Die Argumentationsgrundlage für jede Form von Impfpflicht ist längst gefallen. Doch auch wenn der allgemeine Impfzwang in Deutschland gescheitert ist, so bangen trotzdem noch immer zahlreiche ungeimpfte Mitarbeiter im medizinischen Bereich um ihre Arbeitsstelle. Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, sollen diese Menschen ihre Jobs verlieren: Trotz aller Kritik und entgegen jeder wissenschaftlichen Evidenz weigert er sich, die einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich abzuschaffen.
Die neue „Good Governance Gewerkschaft“ geht dagegen nun vor: Die Anwälte der Gewerkschaft haben am 27. April eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mehr dazu lesen Sie in der folgenden Pressemitteilung der GGG:
Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit weit über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützern eingereicht
Die Vertrauensanwälte der Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben heute eine umfassende Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Initiiert wurde die Beschwerde von einem bundesweiten Netzwerk namens „PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung“. Gemeinsam mit der erst in diesem Jahr neu gegründeten Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben deren Vertrauensanwälte aus Berlin eine Verfassungsbeschwerde von über 200 Seiten geschaffen, welche die maßgeblichen Gründe dafür, dass das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht klar verfassungswidrig ist, von allen Seiten beleuchtet.
Mit gutachterlicher Unterstützung, wie beispielsweise von Dr. Werner Bergholz, der schon im Bundestag als Gutachter angehört worden ist, sind Nutzen und vor allem die Risiken der gegen Covid-19 bedingt zugelassenen Impfstoffe dargelegt worden. Insbesondere die Tatsache, dass es keine ernstzunehmenden Hinweise mehr für einen Fremdschutz durch die Impfstoffe gibt, macht jede Impfpflicht überflüssig.
Ein ganz besonderes Gewicht liegt auch auf der Darstellung der medizinhistorischen Entwicklung, die zu der deutlichen Vorgabe unserer Verfassung in Artikel 1 Absatz 1 geführt hat, dass die Menschenwürde jeden Zwang in der Medizin gegen den Willen des Patienten ausdrücklich verbietet.
Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen, neben den Antragstellerinnen und Antragstellern, weit über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen betroffenen Branchen, darunter auch zahlreiche Rettungskräfte, um deutlich zu machen, dass durch den Fortfall zahlreicher Beschäftigter erhebliche Versorgungsprobleme im Bereich der Notfallrettung und ganz allgemein in der Gesundheitsversorgung entstehen. Das steht in einem starken Widerspruch zum Zweck sämtlicher Corona-Maßnahmen mit ihren erheblichen Beschränkungen, gerade die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu erhalten.