Wie viel ist das Leben eines Deutschen wert? 1 Jahr und 10 Monate Haft – beziehungsweise neun Monate auf Bewährung für den Beitragstäter. Bei jedem dieser Unrechtsurteile denkt man an den Fall des Mannes, der einen Silvesterknaller vor einer Hinterhof-Moschee zur Explosion brachte und dafür neun Jahre und acht Monate in Haft sitzt. Selbstverständlich ist auch dieser Anschlag zu verurteilen. Das Ungleichgewicht in der deutschen Rechtsprechung ist hingegen abenteuerlich.
Die Hetzplattform “Correctiv” hat vor einiger Zeit einen Faktencheck zu einem Vergleich publiziert, der sich ebenso mit dem Böller vor der Moscheetür auseinandersetzte. Eine Tür, die aussieht wie der Eingang zu einem Privathaus sowie die Fassade darüber, waren leicht verrußt. Das Gericht zimmerte daraus einen vierfachen Mordversuch. Es hätte ja auch jemand die Tür öffnen können und der Böller hätte viel mehr explodieren können. Das ist die Rechtsprechung im besten Deutschland, das es je gab – fast zehn Jahre Haft für ein sicherlich verurteilenswertes Hassverbrechen – bei dem niemand zu Schaden kam.
Dem gegenüber haben wir den Totschlag vom Mai 2024, verübt von zwei “Asylwerbern” – wie man illegal eingereiste Armutsmigranten aktuell in Deutschland bezeichnet. Der Deutsche Martin K. wurde ohne ersichtlichen Grund von den Gewalttätern niedergeboxt. Dabei platzte ein Aneurysma in seinem Kopf, er starb. Im Vergleich zum Kracher vor der Moschee kein “hätte, wäre, könnte”, sondern vollendeter Totschlag, ohne Wenn und Aber. Es gibt da auch kein “hätten wir ja nicht wissen können, dass jemand stirbt, wenn man ihm hart gegen den ungeschützten Kopf schlägt.”
Richterin machte sich Sorgen um die armen Migranten
Die Richterin beklagte während des Verfahrens die Vorverurteilung der armen jungen Männer mit Migrationshintergrund. Sie hätten Martin K. ja nur dreimal gegen den Kopf geschlagen – und dann nur gegen die Hüfte getreten, als er schon am Boden lag. Das würde die Medienberichterstattung (“brutale Schläger”) nicht rechtfertigen. Und so konnte man den 19-jährigen Ahmed A. aus Tunesien und den 17-jährigen Ossama D. aus Marokko zu Kuschelstrafen nach dem Jugendstrafrecht verurteilen. Da ging sich auch “gefährliche Körperverletzung” aus.
Die Weltwoche fragte in diesem Zusammenhang auch, weshalb man bei Migranten aus den Urlaubsländern Tunesien und Marokko von “Flüchtlingen” spricht. Und auch die abschließende Frage scheint gerechtfertigt: Was lernen junge Migranten aus solchen Ländern aus so einer Strafe, nachdem sie einen Menschen totgeprügelt haben? Dass das kein Problem ist, weil man als Migrant ohnehin mit allem durchkommt?
Wie kann man da noch auf Demokratie und Rechtsstaat vertrauen?
Die Bevölkerung in Deutschland muss der Justiz und Politik klarmachen, dass man in solchen Fällen nicht nur mit der maximalen Härte des Gesetzes vorzugehen hat und zudem eine Abschiebung ohne Rückkehrmöglichkeit bitter nötig ist. Denn jedes Kuschelurteil hat weitere Taten zur Folge – während sich entsprechende “junge Männer” dreimal überlegen würden, überhaupt nach Deutschland zu kommen, wenn solche Straftaten härter geahndet würden als in ihren Herkunftsländern.
Und man muss darüber diskutieren, wie es sein kann, dass solche Urteile für Richter keine Konsequenzen haben, während man Richter mit hohen Strafen belegt, die nach allen Regeln ihres Amtes ein korrektes und wissenschaftlich gut abgesichertes Urteil im Bereich der Maskenverordnungen gefällt haben. Bei diesem Verhältnis zwischen Recht und Unrecht und der darauffolgenden Strafe darf sich niemand mehr wundern, dass das Vertrauen zu Demokratie und Rechtsstaat auf einem historischen Tiefpunkt steht.