Es ist bereits das zweite Mal, dass die Rechtsanwälte für Grundrechte sich ans Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wenden: Das Meldesystem scheitert im Hinblick auf die experimentellen Vakzine nach wie vor auf ganzer Linie, Nebenwirkungen werden kaum gemeldet und wenn doch, so erfahren Mediziner nichts davon, was ein mangelndes Bewusstsein für die Risiken der umstrittenen Präparate zur Folge hat. Die Leidtragenden sind impfgeschädigte Bürger, für die niemand die Verantwortung übernehmen will.
In einem offenen Brief vom 14. Juli fordern die Rechtsanwälte für Grundrechte das BASG dazu auf, der Pharmakovigilanz endlich eine angemessene Priorität einzuräumen und die großen Probleme des Meldesystems anzugehen. Die Verfasser halten fest, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Vakzine schon bei einer Melderate von rund 6 Prozent nicht positiv ausfällt. Es stelle sich die Frage: Wer trägt die Verantwortung für die Gesundheit der Bürger – und insbesondere für die Schäden durch die Impfung?
Im Folgenden wird erneut darauf eingegangen, dass die Voraussetzungen für eine „bedingte Zulassung“ der Vakzine das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Lage und ein überwiegender Nutzen des fraglichen Arzneimittels für die Bevölkerung sind. Diese Voraussetzungen sind bei den Vakzinen nicht erfüllt – am allerwenigsten bei Kindern.
Daraus folgt die Frage: Warum ergreift das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen keine Maßnahmen? Die Ärzteschaft wurde offenbar nie konkret darauf hingewiesen, dass nur eine bedingte Zulassung vorliegt – Nebenwirkungen werden entsprechend nicht beachtet und kaum gemeldet. Mediziner geben an, sie hätten sich ganz auf die Zulassungsbehörden verlassen. Ein Bewusstsein über die Verpflichtung zur Meldung unerwünschter Reaktionen besteht auch nicht; obendrein sei der Aufwand für die Meldungen nach Ansicht von Ärzten zu hoch. Gehen dennoch Meldungen ein, so informiert man Mediziner nicht darüber: Werden neue Nebenwirkungen bekannt, erfahren Ärzte also nichts davon.
Das Fazit der Rechtsanwälte für Grundrechte und ihre Forderung ans BASG sind deutlich:
Wir haben Sie daher aufzufordern, die aufgezeigten Mängel ehestmöglich zu beheben, um die Arzneimittelsicherheit vor allem vor dem Hintergrund, dass offensichtlich bereits für Herbst 2022 die nächste Impfkampagne starten soll, wiederherzustellen!
Den vollständigen offenen Brief lesen Sie hier: