Die AfD Thüringen wagte es, ein Heimatgedicht aus dem Jahr 1912 in ihrem Wahlprogramm zu zitieren. Das gefiel dem Grünen Bernhard Stengele nicht: Er stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die Thüringer AfD-Spitze. Er verortete hier eine Billigung von Nazi-Verbrechen, weil der Dichter der zitierten Zeilen der völkisch-nationalistischen Szene angehört habe. Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht das anders – sie verwarf die Anzeige.
Dieses Gedicht aus dem Jahre 1912, das von verschiedenen Komponisten vertont wurde, ist für Grüne Volksverhetzung und dient der Barbarisierung unserer Gedanken und Handlungen:
Harmlos, finden Sie? Es „scheint“ nur harmlos, belehrt Sie nun Bernhard Stengele von den Grünen, der wegen dieses Zitats im Thüringer Wahlprogramm im August Strafanzeige gegen Björn Höcke und Stefan Möller stellte:
Autor Franz Langheinrich sei nämlich ein glühender Nationalsozialist gewesen und das Abdrucken dieses schönen Naturgedichtes zur deutschen Heimat verharmlose, relativiere und billige (!) die Untaten der Nazis. Das fand auch der Mainstream: So erweckte man in Medien wie der „Welt“ oder der linken „taz“ freudig den Eindruck, die AfD in Thüringen werbe nun mit Zitaten von Goebbels oder anderen hochrangigen Nationalsozialisten. Ehrliche Schlagzeilen darüber, dass man lediglich ein Heimatgedicht und Volkslied eines wenig bekannten Dichters von 1912 im Programm abdruckte, hätten wohl den Leserzahlen geschadet.
Natürlich stellte Stengele die Anzeige mitten im Wahlkampf vor den Thüringer Landtagswahlen. Geholfen hat es seiner Partei nichts, denn die Grünen schafften es nicht einmal auf 5 Prozent und flogen aus dem Landtag. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt die Anzeige verworfen: Es liege kein Straftatbestand vor, gab ein Sprecher der Behörde bekannt. Ermittlungen gegen die AfD-Spitze wegen Volksverhetzung werde es also nicht geben. Bei der AfD hatte man bei der Aktion des Grünen von Anfang an einen Missbrauch der Justiz verortet.