Merkel auf dem Holzweg: Und bist du nicht willig, so ändere ich das Gesetz?

Bilder: Screenshot RKI Corona-Dashboard (corona.rki.de), Merkel: © Raimond Spekking

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel die politische Schule der diktatorischen DDR besucht hat, ist nicht nur allgemein bekannt: Deutsche Bürger bekommen das auch tagein, tagaus zu spüren. Beim zwangsfinanzierten TV-Interview mit der regierungstreuen Anne Will demonstrierte Merkel zuletzt abermals, welch Geistes Kind sie ist.

Deutschlands Corona-Kurs ist ihr nämlich noch immer zu lasch – und dass einige Ministerpräsidenten die Grundrechtseinschränkungen ihrer Bürger nach und nach zurücknehmen möchten, schmeckt ihr überhaupt nicht. In Berlin beispielsweise möchte man auf exzessives Testen und elektronische Kontaktverfolgung setzen und so den Einzelhandel wieder für die Bürger öffnen. Auch das Saarland setzt auf Öffnung mit Testauflagen. Ein Konzept, das Merkel nicht weit genug geht. Sie hätte lieber Ausgangssperren und noch schärfere Kontaktsperren. Und Ungehorsam duldet sie nicht.

So droht sie wörtlich, dass sie – sofern die widerspenstigen Bundesländer weiterhin nicht spuren – auch das Infektionsschutzgesetz ändern würde, um das „Problem“ bundesweit mit Zwang zu lösen. „Ich werde jetzt nicht 14 Tage lang tatenlos zusehen!“, ereifert sie sich und reitet auf Neuinfektionen und Inzidenzwerten herum: Zahlen, die sich – freundlich formuliert – nur als massiv umstritten bezeichnen lassen. Dass Merkel das vollkommen egal ist, zeigt erneut, wie wenig die Corona-Maßnahmen in Wahrheit auf wissenschaftlichen Fakten beruhen.

Inzidenzwert reicht nicht mehr als Begründung aus

Ab Donnerstag wird Merkels Inzidenz-Begründung in Deutschland zumindest auch offiziell nicht mehr ausreichen. Ab dem 1. April müssen nämlich per Gesetz auch noch andere Kriterien betrachtet werden, um Lockdown-Maßnahmen zu rechtfertigen – beispielsweise die Belastungslage im Gesundheitswesen, der R-Wert oder die Impflage. In Anbetracht der Tatsache, dass die reinen Infektionszahlen nie mit den Testzahlen ins Verhältnis gesetzt wurden und die errechneten Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern somit massiv durch Teststrategien beeinflussbar sind, ist das als erster Erfolg zu werten: Zumindest müssen Politiker, die ihre feuchten diktatorischen Träume ausleben wollen, so fortan kreativer in ihren Rechtfertigungen werden.

Durch die im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz beschlossene Koppelung von Maßnahmen an einen einzigen Indikator, nämlich alleinig den Inzidenzwert der Fallmeldungen, hat der Gesetzgeber die Exekutive in Abhängigkeit eines Messwertes gegeben, der nachweislich keine konstante Messgrundlage hat.

Gérard Krause, Epidemiologe

Traue keiner Statistik

Dass sich die völlige Ignoranz des tatsächlichen Krankheitsbildes durch sämtliche Statistiken zieht, steht derweil auf einem anderen Blatt – nicht einmal die Daten des RKI zu Corona-positiv getesteten Personen „mit relevanten Symptomen“ geben Aufschluss darüber, wie diese Symptome aussehen und ob die Menschen ernstlich erkrankt sind: Das ist schlicht Definitionssache. Prinzipiell könnten die Personen sich auch einfach im Beisein des dokumentierenden Testers ein paar Mal zu oft geräuspert haben – man weiß es nicht. In einem großen Teil der Fälle wird zu Symptomen ohnehin überhaupt keine Angabe gemacht. (Freilich beziehen sich selbsternannte „Faktenchecker“ trotzdem mit Begeisterung auf diese löchrige Statistik.)

Dennoch zeigt das nun in Kraft tretende Gesetz, dass auch Wissenschaftler mehr und mehr aufbegehren und sich obendrein erfolgreich gegen die geplärrten „Corona-Leugner“-Vorwürfe der Regierungsschergen wehren können. Lässt sich die Bevölkerung nicht mehr durch die bloße Nennung einzelner irrelevanter Zahlen in den Hausarrest schicken, nähert man sich in Deutschland zumindest in winzig kleinen Schritten einer wissenschaftsbasierten Lagebeurteilung an.

Es sei denn natürlich, Angela Merkel möchte auch dieses Gesetz ändern.

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