Keine Strafverfolgung: Anzeige gegen LH Mikl-Leitner durch Staatsanwaltschaft abgelehnt

Bild Johanna Mikl-Leitner: Flickr / EPP Group in the COR https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Die Partei MFG hatte die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wegen Impfpropaganda für die umstrittene Kinderimpfung wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) angezeigt. Was zu erwarten war, ist nun eingetreten. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wies die Anzeige noch am Tag des Einbringens ab.

Bei der Anzeige, deren Erfolg von Anfang an fraglich erschien, handelt es sich um ein starkes Zeichen der widerständigen Zivilgesellschaft, sich nicht alles „von der Obrigkeit“ gefallen zu lassen, die offensichtlich willkürlich und ohne medizinische Evidenz handelt. Report24 berichtete: Wegen Kinder-Impfpropaganda: Strafanzeige gegen NÖ Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Die am 29. November eingereichte Anzeige wurde bereits am 2. Dezember abgelehnt – weitere Rechtsmittel sind nicht zulässig. Der Wortlaut der Strafanzeige findet sich hier.

Am 29. Dezember teilte die MFG Österreich nun per Pressemitteilung mit:

Die Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau von NÖ Johanna Mikl-Leitner wurde mit Bescheid abgelehnt!

Unsere Strafanzeige ( Wegen §89 StGB – Gefährdung der körperlichen Sicherheit) die wir gemeinsam mit Univ.Prof.Dr.Johann Missliwetz eingebracht haben, wurde am Tage des Einbringen von der Staatsanwaltschaft St.Pölten mit Bescheid abgelehnt.

Verständigung
vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Betrifft: „lhre Sachverhaltsdarstellung vom 29. November 2022 (Zeichen 100/22):

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt gem. § 1 Abs 3 StPO das Vorliegen eines konkreten, strafrechtlich relevanten Anfangsverdachts voraus, welcher der Sachverhaltsschilderung nicht entnommen werden kann.

Gegen diese Verfügung steht ein Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gema §
195 StPO nicht zu (§ 35c StAG).“

Staatsanwaltschaft St. Polten, Geschaftsabteilung 6 St. Polten, 02. Dezember 2022
Mag. Patrick Hinterleitner, Staatsanwalt
Elektronische Ausfertigung
gemarl, § 79 GOG

Die Partei MFG kommentiert diesen Vorgang mit folgenden Worten:

Vom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels mRNA-Injektionen zu impfen. Das größte Bundesland Österreichs, Niederösterreich, setzt nun die umstrittene Kinderimpfung um.

Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es jemals gegeben hat!

Denken Sie daran, wenn Sie am 29.1.2023 die Landtagswahl in NÖ als Wähler mitentscheiden können!
MFG Menschen Freiheit Grundrechte – unser Land braucht eine Kurskorrektur!

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