Die maßnahmenkritische Partei Menschen, Freiheit, Grundrechte (MFG) lässt an der Lockerungsverordnung vom 19. Mai kein gutes Haar. Die unter anderem darin organisierten Rechtsanwälte sprechen von weiteren Einschränkungen von Grundrechten und weiteren Verschärfungen.
Die Regierung lügt offenbar völlig bewusst, wenn sie die neue Verordnung als Öffnungsverordnung bezeichnet. Denn sie enthält mehr Verschlechterungen als Verbesserungen.
Mit markigen Worten leitet die Partei MFG ihren Diskussionsbeitrag ein, doch man weiß diesen auch gut zu begründen:
„Die Grippesaison ist auch heuer wieder im April zu Ende gegangen. Tatsächlich war der Höhepunkt dieser Saison bereits Anfang November und danach gab es einen stetigen Rückgang. Zu eine Belebung kam es erst wieder durch die Impfungen, ein Phänomen, das weltweit zu beobachten ist und das auch in verschiedenen Studien belegt wurde. In den USA haben 24 Bundesstaaten keinerlei Einschränkungen und keine Maskenpflicht mehr. In Europa bekanntlich Schweden oder Belarus. Schon daher ist erkennbar, dass die Maßnahmen bei uns völlig grund- und sinnlos sind“, ist auf der Homepage der MFG zu lesen.
Seitenlange Verschärfungen in der Verordnung
Und weiter: „Die neue Verordnung ist seitenlang und hat 23 Paragraphen. Die Verordnung zum Gastgewerbe besteht aus 10 Punkte zum Teil mit Unterpunkten. Dazu kommt, dass das Vorhandensein eines „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ überprüft werden muss, der wiederum aus 7 verschiedenen Punkten besteht, die die Gültigkeit von Impfungen, Tests und noch alles mögliche andere regelt. Und natürlich muss der Wirt noch die 8 Punkte des §17 über die Erhebung der Kontaktdaten kennen und penibel zu befolgen. Der Besuch eines Gastronomiebetriebs wird damit ungefähr so erfreulich wie ein Termin beim Zahnarzt oder Urologen.“
Haarsträubender Unsinn: Gesunde sind nun eine kleine epidemiologische Gefahr
„Bisher war es so, dass Gesunde gar keine „epidemiologische Gefahr“ darstellten, nun sind sich offenbar eine große. Gesunde Geimpfte, Getestete und früher mal Erkrankte, sind nun eine „kleine epidemiologische Gefahr“. Das alles ist haarsträubender Unsinn. Keinen Grund gibt es auch, warum die Impfung nur für neun Monate schützen soll. Noch weniger lässt sich begründen, dass ein positiver Antikörpertest nur drei Monate gelten soll, eine bestätigte Infektion aber für sechs Monate.“
Statt Lockerungen braucht man im Sport nun einen Arzt
„Für Trainings und Wettkämpfe auf Sportstätten (also im Stadion, auf Sportplätzen) gibt es aber eine unangenehme Neuerung, die das Leben der Vereine und Veranstalter/innen erschwert. Diese ist neu im § 8 zum Thema Sportstätten zu finden: (7) Bei der Sportausübung durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 ist vom verantwortlichen Arzt ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dessen Einhaltung laufend zu kontrollieren. Warum nach Monaten mit unveränderter „Spitzensport-Regelung“ nun diese Verschärfung kommt, obwohl ja eigentlich gelockert werden soll, ist nicht nachvollziehbar.“ Auch der Kinder- und Nachwuchssport weist zahlreiche Verschärfungen auf, teilweise muss sogar im Freien eine Maske getragen werden. Die „3G“ der Regierung halten auf allen Sportplätzen Einzug. Selbst ein Golfplatz darf ohne Erfüllung der 3G-Regeln nicht mehr betreten werden.
„Das als Öffnung zu bezeichnen, ist ein glatte und bewusste Lüge und reine Machtausübung. Mit Schutz der Gesundheit hat das nicht mehr das geringste zu tun“, so die Partei Menschen, Freiheit, Grundrechte.
Der gesamte Text ist auf der Homepage der Partei MFG nachlesbar. Nachdem diese demokratische Alternative von allen Mainstream-Medien und auch in den alternativen Medien weitgehend totgeschwiegen wird, sehen wir es bei Report24 als unsere journalistische Pflicht an, im Sinne eines Chancenausgleichs regelmäßig darüber zu berichten.