Kampf für Präzedenzurteil: Impfopfer zieht vor Bundesgerichtshof

Bild: EyeEm

Im Frühjahr 2021 ließ eine damals 40-jährige Frau sich den AstraZeneca-Vektorimpfstoff verabreichen. Kurz darauf erlitt sie einen einseitigen Hörverlust und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Für sie steht der Zusammenhang zur umstrittenen Corona-Impfung außer Frage, doch vor Gericht scheiterte sie bislang mit ihrer Klage. Jetzt zieht sie vor den Bundesgerichtshof – und der macht ihr Hoffnung.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Seit ihrer Corona-Impfung im März 2021 kann Pia Aksoy aus Rheinland-Pfalz auf einem Ohr nicht mehr hören. Jetzt muss der Bundesgerichtshof (BGH) über die Schadensersatzklage der Mittvierzigerin gegen den britisch-schwedischen Pharmakonzern „Astrazeneca“ entscheiden. Mit einem wegweisenden Präzedenzurteil könnte Karlsruhe den Opfern des staatlichen Impf-Terrors (CSU-Söder: „Pandemie der Ungeimpften!“) doch noch späte Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Während der vom politisch-pharmazeutischen Komplex hochgejazzten Corona-Hysterie wurden in Deutschland rund 200 Millionen im Rahmen eines skrupellosen Massenexperiments hastig zusammengebraute Impfdosen zum vorgeblichen Schutz gegen Covid verabreicht. Viele erlitten Impfschäden (u.a. Herzerkrankungen, Arthrose) oder erkrankten plötzlich an Krebs. Nicht wenige starben, viele leiden bis heute. Die genaue Höhe der Impf-Geschädigten ist nicht verlässlich bekannt.

Deutschlandweit waren oder sind noch immer den Angaben von Anwälten zufolge mindestens 185 Zivilklagen anhängig. Vor Gericht verlangen die Opfer Entschädigung von den Impfstoffherstellern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich jetzt in einem Musterprozess mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen den britisch-schwedischen Impfstoffhersteller „Astrazeneca“.

Vorinstanzen hatten die Klage bislang abgewiesen. Es geht darum, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen zum Prozessauftakt vor dem BGH.

▶  Wann spricht man von einem Impfschaden?

Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen wie zum Beispiel kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im jeweils konkreten Fall eine Schädigung tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, entscheidet die dafür zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

▶  Wie viele Menschen sind von Corona-Impfschäden betroffen?

Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung Schäden davongetragen haben, lässt sich schwer beziffern. Dem Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate den offiziellen Angaben zufolge bei 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. Für schwerwiegende Nebenwirkungen waren es demnach 0,32 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.

Diese Verdachtsfälle seien „unerwünschte Reaktionen, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden“, behauptet das staatliche Institut. Es handele sich mithin weder um bestätigte Nebenwirkungen noch um Impfschäden.

▶ Wer klagt in Karlsruhe?

Die damals 40 Jahre alte Klägerin Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem „Astrazeneca“-Vakzin „Vaxzevria“ gegen das Corona-Virus geimpft. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Vektorimpfstoff. Vektorbasierte Impfstoffe nutzen ein anderes Verfahren als mRNA-Vakzine, die direkt an menschlichen Zellen andocken. Die Virus-DNA wird stattdessen in vermeintlich ungefährliche Transportviren, so genannte Vektoren, verpackt.

Kurz nach der Vektor-Impfung wurden bei Pia Aksoy verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann die damals 40-Jährige seither auf einem Ohr nicht mehr hören. „Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war“, erklärte das Impfopfer zum Prozessauftakt in Karlsruhe. Die Berufsgenossenschaft habe den Impfschaden anerkannt. Sie fordert mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte die Klage der Frau abgewiesen.

▶ Hat die Klage dennoch Aussicht auf Erfolg?

Zu Beginn der BGH-Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters mehrere Bedenken an der Entscheidung der Koblenzer Richter. Womöglich könnte das OLG etwa zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der Klägerin kein Anspruch auf Auskunft seitens des Pharmakonzerns zustehe. Die Anforderungen dürften hier nicht zu hoch angesetzt werden, mahnte der BGH. Wichtig sei, dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden plausibel erscheine. Pia Aksoy ist zuversichtlich. Hat ihre Klage letztinstanzlich Erfolg, dürfte das für Anfang März erwartete BGH-Urteil Präzedenzwirkung für viele andere Verfahren haben.

▶ Könnte die Umkehr der Beweislast eine Rolle spielen?

Das halten Prozessbeobachter für durchaus möglich. Die Umkehr der Beweislast ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss; diese Beweispflicht kann sich bei medizinischen Rechtsstreitigkeiten umdrehen – nämlich dann, wenn naheliegender Weise angenommen werden kann, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Statt der geschädigten Partei muss nun die andere Partei, vorliegend der Impfstoffhersteller,  beweisen, dass sie keine Pflicht verletzt hat.

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