MFG informiert: So wehren Sie sich gegen die ORF-Haushaltsabgabe (mit Musterschreiben)

Symbolbild: KI / R24

“Bezahlen für Propaganda” – so empfinden zahllose Österreicher die ORF-Haushaltsabgabe und wollen sich entsprechend dagegen wehren. Die Partei Menschen Freiheit Grundrechte (MFG) hat einen umfassenden Informationsbeitrag zum Vorgehen publiziert, gibt darin wertvolle Tipps und Hinweise und stellt obendrein Musterschreiben zum Download zur Verfügung.

Aussendung der MFG Österreich:

Informationen zur ORF-Haushaltsabgabe ab 2024

Seit dem 1. Januar 2024 ist in Österreich die neue ORF-Haushaltsabgabe in Kraft. Sie löst die bisherigen GIS-Gebühren ab und ist für jeden Haushalt verpflichtend. Viele Menschen möchten wissen, wie sie sich rechtlich gegen diese Abgabe wehren können. MFG stellt der Bevölkerung unverbindliche und kostenlose Musterschreiben zur Verfügung, um gegen diese Abgabe vorzugehen. Änderungen und Ergänzungen der Vorlagen können je nach Bedarf vorgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass MFG keine Haftung übernimmt.

Diese Zusammenfassung dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Die wichtigsten Punkte des ORF-Beitragsgesetzes

  1. Zahlungsaufforderung:
  • Der ORF-Beitrag wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.
  • Bestehende SEPA-Lastschriftmandate für GIS-Gebühren werden automatisch auf den neuen Beitrag umgestellt. Diese können Sie mittels Storno widerrufen.
  • Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie innerhalb von 14 Tagen einen Bescheid über die Zahlungspflicht verlangen. Hier ein entsprechendes Musterschreiben – Verlangen auf Bescheiderlass.
  • Für weitere Zahlungsaufforderungen für einen anderen Zeitraum ist jeweils ein neuer Bescheid anzufordern.
  1. Beschwerdeverfahren:
  • Nach Erhalt eines Bescheids können Sie innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Hier ein entsprechendes Musterschreiben – Musterbeschwerde
  • Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Sie den Beitrag bis zur Entscheidung des Gerichts nicht bezahlen müssen.
  • Die Beschwerdegebühr beträgt aktuell 30 Euro und muss beim Finanzamt eingezahlt werden. Ein Zahlungsnachweis ist der Beschwerde beizufügen.
  1. Weiterführende Rechtsmittel:
  • Sollte Ihre Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt werden, können Sie weiter beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof klagen. Hier besteht allerdings Anwaltspflicht und es fallen weitere Kosten an.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann Verfahrenshilfe beantragt werden.
  1. Sonderfall: Vollstreckbarer Rückstandsausweis
  • Falls ein „vollstreckbarer Rückstandsausweis“ ohne vorherigen Bescheid ausgestellt wird, können Sie mit einem speziellen Musterschreiben Einwendungen erheben.
  • Nach Einreichung solcher Einwendungen setzt die ORF-Beitrags Service GmbH den Rückstandsausweis in der Regel außer Kraft, sofern ein Bescheid nachweislich angefordert wurde.

Praktische Tipps zur Vorgehensweise

  1. Zahlungsaufforderung prüfen: Sobald Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten, entscheiden Sie, ob Sie diese akzeptieren oder einen Bescheid verlangen möchten. Nutzen Sie dafür unser Musterschreiben.
  2. Beschwerde einlegen: Falls ein Bescheid ausgestellt wird, haben Sie vier Wochen Zeit, um Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Auch dafür stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung.
  3. Kosten einplanen: Beachten Sie, dass mit der Beschwerde eine Gebühr von 30 Euro verbunden ist. Für weiterführende Verfahren vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof fallen Anwalts- und Gerichtskosten an.
  4. Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um alle aktuellen Entwicklungen und Hinweise zur Haushaltsabgabe zu erhalten.

