Merkels Stasi-Akten bleiben unter Verschluss: Was hat die Ex-Kanzlerin zu verbergen?

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16 Jahre lang regierte sie Deutschland, lenkte die Geschicke von Millionen Menschen – doch wenn es um ihre eigene DDR-Vergangenheit geht, wird gemauert. Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zementiert nun die Mauer des Schweigens: Die Stasi-Akten von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bleiben streng geheim! Das von Steuerzahlern finanzierte Stasi-Unterlagen-Archiv muss nicht einmal verraten, ob überhaupt Dokumente über sie existieren.

Auch heute noch ist die Aufklärung über die Verstrickungen Angela Merkels mit der DDR-Diktatur ein Thema, das die Bürger interessiert. Auf Akteneinsicht geklagt hatte der Ex-FDP-Politiker und Gründer der Good Governance Gewerkschaft, Marcel Luthe. Wie Apollo News berichtet, will er für ein Buchprojekt wissen: Wie tief steckte “Dr. Angela Merkel, geb. Kasner” wirklich im System aus MfS, SED und FDJ? Doch die Behörde blockt ab – mit Standardfloskeln. Und die Berliner Justiz, die spielt brav mit. Der Datenschutz der mächtigsten Frau der jüngeren deutschen Geschichte wiegt für das Gericht schwerer als das Recht der Öffentlichkeit auf die Wahrheit.

Es geht um hochbrisante Fragen: Welche Rolle spielte Merkel beim “Demokratischen Aufbruch”? Und vor allem: War sie am Zentralinstitut für Physikalische Chemie wirklich “FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda” – also ein wichtiges Rädchen in der ideologischen Gehirnwäsche der DDR? Merkel selbst streitet das bis heute ab, behauptet, sie habe sich lediglich um “Kultur” gekümmert.

Doch anstatt Licht ins Dunkel zu bringen, wischt der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier diese zentrale Frage einfach vom Tisch. Seine abenteuerliche Begründung: Selbst als Agitprop-Sekretärin sei Merkel damals keine “Person der Zeitgeschichte” gewesen. Eine Akteneinsicht wurde kategorisch abgelehnt! Das Gericht weigerte sich sogar, die Akten vertraulich anzufordern, um sich selbst ein Bild zu machen. Man will offenbar gar nicht erst wissen, was in den Archiven schlummert.

Besonders brisant und völlig ungeklärt bleibt ein Vorfall aus dem Jahr 1981. Bei der Rückreise aus Polen filzte der DDR-Zoll Merkels Gepäck. Der Fund: eine Zeitschrift der verbotenen Gewerkschaft Solidarność, ein Solidarność-Abzeichen und Fotos eines Denkmals. Jeder, der die DDR erlebt hat, weiß: Für normale Bürger hätte das den sofortigen Weg in den Stasi-Knast bedeutet. Solidarność war der absolute Staatsfeind des Ostblocks. Doch was passierte mit Angela Merkel? Nichts. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, und sie durfte völlig unbehelligt weiterreisen.

Warum diese unfassbare Schonbehandlung? War Merkel eine “Begünstigte” der Stasi? Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sieht vor, dass für Begünstigte – also Personen, die vom MfS bei der Strafverfolgung geschont wurden – weniger strenge Datenschutzregeln gelten. Klägeranwalt Marcel Templin brachte es auf den Punkt: Es ist völlig absurd zu glauben, dass der paranoide Stasi-Apparat über einen derart heiklen Vorgang keinen Vermerk angelegt hat. Doch Richter Tegtmeier blockte auch hier ab. Es gebe “keine ausreichenden Anhaltspunkte” für eine Begünstigung. Einen Beweisbeschluss gab es nicht. Das Urteil stand offenbar schon fest. Die Berufung wurde vom Gericht gar nicht erst zugelassen.

Marcel Luthe will diesen Justiz-Skandal nicht auf sich sitzen lassen. Er kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen und die Zulassung der Berufung zu erzwingen. Und Angela Merkel selbst? Die Ex-Kanzlerin hüllt sich in Schweigen. Eine Anfrage, ob sie einer freiwilligen Herausgabe der Akten zustimmen würde, um endlich für Transparenz zu sorgen, ließ ihr Büro bislang unbeantwortet. Die Frage bleibt im Raum stehen: Wenn es in den Akten nichts Schlimmes zu finden gibt – warum wehrt man sich dann mit Händen und Füßen gegen ihre Veröffentlichung?

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