Kindesabnahmen unterliegen immer mehr Behördenwillkür: Wo bleibt das Kindeswohl?

Bild: MFG Österreich

Das System hinter Kindesabnahmen durch die Behörden in Österreich ist hochproblematisch: Unter Berufung auf „Gefahr in Verzug“ können Eltern ihre Kinder ohne echte Grundlage weggenommen werden. Sie zurückzubekommen, erweist sich oftmals als Spießrutenlauf. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass heutzutage bereits Kritiker von bestimmten Impfstoffen als Gefahr für ihren Nachwuchs gehandelt werden, öffnet das Willkür- und Repressionsmaßnahmen Tür und Tor.

Presseaussendung MFG Österreich:

Stopp der staatlichen Behörden-Willkür: Das Kindeswohl muss IMMER an erster Stelle stehen

LAbg. Dagmar Häusler: „Kindesabnahmen können nur Ultima Ratio sein“

„Unfassbar – immer öfter ist es reine Behördenwillkür, wenn es um Kindesabnahmen geht, das Kindeswohl rückt dabei immer weiter aus dem Fokus“, kritisiert LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.

Seit 2013 gibt es den schwammig formulierten Paragrafen „Gefahr in Verzug“. Das Problem: Damit können Behörden, ohne tatsächlich etwas in der Hand zu haben, einschreiten und Kinder abnehmen. „Das muss man sich einmal vorstellen: Da fährt ein Auto vor und nimmt die eigenen, möglicherweise weinenden Kinder mit, die Eltern sind in diesem Moment völlig machtlos“, so Dagmar Häusler.

Es gibt aber auch Profiteure dieser Entwicklung: Diverse Vereine und Einrichtungen, die laut Medienberichten Beträge von 350 Euro pro Tag für die Unterbringung eines abgenommenen Kindes bekommen. Dagmar Häusler: „Das sind pro Monat über 10.000 Euro – Steuergeld, wohlgemerkt.“ Das Ganze gleiche einem in sich geschlossenen System, in dem reine Willkür herrsche – und an dem einige sehr gut verdienen.

„In den meisten Fällen könnte man vorhandene Probleme anders lösen als durch vorschnelle Kindesabnahmen.“

LAbg. Dagmar Häusler, Bsc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.

Die große Frage:

„Wird das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip – für das wir von MFG uns auch schon die vergangenen Jahre eingesetzt haben – von Justiz und Jugendamt immer vorrangig behandelt oder fällt es der Behördenwillkür zum Opfer?“, fragt Dagmar Häusler: „Der Kampf der Eltern, ihre Kinder zurückzubekommen, ist dann oft ein verzweifelter und mit Hürden gespickter. Eltern oder Elternteile sind nach einer erstmaligen Abnahme, die laut vieler Erfahrungsberichte immer wieder aus nicht nachvollziehbaren Gründen erfolgt, gebrandmarkt.“

Ein weiteres Problem:

Die Verfahrensdauer bei der Rückholung von Kindern ist zudem oft endlos lang, an die Kinder denkt dabei niemand. In den meisten Fällen könnte man vorhandene Probleme anders lösen als durch vorschnelle Kindesabnahmen, so Dagmar Häusler: „Etwa durch Einbindung des familiären Umfeldes bis hin zu den Großeltern oder Lehrern in der Schule, die oft sehr brauchbare Informationen liefern können.“

„Kindesabnahmen sind so ziemlich der schlimmste Eingriff in unsere Grundrechte, dennoch gibt es keinerlei adäquate Kontrolle, es fehlt im Gesetz auch jegliche Definition, wann und warum es zu so einem Eingriff kommen darf, ebenso wie eine Anleitung für die Gerichte, wie sie diese Abnahmen auf Rechtmäßigkeit prüfen sollen“, sagt die bekannte Familienrechts-Expertin Dr. Barbara Beclin.

Lebens- und Sozialberaterin Margreth Tews kennt viele Erfahrungsberichte zum Thema Kindesabnahmen. Sie sagt: „Da wird mit teilweise haarsträubenden Erklärungen gearbeitet, die auf keiner rechtlichen Grundlage beruhen. Sehr gerne wird die Floskel ,Gefahr‘ im Verzug benutzt. Fragt man dann nach, hört man oft, es gebe aufgrund einer anonymen Anzeige dringenden Handlungsbedarf. Das kann’s ja nicht sein.“ Die Oberhoheit hat dabei das Jugendamt – und nicht die Gerichte: Das Jugendamt kann eigenhändig vorgehen und muss erst im Nachhinein innerhalb einer Woche den betreffenden Antrag bei Gericht stellen. Mit so einem Vorgehen wird der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt.

Mehr Infos gibt’s in einem Talk von LAbg. Dagmar Häusler mit Familienrechts-Expertin Dr. Barbara Beclin und Sozialberaterin Margreth Tews:youtube.com/watch?v=qRboupCpSSk&feature=youtu.be

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