Wichtige Hinweise

  1. Die bereitgestellten Informationen und Muster sind unverbindlich, wir übernehmen keine Haftung für deren Verwendung. Die Inhalte sind allgemeiner Natur. Im Zweifelsfall empfehlen wir, eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
  2. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir als Partei keine individuelle Rechtsberatung oder Beratung zur Haushaltsabgabe anbieten können.
  3. Kosten und Aufwand: Bitte beachten Sie, dass mit der Einreichung einer Beschwerde Kosten verbunden sein können. Für die weitere Bearbeitung des Falls und die rechtliche Vertretung nach der Beschwerde ist in der Regel die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich. Zudem können im weiteren Verlauf Gerichtskosten anfallen.

Download der Musterschreiben

Nachfolgend ein Überblick über den aus jetziger Sicht voraussichtlichen Ablauf:

Bitte unbedingt zum Newsletter anmelden, damit wir Sie über die neuesten Erkenntnisse informieren können:

  1. Sie werden eine Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH erhalten.
  2. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, um einen offiziellen Bescheid über die Zahlungspflicht anzufordern. Das Musterschreiben finden Sie hier zum Download.
  3. Nach der Bescheid Anforderung schickt die OBS oftmals eingeschriebene Briefe mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren“. In diesem Fall sind die dort angeführten Daten zu kontrollieren, eventuelle Änderungen zu melden, aber sonst keine weiteren Schritte zu setzen. (ggf. senden Sie nochmals die Info das ein Bescheid angefordert wurde mit)
  4. Falls Ihnen danach ein Bescheid ausgestellt wird, können Sie innerhalb von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Muster wird Ihnen hier zum Download zur Verfügung gestellt.
  5. Durch die Beschwerde müssen Sie den ORF-Beitrag erst einmal nicht bezahlen.
  6. Die Kosten für eine Beschwerde betragen 30 Euro.
  7. Falls das Bundesverwaltungsgericht Ihre Beschwerde ablehnt, können Sie weiter beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof klagen. Dabei müssen Sie von einem Anwalt vertreten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenshilfe beantragen.
  8. Bei jeder weiteren Zahlungsaufforderung durch die OBS für weitere Zeiträume im Jahr 2024 oder 2025 (für die es zuvor noch keine Zahlungsaufforderung gab) muss erneut ein Bescheid angefordert werden.
  9. Bei einer Zahlungserinnerung/Mahnung für einen Zeitraum im Jahr 2024/2025, für den schon ein Bescheid angefordert wurde, kann dies wiederholt mit dem Hinweis darauf, dass bereits ein Bescheid angefordert wurde, gemacht werden.
  10. Für den Fall, dass ein gesetzwidriger „vollstreckbarer Rückstandsausweis“ von der OBS zugesendet wird, stellen wir ein weiteres Musterschreiben (Einwendungen gegen Rückstandsausweis) zur Verfügung.
  11. Weiters beauftragt die OBS in einigen Fällen Rechtsanwälte und Inkassobüros, welche Schreiben mit erhöhten Geldforderungen an die Kunden senden, obwohl diese nachweisliche einen Bescheid angefordert haben. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Auch in solchen Fällen ist sowohl der OBS als auch dem Rechtsanwalt/dem Inkassobüro mitzuteilen, dass mit Datum vom … ein Bescheid angefordert wurde.
  12. In dem Fall, dass kein Bescheid angefordert oder auf einen Bescheid nicht fristgerecht mit einer Beschwerde reagiert wurde, ist die Zahlung zu erfolgen. Eine Einigung mit der OBS über die um Mahngebühren oder Kosten für das Inkassobüro erhöhten Kosten hat in Einzelfällen zum Erfolg geführt. Bei der nächsten Zahlungsaufforderung kann dann nachweislich und rechtzeitig ein Bescheid angefordert werden, gegen den dann nachweislich und rechtzeitig Beschwerde erhoben werden kann.

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