Nicht nur in Deutschland kann man sich von seinen migrantischen Straftätern einfach nicht trennen: Auch „Down Under“ setzen Migrationsfetischisten alles daran, Abschiebungen unmöglich zu machen. Der australische Guardian erzählte am 6. April eine gar tragische Geschichte: An diesem Samstag sollte ein 33-jähriger Migrant nach Sierra Leone abgeschoben werden. Dort war er zuletzt mit fünf Jahren. Ein humanitärer Skandal, so scheint es – was man jedoch nur ganz am Rande erwähnt, ist, dass der Migrant ein verurteilter Straftäter ist. Er rammte mit 19 Jahren einem 13-Jährigen ein Messer in den Rücken. Deswegen verlor er sein Visum.
Bis zu seinem fünften Lebensjahr soll Mohamed Coker in Sierra Leone gelebt haben. Nachdem sein Vater dort im Bürgerkrieg getötet wurde, flüchte er nach Guinea. Von dort kam er als Teenager mit seiner Mutter mit einem humanitären Visum nach Australien. Jedoch: Sein Visum wurde nach einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung zu vier Jahren und drei Monaten Haft im Jahr 2012 annulliert. Die Tat selbst hatte sich zwei Jahre früher ereignet. Der Guardian lässt Coker erklären:
„Bis zu diesem Tag habe ich alles richtig gemacht“, sagte Coker. „Ein paar Jungs haben mich und meine Freunde angegriffen. Ich hatte Angst – es waren so viele. Einer von ihnen wurde schließlich erstochen. Ich weiß nicht, ob ich es war. Seitdem steht mein Leben auf dem Kopf.“
Quelle: Guardian
Ein armes Opfer des Justizsystems also? Die Lektüre des Berichts mit dem dramatischen Titel „Mohamed kam als Teenager nach Australien. Nun droht ihm die Abschiebung in ein ihm unbekanntes Land“ lässt genau das vermuten. Gerichtsdokumente erwecken jedoch einen gänzlich anderen Eindruck. Tatsächlich ging Mohamed Coker damals gegen die erste gerichtliche Entscheidung gegen ihn in Berufung – erfolglos. Das Gericht bestätigte das Urteil gegen ihn und betonte auch unter Rückbezug auf Videobeweise, dass Coker in seinen Ausführungen log. Eine Gruppe afrikanischer und asiatischer Schüler hatte sich zum Kampf bei Eisenbahngleisen verabredet. Coker erschien mit einem Messer, das er auch einsetzte: Er stach einen 13-Jährigen in den Rücken. Der Junge wurde lebensbedrohlich verletzt, ohne Not-OP wäre er verblutet. In der Urteilsbegründung heißt es:
Das Argument, dass der Richter bei der Strafzumessung eine außergerichtliche Bestrafung hätte berücksichtigen müssen, kann sofort zurückgewiesen werden. Es wurde ihm gegenüber kein entsprechendes Vorbringen gemacht, und es gab vor ihm – oder auch vor diesem Gericht – keinen Beweis dafür, dass der Kläger durch diejenigen, die ihn verfolgten, eine Verletzung erlitten hatte, die so bedeutend war, dass sie eine Strafminderung rechtfertigen würde. Auch die Behauptung, der Richter sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Kläger das Messer mitgenommen habe, ist nicht stichhaltig. Der Richter war nicht verpflichtet, die Behauptung des Klägers zu akzeptieren, er habe das Messer nur gefunden; und in der Tat wäre es im Nachhinein angesichts der vielen verschiedenen Versionen des Klägers voreilig, sich auf irgendeine von ihnen zu verlassen. Vielmehr hat der Richter festgestellt, dass der Kläger mit einem Messer bewaffnet zu dem Vorfall gegangen war und es benutzt hatte. Das ist richtig, selbst wenn man die Darstellung des Klägers akzeptiert, er habe das Messer am Bahnhof gefunden. Der Punkt war, dass er es behalten und sich mit ihm in einen Faustkampf begeben hatte.
