Meinungsterror der österreichischen Grünen: 15 Jahre alte Privatmails eines Bürgers veröffentlicht

Symbolbild: Grüne Hassgestalt, (C) freepik

So funktioniert der Terror der sektenähnlichen Organisation “Grüne” gegen unbescholtene Privatleute. Weil die Grünen Andersdenkende im Generellen hassen, im Speziellen, wenn sie politische Ämter ausüben, attackierten sie den Büroleiter des Nationalratspräsidenten Rosenkranz (FPÖ) durch die mutmaßlich widerrechtliche Veröffentlichung eines privaten E-Mails aus dem Mai des Jahres 2010. In dem E-Mail finden sich keine strafrechtlich relevanten Inhalte, die man dem Mann anlasten könnte.

Kommentar von Willi Huber

Die gleichgeschalteten österreichischen Einheitsmedien spielen das Spiel mit. Überlegungen über “Richtig und Falsch” scheint es nicht zu geben, wenn es gegen den politischen Feind FPÖ geht. Stellen Sie sich vor, Sie würden irgendein einfaches Amt für die Freiheitlichen ausüben – und die Grünen veröffentlichen Ihre Privatkommunikation von vor 15 Jahren! Genau das ist im Fall des Rene Schimanek geschehen, der zuletzt als Büroleiter des Nationalratspräsidenten Dr. Walter Rosenkranz fungierte.

Problematisch, wenn man so will, ist nicht das Mail von Schimanek – sondern wie manche Empfänger darauf reflektierten. Es handelt sich also um Sippenhaftung. Dabei muss sowohl den Grünen als auch den Helfershelfern in den linken Medien klar sein, dass sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen und man die Reaktion Dritter einer Person niemals anlasten darf. Doch Menschen, die so weit in den Linksextremismus abgedriftet sind, wähnen sich moralisch überlegener und höherwertiger als andere zu sein – sie setzen sich über die Gepflogenheiten einer rechtsstaatlichen Demokratie hinweg.

Die Veröffentlichung erfolgte feige über eine parlamentarische Anfrage des einschlägig bekannten grünen Agitators Lukas Hammer. Dieser ist, sofern die Veröffentlichung widerrechtlich geschah, durch seinen Abgeordnetenstatus vor Strafverfolgung geschützt. Es ist nicht anzunehmen, dass die anderen Fraktionen der Einheitspartei seine Immunität deshalb aufheben würden. In Österreich gibt es beispielsweise den § 118 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen.

In dieser Anfrage wird ein E-Mail thematisiert, welches dieser am 7. Mai 2010 an einige Freunde verschickt hat. In Hinblick auf das Datum muss man auch feststellen, dass dieser Mann in Wahrheit eine besonders weiße Weste haben muss. Denn die deutschen Behörden, welche die E-Mails im Zuge parteiischer Agitation im Rahmen der Bundestagswahlen beschlagnahmten, mussten offenbar 15 Jahre Mailverkehr durchgehen, um ein Schreiben zu finden, das angeblich problematisch wäre.

Tatsächlich ist nichts an dem E-Mail anrüchig. Schimanek wies auf eine Dokumentation im Sender N24 hin, “Das Hitler Tonband”, und äußerte in diesem Zusammenhang die Vermutung, es gäbe Geschichtsfälschung und Manipulation. Weder verherrlichte er in diesem Schreiben den Nationalsozialismus oder Hitler, noch benutzte er verbotene Wörter oder Grußformeln. Es ist ein völlig unproblematisches E-Mail unter Bekannten, wie es jeder Österreicher veröffentlicht haben könnte.

Das Mail wurde dann wohl im Kreis herumgeschickt, es gab einige launige, aber wohl auch nicht strafbare Kommentare dazu. In weiterer Folge wird Schimanek vorgeworfen, am 20. April (also Hitlers Geburtstag) von einer dritten Person ein E-Mail erhalten zu haben, in dem die Formulierung “Auf unseren geliebten Führer” und “GruSS” zu finden ist. Besonders intelligent sind solche E-Mails fraglos nicht – aber es ist wohl kaum legitim, sie dem Empfänger einer Nachricht anzulasten.

Der Vorfall zeigt, dass man mit einer orwellschen Dystopie und Meinungsdiktatur zu rechnen hat, wenn man Grüne in politische Entscheidungspositionen bringt. Darauf deuten auch viele Handlungen der österreichischen Justiz unter der grünen Justizministerin Alma Zadic hin, allen voran die für jedermann ersichtlich sinnlose Klage gegen Report24-Chefredakteur Florian Machl wegen Majestätsbeleidigung des grünen Bundespräsidenten.

Wer die Gerichtsverfahren der letzten Jahre studiert, sieht, wie sehr die grüne Meinungsjustiz den Wiederbetätigungs-Paragraphen für ideologische Kriegsführung missbraucht. Dieses Gesetz wurde eigentlich dazu geschaffen, um zu verhindern, dass ehemalige Offiziere der Deutschen Wehrmacht nach dem Weltkrieg problematische Parallelgesellschaften errichten.

Mittlerweile straft man damit Jugendliche, die ihren Freunden über Whatsapp irgendwelche harmlosen, halblustigen Hitler-Witze schicken. Selbst das Kriterium der für diese Wiederbetätigung notwendigen Öffentlichkeit wurde völlig aufgeweicht. War es früher für historisch interessierte Menschen problemlos möglich, Zeitdokumente aus dem 2. Weltkrieg zu sammeln und zuhause aufzubewahren, wird einem inzwischen auch daraus ein Strick gedreht – auch wenn solche Gegenstände nie öffentlich ausgestellt wurden. Das Vorbild für die grüne Justiz sind offenbar Diktaturen wie Maos China, Kims Nordkorea oder Honeckers DDR.

Es muss klar sein, dass sich jeder, der die Partei “Grüne” wählt, einer Mittäterschaft an der Errichtung einer Meinungsdiktatur schuldig macht. Diese Partei und ihre Funktionäre werden vom Hass angetrieben – vom Hass auf Andersdenkende – aber auch vom Hass auf das eigene Land und alles Gute, Wahre und Schöne.

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