Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in den Schulen des Freistaates Kreuze auf Wunsch von einzelnen Schülern abgehängt werden müssen. Gleichzeitig dürfen Moslem-Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen. Verkehrte Welt.
Bayern war einst eine katholische Hochburg. Doch in diesen modernen Zeiten hat das Christentum im Freistaat offensichtlich keine Bedeutung mehr. Denn, so ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wenn einzelne Schüler (im vorliegenden Fall zwei Schülerinnen) die Entfernung von christlichen Kreuzen in den Schulen fordern, müssen diese abgehängt werden.
Wer das Kruzifix nicht ehrt, ist Bayern nicht wert.
— Michael Kuehn 🇩🇪 🇻🇦 (@kathomichl) July 10, 2025
Und wer das Kreuz und Kruzifix verbannen will, weil sie christlich sind, aber bei allen anderen, besonders einer ganz bestimmten Religion, alles erlaubt, der ist ein Christenfeind und hat in Bayern eh nix verloren! pic.twitter.com/vG5VWevB45
Die absurde Begründung der Richter: Das rund eineinhalb Meter hohe und einen halben Meter breite Kruzifix im Eingangsbereich des staatlichen Gymnasiums würde die Glaubensfreiheit der Schülerinnen verletzen. Denn aufgrund der Schulpflicht seien die beiden Mädchen dazu gezwungen gewesen, den gekreuzigten Jesus jeden Tag zu sehen. Zudem habe es keine “zumutbare Ausweichmöglichkeit” für die beiden Schülerinnen gegeben.
Kopftücher für Lehrerinnen sind aber in Ordnung?
Gleichzeitig sorgt die schwarz-rote Koalition in Berlin dafür, dass in der Bundeshauptstadt Lehrerinnen trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes ihr Kopftuch tragen dürfen. Ein Symbol des politischen Islams und der Unterwerfung der Frauen unter die Herrschaft des Mannes. Dafür beruft man sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes von 2015, wonach das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst zulässig sei.
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass man dies nur dann verweigern darf, “wenn aufgrund objektiv nachweisbarer und nachvollziehbarer Tatsachen eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates belegbar ist”. Da stellt sich die Frage, ob dann christliche (oder atheistische) Schüler ebenfalls dagegen klagen dürfen, oder ob man dies dann als “islamophobe Attacke” bewertet.
Deutschland schafft sich ganz offensichtlich immer weiter selbst ab. Wenn schon Kreuze in einem nach wie vor christlich geprägten Land als Einschränkung der Glaubensfreiheit betrachtet werden – was kommt als Nächstes? Abrissforderungen für Kirchen und Klöster?
