Im Rahmen der Neutralitätsdemo am 6. Januar in Wien richtete unter anderem Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt und Gründer der Partei MFG, das Wort an die Menschen, um sich für eine neue Friedensbewegung und -politik starkzumachen. In seiner Rede erörterte er nicht nur, dass Österreich unbedingt zu seiner rechtlich verankerten Neutralität zurückfinden muss, um Frieden schaffen zu können. Er legte auch dar, dass Krieg mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar ist und keine Obrigkeit das Recht hat, kriegerische Handlungen zu befehlen.
Nachfolgend lesen Sie Dr. Michael Brunners Rede, die er am 6.1.2024 gehalten hat, in transkribierter Form (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):
Das Grundrecht, nicht töten zu müssen
Du sollst nicht töten. Dieses alttestamentarische 5. Gebot des Dekalogs stellt eines der unumstößlichen Grundprinzipien des Naturrechtes als das übergeordnete, in der absoluten Würde des Menschen begründete, für jeden Menschen und jede staatliche Einrichtung verbindliche Recht dar.
Allen Menschen – ohne Ausnahme – stehen angeborene Rechte unabänderlich zu, die zu allen Zeiten und an jedem Ort ihre Gültigkeit haben. Du sollst nicht töten, Du bist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, einen anderen Menschen zu töten. Dies muss in jedem von uns unverrückbar verinnerlicht sein: Nur dann werden wir Kriege und bewaffnete Konflikte verhindern oder beenden können. Es ist die unverzeihliche Missachtung der unantastbaren Würde des Menschen und des Lebens selbst durch Regierungen und sogenannte – arrogante – Obrigkeiten, mit dem Leben der Bürger zu spielen, als wäre menschliches Leben austausch- oder ersetzbar, substituier- oder anpassbar, als wären Menschen nichts anderes als Figuren auf dem Schachbrett von Ländern, der Welt umhin, wie es Globalisten in ihrer selbsttäuschenden Selbstverherrlichung sehen möchten.
Niemandem steht das Recht zu, einen Krieg zu befehlen oder, auf welche Art auch immer herbeizuführen. Krieg ist Verbrechen.
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit
Nach Artikel 2 E-MRK ist das Recht jedes Menschen auf sein Leben gesetzlich geschützt. Nach Artikel 3 GRCh hat jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Art. 2 GRCh bestimmt, dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Denn: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen (Art. 1 GRCh).
Es ist nur im Rahmen der Notwehr erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Ob eine Person im gegebenen Fall von ihrem Recht auf Notwehr Gebrauch machen will oder nicht, hat diese Person selbst, nach ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen, zu entscheiden. Diese Entscheidung steht keiner Obrigkeit, keiner Regierung, keiner Politik zu. Sich selbst der Gefahr der Schädigung seiner körperlichen Unversehrtheit, seines Lebens oder seines Todes auszusetzen, ist niemand verpflichtet. Niemand, niemand darf einem anderen den Krieg befehlen.
Gesetze, die Menschenrechte verweigern, sind kein Rechtssatz
Um es mit den Worten von Gustav Radbruch zu verdeutlichen: „Wo also Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze.“ So ist das Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während die Grenze zwischen geltendem Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist. Das heißt:
- Unerträglich ungerechte Gesetze müssen der Gerechtigkeit weichen.
- Falls Gesetze nicht einmal das Ziel verfolgen, gerecht zu sein, sind sie kein Recht.
Solches „Recht“ ist also kein Recht, sondern verfolgt nur Machtansprüche. Ein solches „Recht“ kann keine Normgeltung erlangen. Und jeder, der sich an einem solchen Unrecht schuldhaft beteiligt, ist zur Verantwortung zu ziehen. Das dürfen wir nie aus den Augen verlieren.
Das Verweigern des Kriegsdiensts ist Menschenrecht
Den Kriegsdienst zu verweigern, ist ein Menschenrecht. Dies hat ebenso die Vollversammlung der UNO 1987 anerkannt. Trotzdem ist ein solches Menschenrecht in vielen Mitgliedstaaten der UNO nicht gewährleistet. Es muss jeder Person die Entscheidung freistehen, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen, weder direkt noch indirekt, das heißt auch nicht im Rahmen von Ersatzdiensten.
Wo Menschen gegen ihren Willen zu Militärdiensten gezwungen werden, ist Kriegsdienstverweigerung nur als Desertation möglich. Deserteure haben bedingungslos, wenn ein Staat für sich beansprucht, zivilisiert zu sein, staatlichen Flüchtlingsschutz zu genießen, und beispielsweise nicht nur dann, wenn ein Antragsteller sich vorrangig um die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im eigenen Land, sofern ihm ein derartiges Verfahren zur Verfügung stand, bemüht hat.
Deserteuren ist ein Asylrecht als internationaler Schutz zuzuerkennen – oft werden sie als Flüchtlinge nicht anerkannt und dadurch ihrer Inhaftierung oder ihrem Tod ausgesetzt, selbst in Mitteleuropa. Ein solches Vorgehen ist mit den Grundprinzipien der Menschenrechte unvereinbar. Denn: Jede Person hat das Recht auf Leben.
Wir müssen uns endlich von dem Anachronismus befreien, dass Obrigkeiten über unser Leben nach ihren Gefälligkeiten und Meinungen bestimmen können. Das war in Zeiten des Absolutismus, das darf aber 2024 keine Realität mehr sein. Oder befinden wir uns auch 2024 noch immer in absolutistischen Systemen, ohne dass es die Mehrheit der Bevölkerung weiß? Kein Krieg würde stattfinden, wenn niemand am Schauplatz erscheint.
Neutralität schafft Frieden!
So fordere ich Österreich als neutralen Staat, seine Verantwortungs- und Entscheidungsträger, vor allem eine zukünftige Bundesregierung (die derzeitige hat ein baldiges Ablaufdatum) auf,
- die von der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung gewünschte und gesetzlich verankerte Neutralität Österreichs, ohne Wenn und Aber – bedingungslos – anzuerkennen und wiederherzustellen,
- sich gerade als neutraler Staat national und international dafür einzusetzen, dass von der Staatengemeinschaft, jedem Staat, Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht anerkannt wird,
- sowie ein ausdrückliches Asylrecht für Deserteure national und international verfassungsmäßig verankert wird,
Denn: Wir können Frieden nur schaffen, wenn wir damit – heute und hier – beginnen, unsere Stimme für den Frieden erheben, eine öffentliche Diskussion herbeiführen, ohne Zensur, ohne Beschränkung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, und ohne irgendeine Indoktrination durch politisch willfährige, großzügig gesponserte Systemmedien, die saturiert werden und im Gleichschritt mit der Politik marschieren.
Wir müssen für eine neue Friedenspolitik ein neues Bewusstsein schaffen, eine Friedensbewegung, für die die Bevölkerung auf die Straßen geht, wir müssen es tun, als ein tatsächlich neutrales Österreich.
Neutralität muss gelebt werden, so wird Frieden gelebt. Neutralität schafft Frieden.
(Dr. Michael Brunner)