Korruption in Österreich: Vorarlberg will Covid-Förderungen nicht veröffentlichen

Symbolbild: freepik @wirestock

Wenn eine ÖVP-geführte Landesregierung selbst eine Woche vor der Wahl nicht veröffentlichen will, welche Unternehmen nach dem Gießkannenprinzip durch Gelder der Allgemeinheit „gefördert“ wurden, bleibt nur ein Verdacht übrig: Auch hier wurde nach dem Prinzip der von dieser Partei bekannten „Freunderlwirtschaft“ großzügig an die Eigenen umverteilt. Es geht um rund 14 Millionen Euro.

Ein Kommentar von Willi Huber

In Österreich hat man bis heute nicht verstanden, dass man in Politik und Verwaltung dem Volk dient – und nicht einer übergeordneten Instanz wie dem Kaiser, der seine Untertanen bewirtschaftet. Sonst wäre es undenkbar, dass eine Landesregierung die gebotene Transparenz im Bereich von Förderungen verweigert.

Sogenannte Förderungen sind Gelder, die zunächst der Allgemeinheit als Steuern abgepresst werden, um sie dann umzuverteilen. Eigentlich ist dies eine sozialistische Praktik, denn Sozialismus und Kommunismus beruhen auf Neid, Diebstahl und Raub – jene, die fleißig und arbeitswillig sind, werden in solchen Systemen ausgebeutet – begünstigt sind jene, die mit dem geringsten Aufwand den meisten Gewinn machen wollen.

Offensichtlich kommt diese Art des Wirtschaftens auch bei der ÖVP gut an. Die Landesregierung in Vorarlberg hat überhaupt kein Interesse daran zu veröffentlichen, welchen Unternehmen man zu Corona-Zeiten insgesamt 14 Millionen Euro ausschüttete. Es geht in diesem Bereich konkret um Tourismus- und Busunternehmen. In einer Demokratie ist ein solches Verhalten schändlich und eigentlich undenkbar.

Denn alles Handeln der Verwaltung muss auf Basis der geltenden Gesetze erfolgen – dabei ist auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten. Ob diese Prinzipien gewahrt wurden, muss sich jederzeit bei einer Kontrolle beweisen lassen. Eine solche Kontrolle verweigert die Politik in Vorarlberg – dementsprechend muss der gelernte Österreicher von Freunderlwirtschaft mit dem Geruch von Korruption ausgehen.

Vorarlberg ist aktuell noch massiv durch die ÖVP dominiert. Die dritte Amtsperiode von Landeshauptmann Wallner basiert auf 43,53 Prozent der Stimmen, die ÖVP hält damit 17 von 36 Sitzen. Besonders problematisch für das Land ist der Umstand, dass die ÖVP in Vorarlberg mit der radikalen Kleinpartei „Die Grünen“ koaliert, die zwei Landesräte stellen.

Der umstrittene Gesundheitsminister Rauch war zuvor einer dieser Landesräte, bevor er in die Bundesregierung gerufen wurde, um die vor ihm versagt habenden Gesundheitsminister („Die nächsten zwei Wochen sind entscheidend“-Anschober sowie „Die Impfung geht nicht ins Blut“-Mückstein) zu ersetzen. Rauch ist zudem einer der grünen Spitzenpolitiker, die klargestellt haben, nicht primär Österreich, sondern „höheren Zielen“ zu dienen. Dieser Personenkreis schmückt sich auch regelmäßig mit dem bunten kreisrunden Logo der Agenda 2030.

Klar ist, dass die Verantwortung für die Nichtveröffentlichung der Covid-Fördergelder zu gleichen Teilen bei ÖVP und Grünen zu suchen ist. Dies spüren auch die Wähler, beide Parteien erleben einen starken Vertrauensverlust.

Nach aktuellen Umfragen dürfte die FPÖ-Vorarlberg stark vom Bundestrend profitieren. Während die ÖVP um 12,5 nachlassen und auf 31 Prozent kommen soll, könnte die FPÖ um 14,1 Prozent auf insgesamt 28 Prozent steigen. Bei einem solchen Ergebnis würde nur eine Koalition zwischen ÖVP und FPÖ Sinn ergeben, alle anderen Möglichkeiten wären auf der hauchdünnen Mehrheit von nur einem Sitz aufgebaut.

Hinsichtlich der nicht veröffentlichten Förderungen wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung später vom Bundesverwaltungsgericht angeordnet werden wird. Der Zeitpunkt dafür kann aber unmöglich vor den kommenden Wahlen liegen, die am Sonntag, dem 13. Oktober stattfinden.

Zur Transparenz gibt es aktuell auch ein zweites Skandälchen. So beschwert sich das „Forum Informationsfreiheit“ darüber, dass das Land die Standorte von Wahlplakaten nicht veröffentlichen will. Man könne sonst auf die politische Gesinnung der Grundstücksbesitzer Rückschlüsse ziehen. Dieses Argument dürfte wohl zutreffen, andererseits sieht man ja im Vorbeifahren, wo ein Plakat steht – und wenn öffentliche Gelder im Spiel sind, dann ist auch hier eine Veröffentlichung Pflicht.

In Vorarlberg darf bei Landtagswahlen jede Partei höchstens 300 Plakate aufstellen. Die Zahl der Großplakate ist zusätzlich auf 50 Stück reglementiert und die Standorte müssen an das Land gemeldet werden. Ein oder eine Journalist:in könnte mit dieser Auskunft etwa überprüfen, ob sich die Parteien an die Regeln halten. Oder analysieren, wo sie aufgestellt wurden, und der Bevölkerung wichtige Einblicke in den Wahlkampf der Partei geben.

Doch all das geht nur, wenn das Land diese Informationen auch hergibt, immerhin hat es das Informationsmonopol. Die Landesregierung argumentiert aber lieber mit einem besonderen Fall des Datenschutzes. Immerhin könne man über die Plakate Rückschlüsse auf die politische Einstellung der Grundbesitzer ziehen, die Plakate einer Partei auf ihren Grundstücken erlauben. Damit blockiert die Vorarlberger Landesregierung die Berichterstattung vor der Wahl, die Auskunft muss erst vor Gericht erkämpft werden.

Forum Informationsfreiheit

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