Je mehr Details über den Massenmörder von Magdeburg bekannt werden, desto widerlicher gestalten sich die Erkenntnisse über die deutsche Justiz. So hatte der “Flüchtling” Taleb A. im Jahr 2013 bereits Terrordrohungen gegen die Ärztekammer ausgestoßen. Seine Strafe: 90 Tagessätze zu je 10 Euro. Und zur Belohnung durfte er im Maßnahmenvollzug (!) als Psychiater (!) praktizieren. Wie verkommen, wie voll von Selbsthass muss ein Land sein, in dem so etwas möglich ist?
Beim Massenmörder von Magdeburg, Taleb A. dürfte es sich nicht nur um eine schwer gestörte, sondern auch um eine chronisch kriminelle Persönlichkeit handeln. Dies war so mancher Behörde auch gut bekannt – doch anstelle den Mann außer Landes zu schaffen, belohnte man ihn mit einer gut dotierten Stelle als Arzt, in welcher er noch dazu mit Häftlingen arbeiten durfte.
Zunächst mehren sich die Wortmeldungen aus der arabischen Welt, dass Taleb A. keinesfalls aus Saudi-Arabien fliehen musste, weil er sich vom Mohammedanismus abgewandt hätte. Vielmehr wäre er dort zunächst wegen fortwährender Gewalt gegen seine Frau sowie Vergewaltigung strafverfolgt worden. Später kamen Vorwürfe des Menschenhandels hinzu – er selbst behauptete, Frauen vor dem saudischen Staat in Sicherheit bringen zu wollen.
In Deutschland angelangt, behauptete der Mann aber, aus religiös/politischen Gründen verfolgt zu werden. Nachdem wir in einer Zeit leben, wo sich ein illegaler Einwanderer beim Grenzübertritt Alter, Name und Lebensgeschichte frei ausdenken kann – und sich keine Sorgen um die Überprüfbarkeit machen muss – kam er damit durch.
An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass bereits mehrere Vergewaltiger und Mörder aus arabischen Ländern vor ihren Taten im Westen bereits ähnliche Taten in anderen Ländern begangen hatten. Nachdem sich die Behörden aber nie für ihre Lebensgeschichte interessiert haben, konnten sie unbehelligt “weiterfliehen” und weitere Opfer schädigen oder gar töten.
Über zehn Jahre Gewalt- und Terrordrohungen, auch gegen Behörden
Im Jahr 2013 wurde Taleb A. in Deutschland bereits verurteilt – am Amtsgericht Rostock wegen “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten”. Ein interessanter Tatbestand für eine klare Terrordrohung mit islamistischem Hintergrund. Dabei sollen die Drohungen zu jener Zeit kein Einzelfall gewesen sein. Der NDR berichtete:
Taleb A. hatte demnach von 2011 bis 2016 in Stralsund gelebt. Dort durchlief er teilweise eine Facharzt-Ausbildung. (…) dass der Mann mehrmals mit Gerichten, Behörden und der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zu tun gehabt und Straftaten angedroht hat. In einem Streit mit der Ärztekammer sprach der heute 50-Jährige schwere Drohungen aus. Dabei verwies er auf den Anschlag in Boston 2013 – dort waren bei einem Marathon drei Menschen getötet und mehr als 140 verletzt worden. Im Jahr 2014 kam es zu einer ähnlichen Drohung, als er sich mit Behörden über soziale Unterstützung stritt. Erneut drohte er damit, er werde “Handlungen von internationaler Beachtung ausführen, an die man sich lange erinnern würde”. Als er trotz langer Proteste keinen Fortschritt machte, drohte er damit, sich das Leben zu nehmen.
Mit mildest möglichem Urteilchen wegen Terrordrohungen vorbestraft
Der Mann hatte also völlig unbehelligt in Deutschland leben und immer wieder Terrortaten androhen können. Als endlich einmal einer dieser Vorfälle zur Anzeige kam und verhandelt wurde, zeigten sich die Richter milder als beim berühmt-berüchtigten Vorfall, “keinen Schokopudding im Asylheim”. Er musste 90 Tagessätze zu je 10 Euro (!) bezahlen.
Wenn man berücksichtigt, dass die Drohungen, die damals verhandelt wurden, gegenüber der Ärztekammer ausgesprochen wurden, ist es umso interessanter, dass er dennoch eine Facharzt-Ausbildung vollenden und dann als Facharzt für Psychiatrie in Deutschland arbeiten konnte. Einen anderen Hintergrund als Hass auf das Eigene und völlige Verkommenheit aller beteiligten Behörden kann man sich dabei eigentlich kaum vorstellen.
