Jugendkriminalität: FPÖ stellt Antrag auf Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Kinder mit islamischem Hintergrund wachsen oft in einem von Gewalt geprägten Umfeld auf. Symbolbild: R24 / KI

Die Entwicklung von Kriminalität und Gewalt unter Kindern und Jugendlichen sorgt in der Bevölkerung für Bestürzung. Immer neue Fälle grausamster Übergriffe werden publik – doch aufgrund ihres Alters haben die (überwiegend migrantischen) Täter keine Konsequenzen zu befürchten. Die FPÖ will dieser Eskalation nun Einhalt gebieten und stellt einen Abänderungsantrag, um die Senkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre zu erwirken. Sollte dieser abgelehnt werden, wird die Partei mit einem Initiativantrag nachsetzen.

Der Abänderungsantrag wird von Herbert Kickl, Mag. Harald Stefan und weiteren Abgeordneten eingebracht. In der Argumentation des Antrags wird konkret auf die Zunahme von Jugenddelikten nach dem Jahr 2015, also dem Beginn der ungebremsten Massenmigration nach Österreich, hingewiesen. Der kulturelle Hintergrund der zumeist islamischen jungen Täter wird klar als Ursache benannt. Auch werden die Corona-Maßnahmen als Einflussfaktor angeführt, denn sie haben laut FPÖ „die von Gewalt und Verachtung geprägte Energie dieser Kinder und Jugendlichen verstärkt“.

Die Partei verweist auf die Aufgabe des Staats, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, sowie auf Grund- und Freiheitsrechte der Opfer dieser Delikte.

Sie fordert die Entwicklung eines Mehrstufenplans, bei dem die Strafhaft die letzte Maßnahme darstellt. Jungen Menschen sollen Möglichkeiten geboten werden, die schiefe Bahn mit entsprechender Betreuung zu verlassen.

Argumentation des Änderungsantrags

Nachfolgend lesen Sie die Begründung des Antrags von der FPÖ (Hervorhebungen durch Redaktion):

Die Entwicklung der Jugendkriminalität in den vergangenen 11 Jahren zeigt, dass die Fallzahlen in Bezug auf strafmündige Minderjährige nach einem durch die Maßnahmen in der Corona-Zeit verursachten Rückgang im Jahr 2022 mit 33.442 Anzeigen das Vor-Corona-Niveau überschritten haben. Seitdem halten sich die Anzeigenzahlen stabil. Im Jahr 2023 war bei den strafmündigen Minderjährigen lediglich ein leichter Rückgang um 1,5% festzustellen. 

Die Fallzahlen bei Minderjährigen zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr zeigen einen ähnlichen Trend. Bereits vor der und auch nach der Maßnahmenpolitik der Bundesregierung in der Corona-Zeit war und ist ein sukzessiver Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2013 waren es noch 5.587 Anzeigen, 7.951 Anzeigen im Jahr 2019, im Jahr 2022 10.428 und mit Anzahl von 9.750 Anzeigen im Jahr 2023 knapp unter dem Jahr 2022. 

Vor allem in den Ballungsräumen ist eine Zunahme von Diebstahlsdelikten durch mobile, ethnisch gemischte Jugendgruppen festzustellen.

Weiters ist festzustellen, dass diese Jugendgruppen, die stark von Tätern mit islamischem Hintergrund dominiert werden, die österreichische Gesellschaft und insbesondere Frauen, die sich nicht ihrer kulturellen Gesellschaftsform anpassen, als minderwertig betrachten. Das von diesen Gruppierungen ausgehende Gewaltpotenzial und die Gewaltintensität nimmt massiv zu. 

Verbale Auseinandersetzungen eskalieren immer schneller und münden zum Teil in erhebliche Tätlichkeiten, wobei die Opfer dieser Auseinandersetzungen meist selbst Kinder und Jugendliche sind.

Kinder, die in einem der österreichischen Gesellschaftsform fremden kulturellen, familiären und sozialen Umfeld aufwachsen, sehen häufig Gewalt als legitimes Mittel an, um ihre Art des Zusammenlebens durchzusetzen. Nicht nur Schlägereien, Messerstechereien und Drogenhandel stehen auf der Tagesordnung dieser Kinder- und Jugendbanden, sondern auch Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen. Die Opfer müssen nicht nur dieses Martyrium über sich ergehen lassen, sie werden auch noch zusätzlich gedemütigt, indem mit den Handys der jugendlichen Gewalttäter Videos von den Vergewaltigungen aufgenommen werden, um die Opfer zu erpressen.

Die Zunahme der von Kinder- und Jugendbanden begangenen Straftaten begann mit der von der österreichischen Bundesregierung tolerierten Massenimmigration im Jahr 2015. Die Maßnahmen der Regierung während der von ihr ausgerufenen Pandemie haben die von Gewalt und Verachtung geprägte Energie dieser Kinder und Jugendlichen verstärkt.

Da dieser Welle grausamer Gewalt mit herkömmlichen Maßnahmen nicht mehr wirksam und effizient begegnet werden kann, ist der Staat verpflichtet, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen, ohne die Grund- und Freiheitsrechte jenes Teils der österreichischen Staatsbürger einzuschränken, der als Gesellschaft Opfer dieser abscheulichen Gewalt geworden ist.

Mit der Herabsetzung der Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre ist ein Mehrstufenplan zu entwickeln, der eine Strafhaft als allerletzte Maßnahme vorsieht. Es müssen die Diskretionsfähigkeit, also die Fähigkeit, das Unrecht der eigenen Tat einzusehen, und die Dispositionsfähigkeit, also die Fähigkeit, dieser Einsicht folgend zu handeln, konkret nachgewiesen und dürfen nicht vorausgesetzt werden.

Zusätzlich zu der Herabsetzung der Deliktsfähigkeit und der Strafmündigkeit auf 12 Jahre, sind begleitende Maßnahmen zu entwickeln, die es diesen jungen Menschen ermöglichen, mit sozialer und psychologischer Betreuung einen selbst gewählten oder durch Einfluss älterer Personen angenommen falschen Weg zu verlassen. Richterlich angeordnete, betreute „Schnupperhaft“, Gespräche mit Gefängnisinsassen und gemeinnützige Arbeit sind Möglichkeiten, die jungen Menschen zu einer Rückkehr in ein gutes Umfeld zu motivieren.

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