Die Debatte ist nicht neu, doch nun nimmt sie an Fahrt auf: Aus Kreisen Eingeweihter wurde am Dienstag bekannt, die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne solle ab 11. Oktober bundesweit eingestellt werden (Anm.: mittlerweile hat man sich auf den 1. November geeinigt). Zunächst hatten dies nur einige Bundesländer in Betracht gezogen. Dieser neuerliche und offensive Angriff auf die blanke Existenz ungeimpfter Menschen in Deutschland ist ein neuer Höhepunkt auf dem Weg zum Impfzwang durch die Hintertür. Doch es gibt einen sehr einfachen Ausweg, die finanzielle Misere abzuwenden – Rechtsanwalt Alexander Bredereck erläutert, was Ungeimpfte nun wissen müssen.
Ein Kommentar von Max Bergmann
Bisher wurden Menschen, die auf Grund eines positiven Tests oder als Kontaktperson in Quarantäne geschickt wurden, für ihren finanziellen Ausfall durch die Landesbehörden entschädigt. Nun liegt aber ein Beschlussentwurf vor, der ein völlig anderes Bild zeichnet: Nach Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen Ungeimpfte für ihre Quarantänezeit keine sogenannten Lohnersatzleistungen mehr erhalten. Arbeitnehmer, die nicht aus dem Homeoffice arbeiten können und somit ihre Arbeitsleistung unverschuldet und auf Grund staatlicher Anordnungen nicht erbringen können, erleiden demnach massive finanzielle Einbußen. Die Zwangsquarantäne beträgt in der Regel bis zu 14 Tage, ein nicht unerheblicher Teil des Lohns entfällt somit ersatzlos.
Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes bereits März 2020
Die neuerlichen Zwangsmaßnahmen begründen sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus März 2020. Zum damaligen Zeitpunkt wurde im Rahmen des Masernschutzgesetzes ein Passus aufgenommen, der es ermöglicht, finanzielle Entschädigungszahlen an Arbeitnehmer auszusetzen, wenn die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen spielte das bisher keine Rolle. Durch Änderungen der Quarantänebestimmungen erlangt dieser Gesetzestext aber neue Bedeutung: Geimpfte unterliegen nun nicht mehr der Quarantänepflicht, wenn sie positiv getestet wurden. Nach Auslegung der Regierung bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Ungeimpfte in Quarantäne keine finanzielle Entschädigung für ihren Lohnausfall erhalten, weil sie sich ja hätten impfen lassen können. Der Beschlussentwurf sei einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland nach zwar noch nicht final mit allen Seiten abgestimmt, es zeichnen sich aber Mehrheiten für derartige existenzbedrohende Maßnahmen gegen Ungeimpfte ab.
Gewerkschaften kritisieren Vorstoß
Zuletzt kritisierten mehrere deutsche Gewerkschaften die unethischen Vorstöße gegenüber Ungeimpften. Frank Werneke, der Chef der Gewerkschaft ver.di, sagte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es sei falsch, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“ und betonte: „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“ Auch der Vorsitzende des DGB kritisierte die Pläne scharf. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden, außerdem seien viele arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht bedacht.
Sämtliche Corona-Maßnahmen völlig überzogen
Auch Matthias Bruse (LKR), Direktkandidat zur Wahl des Deutschen Bundestags im Berliner Bezirk Lichtenberg und Kandidat zur Wahl des Abgeordnetenhauses im Wahlkreis Lichtenberg 3, äußerte sich im Gespräch mit Report24 schockiert. So stellte er klar, sämtliche Corona-Maßnahmen seien aus heutiger Sicht völlig überzogen. Auch Mario Mieruch (LKR), Mitglied des Bundestages für die Liberal-Konservativen Reformer, habe sich klar gegen die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgesprochen, wie Bruse erklärte. „Freiheit ist das höchste Gut, und wie alles Göttliche ist Freiheit angeboren und wird nicht verschenkt“, sagte der Direktkandidat für den Deutschen Bundestag am Dienstagabend im Gespräch mit der Redaktion. „Es ist nicht hinnehmbar, die Freiheit der Menschen derart einzuschränken“, betonte er außerdem.
Impfung muss persönliche Einzelfallentscheidung bleiben
Zwar sei es seiner Ansicht nach zu Beginn der Pandemie durchaus sinnvoll gewesen, das öffentliche Leben kurzzeitig „herunterzufahren“, und man nehme die Lage seitens der LKR durchaus ernst. Schließlich wusste man anfangs nicht genau, womit man es zu tun habe. „Aber wir wissen schon lange, dass dieses Virus nicht so tödlich ist wie befürchtet, und dass wir problemlos mit diesem Virus leben können wie mit vielen anderen Krankheiten auch.“ Bruse, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der LKR Berlin ist, bekräftigte außerdem: Eine Impfung, die nicht die üblichen und langjährigen Zulassungsverfahren durchlaufen habe, dürfe nicht zur Pflichtimpfung erklärt werden und muss eine persönliche Einzelfallentscheidung bleiben.
