Wie sicher können Verbraucher sein, dass im Brötchen vom Bäcker oder in den Nudeln im Restaurant keine Insekten verarbeitet wurden? Die MFG will hier für absolute Transparenz sorgen, um zu verhindern, dass Konsumenten unbewusst Insektenprodukte zu sich nehmen (und womöglich durch sie geschädigt werden). Mit einem erfolgreichen Initiativantrag im oberösterreichischen Landtag brachte die Partei nun eine Kennzeichnungspflicht auf den Weg.
Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung der MFG Oberösterreich:
Erfolg für MFG-Initiativantrag im oö. Landtag: Kennzeichnungspflicht für Insektenmehl in Lebensmitteln auf den Weg gebracht
Wieder einmal einen Meilenstein gesetzt: MFG OÖ brachte in der gestrigen Landtagssitzung einen Initiativantrag für eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, in denen Insektenbestandteile mitverarbeitet werden, durch. „Da sieht man wieder, was mit beharrlicher Aufklärungsarbeit und Durchhaltevermögen erreichbar ist. Für die Konsumenten bedeutet das bald mehr Transparenz, Klarheit und Sicherheit“, sagt LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv..
Weltweit gibt es 2.000 theoretisch essbare Insekten – das weckt natürlich Begehrlichkeiten, weil die Produktion von Insekten relativ günstig ist. Ganz besonders „heimtückisch“ ist dabei das aus geriebenen Insekten hergestellte Insektenmehl, das in einer Vielzahl von Lebensmitteln – von Nudeln über Gebäck bis hin zu Frankfurter Würstel – geschmacklich unbemerkt beigemengt werden kann.
MFG OÖ hat diesen Missstand bereits vor Monaten aufgegriffen und immer wieder darauf hingewiesen. Jetzt mündeten diese Bemühungen in einem Initiativantrag an den Bund, der dem oö. Landtag vorgelegt wurde.
„Wir fordern gesetzliche Vorschriften für eine gesonderte Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen die bereits zugelassenen Insekten wie Mehlkäfer, Wanderheuschrecken, Hausgrillen, sowie der Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm enthalten sind“, sagt MFG-Gesundheitssprecherin Dagmar Häusler. Zudem sollen die erwähnten „Lebensmittel-Insekten“ als Hauptallergene in die entsprechende EU-Verordnung aufgenommen werden.
„Es ist unerlässlich, Menschen davor zu bewahren, unbewusst etwas zu essen, vor dem sie sich ekeln oder das möglicherweise schädlich für sie ist. Da Insekten nicht zu den 14 Hauptallergenen gezählt werden, müssen diese in der Zutatenliste nicht optisch hervorgehoben werden, auch auf Speisekarten müssen diese nicht angeführt werden“, bringt Dagmar Häusler die Thematik auf den Punkt. Zudem seien viele gesundheitliche Fragen zum Thema Insektenmehl ungeklärt. Häusler: „Chitin etwa steht im Verdacht, allergische Reaktionen auszulösen und auch für chronische Entzündungen verantwortlich zu sein.“ Daher sei es notwendig, den Konsumenten eine durchgehende Transparenz zu gewährleisten.
Die beiden Regierungsparteien haben eine vollinhaltliche Zustimmung zum MFG-Initiativantrag signalisiert, der Antrag wurde mit der entsprechenden Unterstützung von ÖVP und FPÖ an den Bund transferiert. Nicht nachvollziehbar ist hingegen die Ablehnung der SPÖ, die bei diesem sensiblen Thema auf die „Eigenverantwortung“ verweist.
Schlusswort Dagmar Häusler: „Ich freue mich über diesen Erfolg für MFG oder besser gesagt für alle Konsumenten. Das ist genau das, was wir uns wünschen und was uns antreibt: eine menschenzentrierte,
korrekte Sachpolitik mit konstruktiven Lösungsansätzen ohne langes Ausschweifen.“