„Migrationsabkommen“ mit Kenia: Strömen nun auch noch 250.000 Kenianer nach Deutschland?

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Deutschland hat ein Migrationsabkommen mit Kenia geschlossen, um die Abschiebung von Kenianern ohne Bleiberecht zu „erleichtern“ und die Anwerbung von Fachkräften zu fördern. Konkrete Zahlen waren bei der offiziellen Vorstellung des Abkommens nicht genannt worden. Gegenüber der „Deutschen Welle“ sprach Kenias Präsident dann von 250.000 Kenianern, die einen Job in Deutschland erhalten sollen. Dem gegenüber stehen höchstens 800 Kenianer, die abgeschoben werden könnten – der Großteil davon ist ohnehin „geduldet“.

Die Bundesregierung setzt zur besseren Steuerung der Migration auf Abkommen mit anderen Staaten. Derartige Abkommen gibt es bereits mit Indien, Georgien und Marokko; auch mit Kolumbien wurde eine engere Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung vereinbart. Abkommen mit weiteren Staaten sind in Planung, beispielsweise mit Usbekistan. Vorteile für Deutschland ergeben sich dabei gemeinhin nicht.

Am Freitag hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz nun auch mit dem kenianischen Präsidenten William Ruto auf ein solches Migrationsabkommen geeinigt. Damit soll die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht erleichtert und die Anwerbung von Fachkräften gefördert werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Kenias Außenminister Musalia Mudavadi unterzeichneten das neue Abkommen in Berlin während des Besuchs des kenianischen Präsidenten. Nach der Unterzeichnung sprachen Scholz und Ruto von einer Win-win-Situation, konkrete Angaben wurden nicht gemacht.

Im Interview mit der Deutschen Welle wurde Ruto dann deutlicher. Er erklärte, dass das Abkommen 250.000 Arbeitsplätze für junge Kenianer schaffen würde. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat dementierte diese Aussage umgehend auf X: „Diese Nachricht ist falsch. Das Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Kenia enthält keinerlei Zahlen oder Kontingente von Fachkräften aus Kenia, die in Deutschland arbeiten könnten. Alle Bewerber müssen die Kriterien des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfüllen.“

Das Interview mit Ruto ist noch auf der Website der Deutschen Welle zu finden – in einer Anmerkung fügte man inzwischen hinzu, dass das Bundesinnenministerium klargestellt hätte, dass diese Zahlen „unverbindlich“ seien. Es habe auf die Bestimmungen des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verwiesen. Die kenianische Regierung hat sich noch nicht zu der Gegendarstellung Berlins geäußert. Handelt es sich um ein Missverständnis? Wenn die Zahl lediglich „unverbindlich“ sein soll, ist das kein Widerspruch zu Rutos Aussage. Man darf davon ausgehen, dass die Zahl so durchaus in den Verhandlungen genannt wurde. Woher sonst sollte Ruto sie haben?

Dieses Abkommen wird kaum zu mehr Abschiebungen beitragen, denn Kenia gehört nicht zu den Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind 818 Kenianer ausreisepflichtig, 738 davon sind geduldet; die Abschiebung ist also vorübergehend ausgesetzt. Insgesamt sind 15.000 Kenianer in Deutschland registriert.

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