Merz “Pinocchio” genannt: “Zulässige Machtkritik” – Ermittlungen eingestellt

Bild: Pinocchio hat viel gelogen (C) Report24.news

Schlechte Publicity: Nachdem ein Rentner auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn einen Beitrag über Friedrich Merz mit “Pinocchio kommt nach HN” kommentiert hatte, flatterte ihm ein Schreiben ins Haus. Wegen Verdachts auf “Majestätsbeleidigung” (der berüchtigte §188) werde demnach gegen ihn ermittelt. Angezeigt wurde er nicht etwa durch den Bundeskanzler, sondern durch die Polizei selbst – im Zuge ihres routinemäßigen Social-Media-Monitorings. Das Verständnis der Bürger hielt sich in engen Grenzen. Inzwischen publizierten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Staatsanwaltschaft Heilbronn und dem Polizeipräsidium Heilbronn heißt es:

Anlässlich einer Mitteilung über eine Veranstaltung mit dem Bundeskanzler und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten am 21.10.2025 auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn wurden dort insgesamt 397 Kommentare abgegeben. Darunter konnten von der Polizei 38 Kommentare festgestellt werden, deren Inhalte von der Staatsanwaltschaft auf Strafbarkeit zu prüfen waren. Unter anderem wurde der Bundeskanzler als “H…sohn” bezeichnet.

Schön, dass die Polizei jeden Kommentar auf potenzielle Strafbarkeit prüfen kann, nicht? Das spricht gegen den viel beschworenen Personalmangel, könnte man meinen. Gegenüber der Heilbronner Stimme erörterte ein Polizeisprecher: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.” Beim Verdacht einer Straftat seien Polizeibeamte verpflichtet, diesem nachzugehen – alles Weitere entscheide dann die Staatsanwaltschaft, so das Medium.

In der Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft heißt es nun, dass die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach vorläufiger Prüfung der von der Polizei vorgelegten Sachverhalte eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach und nach bearbeitet würden. Erste Ermittlungsverfahren seien nach abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage bereits eingestellt worden, “da kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte”.

Darunter tatsächlich auch der Pinocchio-Kommentar des Rentners, der bezüglich eines Besuchs von Friedrich Merz und Winfried Kretschmann „Pinocchio kommt nach HN“ geschrieben hatte:

Im Hinblick auf den medial diskutierten Beitrag eines Facebook-Nutzers mit dem Inhalt “Pinocchio kommt nach HN” wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit Verfügung vom heutigen Tag ebenfalls gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt. Aus diesen Erwägungen war bereits vor der medialen Berichterstattung ein anderes Verfahren wegen der Nutzung derselben Bezeichnung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.

Offen bleibt, warum ein Kommentar ohne Namensnennung, der schlicht Bezug auf Italiens berühmteste Märchenfigur nimmt, das Social-Media-Team der Polizei Heilbronn zur Anregung einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft verleitete. In der Vergangenheit nannte nicht nur AfD-Politiker Stephan Brandner Merz “Pinocchio Fritze”, sondern auch die Grüne Franziska Brantner sprach von einem “Pinocchio-Kanzler” – und zwar folgenlos.

Auf Facebook kommentierte ein Nutzer die aktuelle Stellungnahme kritisch: “Sorry, bei ‘Pinocchio’ hat sich die Heilbronner Polizei lächerlich gemacht und ist komplett über das Ziel hinausgeschossen. Da kann schon mal die Frage aufkommen, ob sie sonst eigentlich nix zu tun haben. Ist da vielleicht ein übereifriger Kanzlerfreund aktiv?” Ein anderer antwortete: “es kann vor allem die Frage aufkommen, ob hier das Ziel wirklich Strafverfolgung war oder ob es um Einschüchterung ging.”

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