Wie der Verteidiger des Angeklagten betonte, war die Entschuldigung, die der Kläger vor seiner Flucht geäußert hatte, angesichts der fehlenden Reue, die er in seinen späteren Leugnungen zeigte, nur wenig wert. Der Richter erkannte die mildernden Umstände an: das jugendliche Alter des Klägers, das Fehlen von Vorstrafen und die traumatische Vorgeschichte; und er war über die tatsächlichen Umstände des Angriffs, der nur einen einzigen Schlag beinhaltete, gut informiert. Dagegen handelte es sich um eine lebensbedrohliche Verletzung eines 13-Jährigen. Die Behauptung, der Kläger habe erst auf den Beschwerdeführer eingestochen, nachdem dieser ihn geschlagen hatte, ist zweifelhaft: In der anerkannten Sachverhaltsdarstellung wurde festgehalten, dass der Kläger dem Beschwerdeführer zunächst einen Schlag gegen den Kopf versetzt hatte, und dass der Kläger ihn bei dem bloßen Versuch des Beschwerdeführers, einen Schlag zu erwidern, in den oberen Rücken gestochen hatte.
R v Coker [2013] QCA 315
Man kann zusammenfassen: Der Migrant schlug zunächst einen 13-Jährigen auf den Kopf und stach ihm dann mit einem Messer in den Rücken. Das Gericht bezweifelte, dass er zuvor angegriffen worden war, vielmehr schien die Aggression von Coker auszugehen. Dass es zum Kampf kommen würde, war zuvor bekannt gewesen, man hatte sich nämlich dazu verabredet. Das Messer wurde von Coker bewusst mitgeführt und eingesetzt – wohlgemerkt zu einem Faustkampf. Der Migrant zeigte keine Reue. Er log bei Befragungen in einem Ausmaß, dass der Richter jede Glaubwürdigkeit des Messerstechers anzweifelte.
Klingt das nach einem „guten Jungen“? Coker meint ja, denn er behauptet gegenüber dem Guardian: „Ich bin kein schlechter Mensch … ich habe nur einen Fehler gemacht. Ich bin nicht in dieses Land gekommen, um Verbrechen zu begehen, ich bin wegen eines besseren Lebens gekommen.“
Der Guardian gibt sich keinerlei Mühe, Cokers Behauptungen einzuordnen und sein Verbrechen zu erörtern. Stattdessen macht man bei den Lesern Stimmung gegen die Abschiebung, die nun – offenkundig auch dank des medialen Drucks – vorübergehend ausgesetzt wurde. Man lässt seine Familie zu Wort kommen; er hätte immerhin seine Mutter in Australien, sowie eine Partnerin und einen Sohn. Das ändert freilich nichts daran, dass Coker sein Recht auf ein Leben in Australien verwirkt hatte, indem er gezielt mit einem Messer zu einer Schlägerei erschien und einen Jungen niedermetzelte. Die einzige Frage, die sich hier stellt, ist, warum Coker nach seiner Haft trotzdem so lange in Australien leben konnte.
Man will hier einen offensichtlich zu Recht verurteilten Straftäter abschieben – und der Guardian drückt auf die Tränendrüse und stilisiert den Migranten zum Opfer. Man lässt ihn die eigenen Leser belügen und macht daraus einen Menschenrechtsskandal, der keiner ist. Wer „für ein besseres Leben“ einwandert, zeigt seine Dankbarkeit für diese Chance nicht durch das niederträchtige Abstechen eines 13-Jährigen, für das man dann anschließend nicht einmal Reue zeigt. Handlungen haben Konsequenzen. Dass Mainstream-Medien ihren Lesern die relevanten Fakten zur Einordnung des Geschehens vorenthalten, ist in solchen Fällen besonders bedenklich. Wäre der 13-Jährige seinerzeit nicht rechtzeitig operiert worden, wäre er gestorben und der Migrant würde gemeinhin als Mörder gelten. Soll man Menschen wie ihm lebenslang entgegen geltenden Rechts den roten Teppich ausrollen?