Impfbegeisterte Mediziner dürften schon die Kassen klingeln hören: Der Pfizer-mRNA-Impfstoff gegen die XBB.1.5-Variante steht in den Startlöchern. Im Mainstream beginnt bereits das Marketing für das experimentelle Präparat, dessen Wirkung aufgrund schwacher Studiendaten fraglich ist, das seinen Vorgängern in puncto Nebenwirkungen aber in nichts nachstehen dürfte. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg weist Ärzte derweil darauf hin, dass in Ermangelung einer STIKO-Empfehlung aktuell keine Staatshaftung für Impfschäden bei dem neuen Impfstoff gilt. Doch ob impffanatische Ärzte ihre Patienten darüber aufklären?
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ist eine Aussendung vom 7. September zu finden, die auf die fehlende Staatshaftung für Impfschäden durch das neue Pfizer-Vakzin hinweist, da noch keine STIKO-Empfehlung vorliegt. Selbiges gilt für andere Covid-Impfungen, die nicht von der STIKO empfohlen werden:
Wegen noch fehlender STIKO-Empfehlung für XBB.1.5-Impfstoff keine Staatshaftung
Für alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe gilt bei indikationsgerechtem Einsatz die Herstellerhaftung. Der Anspruch des Patienten auf Leistungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes im Falle eines Impfschadens bei diesem Vakzin („Staatshaftung“) ist aufgrund der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Baden-Württemberg erst gegeben, wenn eine STIKO-Empfehlung veröffentlicht ist.
Folgende Konstellationen sind damit noch nicht von der Staatshaftung umfasst:
- Impfungen mit dem an die XBB.1.5-Variante angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer
- medizinisch erforderlich Impfungen nach Maßgabe des Arztes, die von der STIKO nicht empfohlen werden (Anspruch nach COVID-19-Vorsorgeverordung)
- Impfungen mit dem Impfstoff VidPrevtyn Beta
Von Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg haben wir allerdings die Mitteilung, dass bis zur Auslieferung am 18. September eine STIKO-Empfehlung für den XBB. 1.5-Impfstoff veröffentlicht werden soll.
Sie können alle diese Impfungen dennoch durchführen. Klären Sie in diesem Fall Ihre Patienten vor der Impfung über den fehlenden Anspruch auf Versorgung im Falle eines Impfschadens auf und lassen Sie sich dies per Unterschrift bestätigen.
KVBW (Dokumentendownload)
Es wird also in Aussicht gestellt, dass eine Empfehlung für das neue Präparat noch rechtzeitig veröffentlicht wird – unklar ist aber, für wen. Die STIKO hat die Corona-Impfempfehlungen mittlerweile insgesamt deutlich eingeschränkt:
Gesunden Menschen unter 60 Jahren außerhalb von medizinischen Berufen werden demnach keine Booster empfohlen. Es wird sich nun zeigen, ob die STIKO auf Zuruf der Politik eine breite Impfempfehlung für die neuen weitgehend unerprobten und evidenzfreien Gentherapeutika aussprechen wird, sodass die Staatshaftung auch für diese Gruppe im Falle einer folgenschweren Impfung wieder greift.
Wenn nicht, so wird manch ein Arzt sich sicherlich trotzdem als Pharma-Vertreter aufspielen und seinen unkritischen Patienten entgegen der Empfehlung den nächsten Schuss aufschwatzen. Man darf gespannt sein, ob man dann endlich sachgerecht über die erheblichen Risiken der Impfung sowie zu Haftungsfragen bei Impfschäden aufklären wird, oder ob man weiterhin auf eine völlige Desinformation der Betroffenen setzt.