Doch damit nicht genug, im Jahr 2015 beleidigte er schriftlich die Richter des genannten Falles. Der NDR berichtete weiter:
Etwas später im selben Jahr wandte sich der mutmaßliche Täter an die Petitionshotline der Bundesbehörde. Neben einer Beschwerde über das Urteil warf er dabei den Richtern Rassismus vor. Im Anschluss drohte er damit, sich eine Pistole zu organisieren und sich damit an den Richtern zu rächen.
Ermahnung: “Taleb A. müsse strafrechtlich relevante Handlungen unterlassen.”
Die Folge war ein klares “Du, Du” mit erhobenem Zeigefinger durch Polizeibeamte. Man habe den Mann bei einer Gefährderansprache darauf hingewiesen, dass er in Zukunft strafrechtliche relevante Handlungen unterlassen müsse. Die Summe dieser Vorfälle reichte offenbar nicht aus, um Taleb A. in eine Kartei als potenziell gemeingefährlicher Terrorist aufzunehmen. Man liest vereinzelt Rechtfertigungen, dass er sich ja vom Islam abgewandt hätte – und dementsprechend kein islamistischer Terror zu erwarten gewesen sei. Im Handelsblatt ist zu lesen, dass deutsche Behörden seit 2023 eine weitere Gefährderansprache vorgehabt hätten, diese aber nie durchgeführt wurde.
Nun müssen Sie überlegen, was das deutsche Regime Ärzten angetan hat, welche Maskenbefreiungen ausstellten oder sich gegen die lebensgefährliche experimentelle Covid-19-Impfung ausgesprochen haben. Inzwischen wurden mehrere Hafturteile ausgesprochen. Vergleichen Sie: hier ein illegaler Einwanderer, der über zehn Jahre hinweg immer wieder Gewaltdrohungen ausgestoßen hat – und auf der anderen Seite Menschen, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, ihren Patienten zu schaden.
In Deutschland hat sich ein lebensgefährliches Unrechtssystem etabliert
Ebenso ist es dringend nötig, einen Vergleich herzustellen, wie hart die linksextremistisch orientierte deutsche Innenministerin Faeser ihre Beamten gegen Menschen vorgehen lässt, welche die deutsche Regierung oder einzelne Minister und Politiker kritisieren. So wurde einem Vater einer schwerbehinderten Tochter wegen angeblicher “Beleidigung” die Tür eingetreten und eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Andere Fälle betrafen Rentner, die sich gar nicht selbst geäußert hatten, sondern nur entsprechende Aussagen teilten. Die Verkommenheit der Verantwortlichen ist unvorstellbar und widert jeden Menschen an, der dazu gezwungen ist, ein solches System mit seinem Steuergeld zu erhalten. Es ist ein lebensgefährdendes Unrechtssystem, das sich hier in Deutschland etabliert hat.
Der ganze deutsche Wahnsinn zusammengefasst
- Man hat den Saudi 2006 als “Flüchtling” einreisen lassen, obwohl internationales Gesetz klar definiert, dass man Anspruch auf Schutz im nächstgelegenen sicheren Drittland hat. Zwischen Deutschland und Saudi-Arabien liegen viele sichere Drittländer – seine Einreise und die Asylgewährung erfolgten also vorsätzlich widerrechtlich. Jeder daran beteiligte Beamte könnte als an den Terrortaten mitschuldig bezeichnet werden.
- Es wurde dem Mann trotz andauernder Auffälligkeit zur Gewaltbereitschaft und wiederholten Terrordrohungen ermöglicht, in Deutschland eine Ausbildung zum Facharzt zu absolvieren
- Trotz einschlägiger Vorstrafe konnte der Mann nicht nur eine Position als Psychiater in einem Klinikum erhalten, er durfte auch im Maßnahmenvollzug mit Sträflingen arbeiten
- Er ist immer wieder wegen Nötigung, Gewaltandrohung und Terrordrohungen aufgefallen, Folgen hatte das zu keinem Zeitpunkt. Ein Verfahren, in dem es um Drohungen und Falschbehauptungen gegen einen Verein ging, ist seit 2019 anhängig.
- Seit spätestens 2023 postete der Mann konkrete Aussagen in sozialen Medien, dass er Deutsche ermorden wolle. Diese wurden sowohl von Privatpersonen als auch von Saudi-Arabien an deutsche Behörden gemeldet. Es hatte keinerlei Konsequenzen.
- Am Freitagabend, der im Mohammedanismus heilig ist, raste Taleb A. mit einem PKW in den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, mordete, verstümmelte und verletzte. Deutsche Behörden tun überrascht, wer hätte das nur ahnen können.