260 Euro Strafe für geringste Geschwindigkeitsübertretungen? Das berichten Betroffene in sozialen Medien. Sie mutmaßen Vorsatz der verantwortlichen Behörden, die eine extra unübersichtlich beschilderte Stelle zum Abzocken genutzt hätten. Es handelt sich um einen Radarkasten an einer Baustelle der A14 – mit dem man den Autofahrern 4,75 Millionen Euro abgenommen hat. Eigentlich sollten solche Einrichtungen der Sicherheit dienen, nicht der Sanierung öffentlicher Kassen.
60.000 Anzeigen hagelte es im Zeitraum von sechs Monaten. Der Radarkasten stand von April bis Oktober 2025 an einer Baustelle auf der A14 bei Wolfurt. Offiziell werden Autobahnbaustellen besonders häufig überwacht, um “die Sicherheit” zu erhöhen. Das Argument ist natürlich nicht völlig von der Hand zu weisen, in einem demokratischen Rechtsstaat ist aber auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu stellen.
Erboste Bürger erklären, dass der Kasten auf eine Beschleunigungsspur gerichtet war, wo sich Menschen in den fließenden Verkehr einreihen mussten. Mit Verkehrssicherheit hätte dies dort nichts zu tun gehabt. Andere sagen, dass auch die Dauer der Baustelle – wie in Österreich häufig zu beobachten war – nicht nachvollziehbar ist. Man habe dort nur selten Arbeiter wahrgenommen.
Die erlaubte Geschwindigkeit an der überwachten Stelle war 60 km/h. Betroffene berichten, dass sie die Beschilderung für unübersichtlich hielten – und bei anderen Autobahnbaustellen 80 km/h üblich wären. Nachdem die Baustelle inzwischen abgebaut ist, lassen sich solche Vorwürfe nicht überprüfen.
Viele Menschen fühlen sich jedenfalls abgezockt, speziell auch durch die Höhe der Strafen. Ob die berichteten 200-260 Euro für nur 11 km/h zu viel der Wahrheit entsprechen, muss kritisch hinterfragt werden. Rechnerisch ergibt sich eine Durchschnitts-Strafe von 80 Euro – immer noch ein hoher Betrag in Zeiten der Teuerung und Inflation.
Interessant ist dabei, wohin die Einnahmen gehen. Diese erhält zu 80 Prozent die Straßenbau-Gesellschaft ASFINAG und zu 20 Prozent das Innenministerium, also die Polizei. Die ASFINAG ist ein staatliches Unternehmen im Eigentum des Bundes. Sie ist als Aktiengesellschaft organisiert, ihre Anteile werden jedoch vollständig vom österreichischen Staat gehalten. Zuständig für die Eigentümerrechte ist das Bundesministerium für Finanzen. Im Endeffekt klingeln auf beiden Seiten die Kassen kräftig.
Offenbar war man so glücklich über die Einnahmen, dass man nach Fertigstellung des Teilstücks ein fixes Radar installiert hat – und bei der Gelegenheit die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 auf 100 km/h abgesenkt hat. So lässt es sich unter dem Deckmäntelchen der “Verkehrssicherheit” auf Kosten der Allgemeinheit auch weiterhin gut verdienen.