Verwirrung um Begrifflichkeiten: Entgeltfortzahlung ist nicht Entschädigungszahlung
Auch der aus dem Fernsehen bekannte Rechtsanwalt Alexander Bredereck, der unter anderem auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, griff die Thematik und Diskussion um die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte in einem Youtube Video auf. So stellte er zunächst deutlich klar, man müsse zu allererst zwischen den Begrifflichkeiten Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen klar differenzieren. Die Entgeltfortzahlung basiert auf einem Bundesgesetz, hier seien – zum aktuellen Zeitpunkt, wie Breckereck betonete – auch keine Änderungen geplant. Auch könnten die Länder an diesem Bundesgesetz gar keine Änderungen vornehmen. Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer also bis zu 6 Wochen Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung. Im Quarantänefall aber spricht man nicht von Lohn- oder Entgeltfortzahlung. Ein Arbeitnehmer, der auf Grund einer staatlichen Anordnung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, erhält vom Arbeitgeber für die nicht erbrachte Arbeitsleistung kein Entgelt. Für diesen Verdienstausfall wird der Arbeitnehmer dann von den Behörden entschädigt. In der Regel erhält der Arbeitgeber diese Zahlung von den Landesbehörden, die die Quarantäne angewiesen haben, und dieser überweist, zusammen mit dem regulären Entgelt, an den Arbeitnehmer. „Das ist ein fundamentaler, anderer Sachverhalt“, wie Bredereck erklärte.
Auch für Ungeimpfte: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen
Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden sollen nun aber für ungeimpfte Arbeitnehmer zum 1. November eingestellt werden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht betonte die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in dieser Debatte nochmals ausführlicher und deutlicher, was für Ungeimpfte von äußerst großer Bedeutung sein wird. „Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als Ungeimpfter, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist gerade wenn du nicht krank bist, und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit“. Das sei etwas völlig anderes, wie er nochmals ausdrücklich betonte.
Der Krankenschein macht den Unterschied
Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein vorweisen kann, ist krankgeschrieben, und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, unabhängig davon ob geimpft oder nicht geimpft, unabhängig davon ob zusätzlich eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht. Bredereck stellte in seinem Youtube ausdrücklich klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als Ungeimpfter im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man ja aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel läuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Arbeitnehmer häufig nach Kündigungen durch den Arbeitgeber vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.
Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben der Beschlussvorlage nach also ab 1. November aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft. Bredereck erklärte außerdem, man wälze mit dieser Neuregelung die Kosten für Quarantänezeiten auf den Arbeitgeber ab, dies sei nichts anderes als der Versuch seitens der Landesbehörden, Kosten zu sparen. Dennoch bleibt festzustellen: „Es ist nirgendwo und von niemandem geplant, die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte einzustellen“, sagte der Rechtsanwalt.
Fortschreitender Impfzwang wird immer deutlicher
Die bedingte Zulassung der umstrittenen Covid-19-Vakzine ist bisher auf ein Jahr befristet. Es wird von Tag zu Tag deutlicher, dass die Regierung mit allen legitimen und illegitimen Mitteln versucht, die Bevölkerung zur Impfung zu drängen, fast schon zu zwingen. Was auf den ersten Blick existenzbedrohend wirkt, ist auf den zweiten Blick relativ einfach und unkompliziert gelöst. Die fehlenden Entschädigungszahlungen für ungeimpfte Arbeitnehmer sind weniger problematisch als zunächst befürchtet, wenn man die unterschiedlichen Begrifflichkeiten kennt, diese auseinanderhält und sich entsprechend verhält. Diese Neuregelung ist also ausdrücklich nicht existenzbedrohend und kein Grund, sich mit einem der umstrittenen Covid19-Vakzine impfen zu lassen. Doch eines zeigen die neuerlichen Vorstöße ganz deutlich: Diese Regierung baut auf Zwang und Druck.
Am 26. September ist der Bürger am Zug. Deutschland wählt, und diese Wahl ist richtungsweisend für eine Zukunft in einem freien, demokratischen Land – oder ein Leben im Corona-Zwangsregime, wie es wörtlich grüne Ministerpräsidenten jüngst forderten.
Update, 22.09.2021 13:30 Uhr: Wie soeben bekannt wurde haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich darauf verständigt, Entschädigungszahlungen an Ungeimpfte in Quarantäne ab 1. November einzustellen. Zuvor war bereits der 11. Oktober als Stichtag im Gespräch. Wir haben den Artikel entsprechend aktualisiert.