzt er in Untersuchungshaft, ihm wird Totschlag vorgeworfen.

Welt“ berichtete nun, dass der mutmaßliche Täter eigentlich in den Irak abgeschoben werden sollte, aber dem niedersächsischen Innenministerium zufolge wegen einer Klage gegen seine Abschiebung geduldet wird. Demnach hatte der Iraker im Februar 2017 erstmals Asyl beantragt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt und im August wurde er zurück nach Polen überstellt. Im Juni 2022 war er dann erneut eingereist und hatte einen Zweitantrag auf Asyl gestellt, der jedoch wieder abgelehnt worden war. Daraufhin klagte der Mann laut dem Ministerium mit einem Eilantrag gegen seine drohende Abschiebung. Diesem wurde vom Verwaltungsgericht Hannover stattgegeben, daher gilt er seit September 2022 als geduldet. Über die Klage wurde noch nicht entschieden, da der Europäische Gerichtshofs (EuGH) noch den Umgang mit Zweitanträgen prüfe. Die diesbezügliche Entscheidung wollte das Verwaltungsgericht abwarten – diese steht seit Ende 2022 aus.

Ohne eine Änderung des Asylrechts sind Abschiebungen im großen Stil, wie von der Ampel-Regierung immer wieder angekündigt, gar nicht möglich. Ganze achtmal können Asylbewerber gegen ihre Abschiebung Einspruch einlegen (Report24 berichtete): Nach Ablehnung seines Asylantrags durch das Amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), hat ein Migrant zunächst die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht (VG) zu klagen. Nach erneuter Ablehnung kann er vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen. Wird er wieder abgelehnt, kann er sich als „Härtefall“ an die Landesregierung wenden. Danach kann er mit einem Folgeantrag auf Asyl einen erneuten Versuch starten. Sollte auch dieser scheitern, kann der Migrant auf „subsidiären Schutz“ oder auf Abschiebeschutz klagen. Dank der Grünen bekommt er noch einen Anwalt auf Steuerzahlerkosten zur Seite gestellt. Auch die Kosten für die Verfahren trägt der Staat, also letztlich auch der Steuerzahler.

Bis alle Optionen ausgeschöpft sind, können zweieinhalb Jahre vergehen, in denen der klagende Migrant zudem Sozialhilfe kassiert. Unterstützung erhält er von Asylanwälten und linken NGOs. Auch gibt es Plattformen, die Hilfestellung zum Verhindern von Abschiebungen geben, etwa „Handbook Germany“ – finanziert von der Bundesregierung und der EU. Dort wird auf der Seite „Asylantrag abgelehnt“ detailliert beschrieben, welche Möglichkeiten es gibt, um die Abschiebung abzuwenden.

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