„Machtergreifung“ durch AfD in Thüringer Landtag? Eine unwürdige Inszenierung der Kartellparteien

Wenn selbsternannte Demokraten der Kartellparteien freidrehen - Symbolbild: R24 / KI

Die Verweigerungshaltung der Kartellparteien gegenüber der AfD treibt neue Blüten: Am Donnerstag eskalierte die Lage im Thüringer Landtag. Die CDU und ihre Handlanger plärrten wortwörtlich von einer Machtergreifung der AfD – dabei hielt die sich unter Leitung von Alterspräsident Jürgen Treutler lediglich an die bestehende Geschäftsordnung. Das Schauspiel wirkte von den Systemparteien inszeniert.

Normalerweise steht nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags das Vorschlagsrecht für den Posten des Landtagspräsidenten der „stärksten Fraktion“ zu – also der AfD. Ein AfD-Präsident ist für das Altparteienkartell aber unzumutbar: Deswegen wollte man die Geschäftsordnung ändern, um von vornherein allen Fraktionen zu erlauben, Kandidaten ins Spiel zu bringen. Diese Änderung der Geschäftsordnung sollte nach Ansicht von CDU und Konsorten beschlossen werden, bevor überhaupt ein beschlussfähiges Parlament steht. Das entspricht aber nicht dem in der Gebührenordnung festgelegten Ablauf. Weil Alterspräsident Jürgen Treutler nun an den bisherigen Gepflogenheiten festhielt, fabuliert das System von einem Putsch.

Quelle: Auszug aus der Geschäftsordnung – hieran orientierte sich Jürgen Treutler, wurde aber ständig unterbrochen und von der CDU mit dem Nazi-Vorwurf der „Machtergreifung“ beschimpft. Zur Wahl des Präsidenten kam es nicht.

Schauspiel zur Verhinderung von AfD-Präsidentin völlig unnötig

Es sei an dieser Stelle hervorgehoben, dass das erwähnte Vorschlagsrecht der AfD selbstverständlich keinen Wahlzwang durch die anderen Fraktionen beinhaltet. Treutler konstatierte freilich in seiner Rede, dass die Wähler seiner Ansicht nach erwarten würden, dass man der parlamentarischen Gepflogenheit folgt, wonach die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt. Das sehen die übrigen Fraktionen, die der Wählerwille gemeinhin eher peripher tangiert, anders. Sie dürfen den vorgeschlagenen Kandidaten (die AfD setzt dabei auf Wiebke Muhsal, eine Juristin, die in ihrem Wahlkreis das Direktmandat holte und dabei den CDU-Landesvorsitzenden Mario Voigt übertrumpfte) per Geschäftsordnung aber sehr wohl ablehnen – kommt keine Mehrheit zustande, folgen eben weitere Wahlgänge mit anderen Kandidaten. Paragraph 2 der GO spezifiziert:

„Der Landtag wählt die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber vorgeschlagen werden.“

Die gesamte Debatte um den Umstoß der Tagesordnung wirkt aus Sicht des sich ohnehin zunehmend von der Politik veräppelt fühlenden Normalbürgers entsprechend absurd. Statt eines stundenlangen Hickhacks, wie es gestern im Landtag stattfand, hätte man Treutler die Runde durch das traditionelle Programm leiten lassen können, den Kandidatenvorschlag der AfD ablehnen und am Ende mehrheitlich einen neuen Landtagspräsidenten aus den Kartellparteien wählen können. So hat der erfahrene Deutsche es erwartet. Nicht gebilligt, denn mehr als 32 Prozent der Thüringer wählten die AfD und werden durch das antidemokratische Gehabe der Kartellparteien konsequent ausgegrenzt und jeder politischen Repräsentation beraubt. Doch so hätte es für CDU, BSW und Co. gefällig und ohne peinliches Getue ablaufen können.

Torben Braga (AfD) erörtert den normalen Ablauf.

Es kann sich daher der Verdacht aufdrängen, dass man bei den Kartellparteien befürchtet, dass die eigenen Personalien die auferlegte Brandmauer nicht so konsequent mittragen wie von oben befohlen. Denn das hätte die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten per Mehrheit natürlich sehr wohl ermöglicht. Das wurde durch dieses Debakel verhindert. Das Verfassungsgericht soll nun die (für den Wähler völlig belanglose) Frage klären, ob die Änderung der Geschäftsordnung nicht doch vorgezogen werden könnte und wessen Rechtsauffassung nun gelten soll. Das soll es ruhig tun – für die Thüringer, die jetzt immer noch ohne Landtagspräsidenten dastehen und sich diesen demokratieverachtenden Brandmauer-Wahnsinn auf Kindergartenniveau weiterhin ansehen sollen, ist das ganze Vorgehen jedoch ein Hohn.

Im Cicero fragt man sich:

Anstatt durch gute Politik die Probleme in diesem Land zu lösen und damit der AfD den Nährboden zu entziehen, beschäftigen sie sich weiterhin bloß mit sich selbst. Wie abgehoben muss man eigentlich sein, um keinerlei Kontakt mehr zum Raumschiff Erde zu besitzen? Muss denn tatsächlich die AfD erst eine absolute Mehrheit erringen, bevor die selbsternannten Demokraten aufwachen und endlich ihr Kindergartenspiel beenden? 

Probleme lösen? Wo kommen wir denn da hin? Es ist einzig und allein das umfassende Versagen der Kartellparteien, das die AfD stark gemacht hat. Würden Altparteien Politik machen, die dem Bürgerwillen entspricht und deutsche Interessen vertritt, wäre eine AfD unnötig und würde nie ein Drittel der Wählerstimmen bündeln. Niemand muss eine Alternative wählen, die sich noch nicht durch Regierungsarbeit bewähren konnte, wenn er sich von einer der bestehenden Parteien vertreten fühlt. Wenn sämtliche Altparteien jedoch dieselben Agenden vorantreiben und auch eine Wahl der CDU zu linksgrüner Politik führt, ist keine von ihnen für Unzufriedene mehr wählbar. Jede Stimme für die AfD ist am Ende ein erhobener Mittelfinger für CDU, SPD, Grüne und die Umfaller-FDP. Sie alle haben die Deutschen massiv enttäuscht. Dass man mit dem BSW versucht, in blauen Gewässern zu fischen, um damit ein leeres Vehikel gegen die AfD zu stärken, ist dabei besonders bezeichnend.

Auch das Fazit einer NZZ-Journalistin zum gestrigen Totalausfall der antidemokratischen „demokratischen Parteien“ fällt vernichtend aus:

Die Geschäftsordnung kann aber von einem noch nicht beschlussfähigen Parlament nicht geändert werden. Der Versuch, die Regeln zu frisieren, zeigte vor allem, dass jene, die sich für besonders demokratisch halten, es, wenn es darauf ankommt, mitunter nicht sind. Vor dem Gesetz sind alle gleich, und niemand kann sich aus einem bestehenden Regelwerk aussuchen, welche Regeln angewendet werden und welche nicht.
Kurioserweise stand nun gerade die Thüringer AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, als demokratisch korrekt da.

Die Einstufung des Verfassungsschutzes hatte das Medium zuvor ohnehin schon zerlegt.

Den größten Schaden verursachen die Kartellparteien nicht für die AfD, sondern die Demokratie. Es ist diesen Parteien immer mehr zuzutrauen, dass sie zur Verhinderung einer Regierungsbeteiligung der einzigen Oppositionspartei auch direkt in Wahlen eingreifen würden. Armes Deutschland…

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