Das Klischee der Frauen, die ihr Auto nicht vernünftig einparken können, erhält grüne Unterstützung: Weil Rückwärtsfahren häufiger zu Unfällen führe, möchte die Kieler Grünen-Politikerin Alke Voß nun kurzerhand das Rückwärtseinparken verbieten. Im grün-rot regierten Kiel hat dieser Vorstoß sogar gute Chancen.
Zero Covid ist out. Nun verfolgen Grüne die „Vision Zero“: einen Verkehr ohne Todesopfer. Am 5. November soll ein entsprechender Antrag im Kieler Verkehrsausschuss diskutiert werden. Demnach sollen rückwärts Ein- und Ausparken auf Grundstückszufahrten verboten werden.
Das ist natürlich auf etlichen Zufahrten gar nicht möglich. Es sollen dann in Zukunft neue angelegt werden, damit sichergestellt wird, dass Fahrzeuge vorwärts aufs Grundstück fahren und dieses auch vorwärts wieder verlassen können. Ansonsten gibt’s keine Genehmigung.
Das soll für neu entstehende Zufahrten und Parkplätze und auch für solche Parkflächen gelten, die umgestaltet werden. Bestehende Zufahrten, Kleingaragen und Parkflächen mit bis zu vier Stellplätzen sollen Bestandsschutz genießen. Aber nur, solange hier keine „Umgestaltungen“ vorgenommen werden. Was geschieht, wenn man nun die eigene Parkfläche um einen Platz erweitern möchte? Muss dann das ganze Grundstück umgestaltet werden? Ja: Dann sind nämlich Anpassungen an die neuen Regeln gefordert.
Die „Bild“ schreibt unter Berufung auf Zahlen von „Statista“, dass im vergangenen Jahr 15,3 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden auf fehlerhaftes Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren oder Ein- und Anfahren zurückzuführen seien. Wann kommt also das generelle Wende- und Abbiegeverbot? Der Verkehrssicherheitsbericht für die Stadt Kiel gab 71 Unfälle an, für die Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren verantwortlich waren. Das sind 6,54 Prozent aller 1085 verzeichneten Unfälle. Der Vorstoß wirkt auf Basis dieser Zahlen besonders absurd.
In Kiel haben die Grünen die Mehrheit, unterstützt werden sie von der SPD. Daher könnte das Verbot zum Rückwärtseinparken tatsächlich am 5. November durchgewunken werden.