Einem X-User ging bei Robert Habecks Ausspruch, Bäcker würden im Zuge der politisch verschuldeten Energiekrise nicht insolvent gehen, sondern nur nichts mehr produzieren, der Hut hoch: Er bezeichnete den Bundeswirtschaftsminister als „Vollidiot“. Habeck erstattete daraufhin in typischer Grünen-Manier Anzeige. Doch das Verfahren wurde eingestellt.
Grüne mögen keine Kritik: In Österreich wurde Florian Machl zweimal von Bundespräsident Van der Bellen wegen Beleidigung vor Gericht gezerrt, weil er es gewagt hatte, in einem journalistischen Kommentar Kritik an der Corona-Politik zu äußern. Beide Male erteilte das Gericht dem Präsidenten eine Abfuhr.
Deutsche Grüne sind ähnlich empfindlich. Im September 2022 fabulierte Robert Habeck bei „Maischberger“, dass Bäckereien im Zuge der Energiekrise nicht insolvent gehen würden: Sie hörten angeblich „nur“ auf zu produzieren. Ein 59-Jähriger twitterte daraufhin: „Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus #GruenerMist.“
Nun sollte man meinen, ein Politiker würde über derartigen Aussagen stehen, doch weit gefehlt: Robert Habeck schritt zur Tat und zeigte den User an. Das BKA ermittelte gehorsam dessen Internetadresse und der Fall wurde entsprechend seinem Wohnort ans Hamburger LKA 73 (Staatsschutz) abgegeben. Dort wurde der Mann vernommen.
Jetzt hätte man annehmen können, die Staatsanwaltschaft Hamburg würde sich auf den Fall stürzen, um die Ehre des grünen Ministers zu verteidigen, doch tatsächlich wurde das Verfahren inzwischen eingestellt: wegen Geringfügigkeit. Zwar sei die Äußerung („Vollidiot“) grundsätzlich als „ehrverletzend“ anzusehen, eine Strafbarkeit sei „im konkreten Fall im Zuge einer Güter- und Interessenabwägung“ aber zu verneinen. Eine Bezeichnung Habecks als „Vollidiot“ reicht also nicht aus, um zur Rechenschaft gezogen zu werden. Was für eine schallende Ohrfeige für beleidigte Politiker!
Vielleicht hat man hier tatsächlich aus dem unwürdigen „Pimmel“-Eklat gelernt: Nachdem ein Bürger den Hamburger Innensenator Grote (SPD) als „so 1 Pimmel“ bezeichnete, verfügte die Staatsanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung (!), die vom Landgericht Hamburg in der Folge als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig beurteilt wurde. Schließlich wurde das ganze Verfahren gegen den Mann eingestellt. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sorgte weit über die Landesgrenzen hinaus für Negativschlagzeilen und scharfe Kritik.