Kapitulation: Innenministerium nimmt Verbot der Einstufung der AfD als rechtsextrem hin

Symbolbild: KI

Das Bundesinnenministerium nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem hin: Nachdem das Gericht die Einstufung im Eilverfahren verboten hat, verzichtet das Ministerium auf eine Beschwerde gegen den Beschluss. Schmerzhaft für Bundesregierung, Verfassungsschutz und all die Verbotsforderer in den Systemparteien: Dem Beschluss ist bereits zu entnehmen, dass das Gericht der AfD auch im Hauptsacheverfahren hohe Erfolgsaussichten einräumt.

Gesammelte Zitate und Social-Media-Postings einzelner AfD-Politiker sollten nach Ansicht des Bundesverfassungsschutzes – damals noch unter Innenministerin Nancy Faeser – ausreichen, um die AfD als “gesichert rechtsextrem” einstufen zu können. Dem hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren einen Riegel vorgeschoben (Report24 berichtete): Es befand zwar, dass innerhalb der Partei Bestrebungen entfaltet würden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet wären. Dadurch könne aber nicht der gesamten Partei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz bescheinigt werden.

Rechtsanwalt Ralf Höcker hatte den Beschluss am 26. Februar mit deutlichen Worten auf X kommentiert:

Wir haben für die @AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen.
Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können.
Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch.
Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.

Tatsächlich scheint der Verfassungsschutz keinen Sinn darin zu sehen, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen: “Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen”, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber der dpa. Stattdessen wolle man sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren.

Eine deutliche Kapitulation, kommentiert auch Julian Reichelt. Fraglich ist, ob das BMI und der ihm unterstellte Bundesverfassungsschutz im Hauptsacheverfahren mehr Erfolg haben werden: Das Verwaltungsgericht Köln hat die aktuelle “Beweislage” regelrecht in der Luft zerrissen. Und auch einen ersten Ausblick aufs Hauptsacheverfahren gab man, denn im Beschluss heißt es:

Dem Wesen und Zweck der einstweiligen Anordnung entsprechend kann das Gericht nach § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und einem Antragsteller nicht bereits in vollem Umfang dasjenige gewähren, was er nur in einem Hauptsacheverfahren erreichen könnte. Dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt allerdings im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht, wenn die gerichtliche Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil der Antragsteller sonst Nachteile zu erwarten hätte, die für ihn unzumutbar wären, und das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabs erkennbar Erfolg haben muss […].

Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Quelle

Das Gericht deutet hier bereits einen wahrscheinlichen Sieg der AfD auch im Hauptsacheverfahren an: eine massive Klatsche für den Verfassungsschutz und das Innenministerium. Auf Basis aktueller “Beweise” haben weder die Einstufung der Partei noch das von politischen Gegnern forcierte Verbot nennenswerte Erfolgsaussichten. Ob neue Belege für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit von Deutschlands aktuell einziger relevanter Oppositionspartei aus dem Hut gezaubert werden können, muss sich zeigen.

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