Die berühmten Geschichten rund um die Schildbürger dienen dem Deutschland des Jahres 2022 offenbar als Vorlage. So veröffentlichte die Stadt Augsburg tatsächlich Pläne, die Verbrennungstemperatur in Krematorien auf 750 Grad Celsius herabzusetzen – was sogar der gesetzlichen Vorgabe widerspricht. Zudem kann sich jeder, der schon einmal gegrillt hat, ausrechnen, was passiert: Entweder die Leichen verbrennen nicht vollständig oder es dauert eben viel länger.
[Anmerkung: Der Artikel wurde nachträglich um eine Erklärung durch einen Sachkundigen ergänzt.]
Die Dummheit des Plans ist kaum in Worte zu fassen. Im Land der ehemals präzisen Analysen und exakten Arbeit wurde selbstverständlich exakt berechnet, welche Temperaturen notwendig sind, um Leichen und ihre Holzsärge in einer bestimmten Zeit so zu verbrennen, dass die Reste in eine Urne passen. Könnte man diese Vorgangsweise abändern, hätten es Krematorien im ganzen Land bereits getan.
Doch die dazu notwendige Hitze wurde nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus Gründen der Physik gewählt. Verbrennt man Leichen mit geringerer Temperatur, wird die Verbrennung entweder fehlschlagen oder viel länger dauern. Ob man dann wirklich „Gas gespart“ hat, kann sich jedes Schulkind ausrechnen. Falls jemand glaubt, dass man mit solchen Streichen „Putin ärgern“ kann – vergleichbar mit dem Irrsinn, sich weniger zu waschen, wäre der Besuch in einer psychiatrischen Einrichtung angezeigt. Außer man bezweckt, dass sich die russische Führung schlichtweg tot lacht.
Die Norm in Deutschland besagt, dass diese in einer Zeitdauer von etwa 70 Minuten bei 850 Grad Celsius stattzufinden hat. Die meisten Krematorien dürften sich für eine höhere Temperatur entscheiden, in dieser längeren Erklärung ist von 1.000 Grad Celsius die Rede. Auf der österreichischen Seite bestattungsinfo.at wird erklärt, dass man zunächst Kleidung und Sarg bei 900 Grad Celsius verbrennt. Der Körper folgt nach 45 Minuten bei einer Temperatur von 1.200 Grad Celsius. Die Dauer kann je nach Körpergewicht variieren, liegt im Schnitt bei weiteren 45 Minuten.
Wie eine Einäscherung mit der Schildbürger-Vorgabe von Augsburg also stattfinden soll, wissen vermutlich nur die grünen Gehirne, in denen solche Ideen ausgebrütet werden. Augsburg wird von einer Koalition aus CSU und Grünen geführt. Zuständig ist – wie könnte es anders sein – ein Grüner: Stadrat für Umwelt, Nachhaltigkeit und Migration, Reiner Erben. Sein Wissen über Physik erlangte er zweifelsfrei in seinem Studium der Politikwissenschaften. Sein „Amt für Grünordnung“ ist auch am „Klimawandel-Anpassungskonzept“ der Stadt beteiligt. Damit zeigt die Stadt, dass man voll auf der Linie der globalistischen Agenda tätig ist. Selbstverständlich liefert man auch ständig Schauermärchen von der großen Dürre.
Die Frage ist, wer letztendlich daran schuld sein soll, wenn Einäscherungen bei geringerer Temperatur entweder nicht funktionieren oder viel länger dauern. Nach grüner Logik wahrscheinlich Putin oder die Querdenker. Momentan bemüht man sich jedenfalls beim zuständigen Landesamt um eine Sondergenehmigung.
Ergänzung, 2.8.2022, 10:00
Ein sachkundiger Bestattungsunternehmer hat uns nähergebracht, wie die Meldungen in den Mainstream-Medien tatsächlich zu verstehen ist – und damit wird der Sachverhalt deutlich weniger absurd. Hier seine Erklärung:
Eine Kremationsanlage besteht aus mehreren Brennkammern sowie eine Abgasreinigungsanlage. Die Vorschriften sind in der 27.BimSchV geregelt.
Die zweite Brennkammer ist die sogenannte Nachbrennkammer. In der Nachbrennkammer werden nur die Rauchgase aus der Hauptbrennkammer verbrannt, also kein Leichnam. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Abgasreinigung. Hier ist laut aktueller BimSchV eine Mindesttemperatur von 850 Grad C erforderlich.
Und das ist genau die Temperatur, deren Absenkung von 850 Grad C auf 750 Grad C das Krematorium Augsburg beantragt hat. In den letzten Jahren wurden immer wieder Studien durchgeführt u.a. beauftragt von der DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt). Hier hat man die Erkenntnis gewonnen, dass zur richtigen Nachverbrennung auch eine Mindesttemperatur von 750 Grad C ausreicht, um alle Emissionsgrenzwerte gute einhalten bzw. unterschreiten zu können. Diese Erkenntnisse liegen dem Bund vor und sollen bei der nächsten Novellierung der 27. BimSchV berücksichtigt werden. Bis dahin wird sicherlich mehr Energie verwendet, als notwendig ist.
Hierzu ist aber noch zu erwähnen, dass während des Einäscherungsprozesses die Temperatur auch ohne Zugabe von Gas/Strom über die 850 Grad C steigt. D.h. bei einer warmen Ofenanlage liegt die Temperatur bedingt durch die Energie der Einäscherung sowieso in Richtung 900-1000 Grad C.
Mit der Absenkung der Mindesttemperatur in der Nachbrennkammer kann daher die beim Anfahrprozess notwendige Energie aus dem Gas reduziert werden um ca. 20-30 %. Diese Einsparung ist wiederum abhängig vom Zustand der Anlage und der Auslastung.