Baerbock selbst stellte offenbar einen Strafantrag – doch die Meinungsfreiheit siegte: Der bayerische Unternehmer Michael Much, der zwei grünenkritische Plakate auf seinem Grundstück aufgehängt hatte, wurde gestern vom Amtsgericht Miesbach vom Tatbestand der Beleidigung freigesprochen. Die Kritik an den Grünen war von der Meinungsfreiheit gedeckt. „Politiker müssen mehr hinnehmen als Normalbürger und Bundespolitiker mehr als Kommunalpolitiker“, erklärte der Richter.
Mit seiner Plakat-Aktion hatte der Gmunder Unternehmer Michael Much bundesweit für Aufsehen gesorgt: Ende September 2023, kurz vor der bayerischen Landtagswahl, hatte er auf seinem Privatgrundstück zwei Banner aufgehängt, auf denen er sich über Grünen-Politiker lustig machte. Ein Plakat zeigt Landwirtschaftsminister Cem Özdemir mit Möhren in den Ohren, Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze, Wirtschaftsminister Robert Habeck mit leeren Taschen und Außenministerin Annalena Baerbock als Kind. Über den Politikern steht: „Wir machen alles platt“ und darunter Habecks Ausspruch: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“. Auf dem anderen Plakat ist Habeck mit seiner bekannten Aussage „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“ zu sehen, kommentiert mit der Frage: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“ (Report24 berichtete.)
Im Oktober hatte daraufhin eine Hausdurchsuchung durch die Polizei stattgefunden, die Plakate waren beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft München II hatte „den Tatbestand der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil von Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck und Ricarda Lang als erfüllt“ angesehen. Baerbock soll gar persönlich einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen Much gestellt haben. Gegen den darauf folgenden Strafbefehl über 6000 Euro hatte Much Widerspruch eingelegt.
Gestern (21. März) fand nun der Prozess vor dem Amtsgericht Miesbach statt. Die Staatsanwältin plädierte für eine Verurteilung in Höhe des Strafbefehls mit der Begründung: „Es war einfach Stimmungsmache gegen die Grünen. Lang wird wegen Leibesfülle ständig verächtlich gemacht. Wenn eine Person, die derart dick ist wie Ricarda Lang, als Dampfwalze dargestellt wird, ist das reine Stimmungsmache. Die Frage ist nicht, wie hat er es gemeint, sondern wie kommt es beim Empfänger an.“
Muchs Verteidiger, Christoph Partsch und Tilmann Scheffner, hielten dagegen: „Wenn diese Karikaturen ehrverletzend wären, dann dürften wir überhaupt keine Karikaturen von Politikern mehr machen.“ Sie zitierten aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und führten auch Söders Aschermittwoch-Rede an, die bisher nicht zu einer Diffamierungsanzeige geführt hat. „Die Grünen machen so viel Mist, eigentlich müssten die selbst unter die Düngeverordnung fallen“, so die Aussage von Bayerns Landeschef. Zudem hatte er die grüne Umweltministerin Steffi Lemke als grüne Margot Honecker bezeichnet.
Schließlich folgte der Richter der Verteidigung und die Verhandlung endete mit einem Freispruch für den Unternehmer. „Die Schwierigkeit bei diesem Verfahren ist, dass es um Bilder geht und bei Bildern hat jeder seinen eigenen Blickwinkel“, erklärte Richter Walter Leitner in seiner Urteilsverkündung.
Um zu wissen, ob eine Beleidigung vorliege, müsse man zuerst wissen, welche Aussage getroffen werden sollte. Es sei zwar möglich, die Bilder als Schmähkritik zu sehen, aber solange nicht auszuschließen sei, dass eine schwächere Bedeutung gemeint war, könne er den Angeklagten auch nicht verurteilen. „Politiker müssen mehr Kritik hinnehmen, und Minister müssen noch mal mehr Kritik hinnehmen“, betonte er. „Wenn Herr Much als Unternehmer in 4. Generation mit der Politik unzufrieden ist, darf er das auch ausdrücken.“
Dieses Urteil gibt ein wenig Hoffnung, dass die Meinungsfreiheit in diesem Land noch nicht zu Grabe getragen wurde. Bekanntermaßen teilen die Grünen gerne aus, reagieren auf Kritik jedoch weinerlich und stellen sich sofort als Opfer dar. Dagegen drängt sich der Gedanke auf, dass die Diffamierung der AfD und ihrer Wähler längst salonfähig geworden ist.