Report24-Chef Florian Machl sowie mindestens drei weiteren Journalisten wird vom Innenministerium am Wahltag der Zugang zum Parlament untersagt: Das ist auch für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit. Doch nicht nur das: Die Journalisten würden hier obendrein als potenzielle Schwerverbrecher verleumdet, denn das Ministerium beruft sich dabei auf den § 22 des Sicherheitspolizeigesetzes. Der richtet sich gegen Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie „eine mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Sittlichkeit eines Menschen begehen“ werden. Ist Wahlberichterstattung solch eine Handlung?
- Lesen Sie hier den Bericht von Florian Machl: ‚Wahlberichterstattung: Innenministerium erklärt mich im Parlament zur unerwünschten Person‚
Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung der FPÖ:
Ausschluss von Wahlberichterstattung muss umgehend zurückgenommen werden – Auch Parlament will sich das nicht gefallen lassen
Wien (OTS) – Die Hintergründe des Ausschlusses von mittlerweile mindestens vier Journalisten von der Berichterstattung am Wahlabend aus dem Parlament werden immer schockierender. „Der Freiheitliche Parlamentsklub wurde auf Anfrage von der Parlamentsdirektion informiert, auf welcher Rechtsgrundlage das Innenministerium behauptet, die Journalisten vom Zutritt zum Parlament ausschließen zu können. Es handelt sich dabei um den § 22 des Sicherheitspolizeigesetzes. Das bedeutet, dass ÖVP-Innenminister Karner die Journalisten offenbar für potenzielle Schwerverbrecher hält, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anschlag verüben würden“, kritisierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA. Die entsprechende Passage des Paragraphen im Wortlaut:
Die Sicherheitsbehörden haben gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit, Vermögen oder Umwelt vorzubeugen, sofern solche Angriffe wahrscheinlich sind. Zu diesem Zweck können die Sicherheitsbehörden im Einzelfall erforderliche Maßnahmen mit Behörden und jenen Einrichtungen, die mit dem Vollzug öffentlicher Aufgaben, insbesondere zum Zweck des Schutzes vor und der Vorbeugung von Gewalt sowie der Betreuung von Menschen, betraut sind, erarbeiten und koordinieren, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, dass ein bestimmter Mensch eine mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung (§ 17) gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Sittlichkeit eines Menschen begehen wird.
„Es ist absolut inakzeptabel und ein Skandal von höchster Ordnung, wenn der Geheimdienst im ÖVP-Innenministerium erstens in die Pressefreiheit massiv eingreift und zweitens die Journalisten auch noch als potenzielle Schwerverbrecher verleumdet. Jeder Demokrat ist aufgefordert, sich von diesem abscheulichen Verhalten einer völlig machtbesoffenen ÖVP-Clique schnellstens zu distanzieren, insbesondere auch die Journalistenverbände“, so Hafenecker.
Die unfassbaren Verdächtigungen gegen die Medienvertreter würden noch dazu nicht einmal begründet – weder gegenüber den Betroffenen noch gegenüber dem Parlament, das diese irren Anordnungen nun zu vollziehen und den Betroffenen den Zutritt zu verwehren habe. „Im Übrigen kann auch die Parlamentsdirektion die Vorgehensweise des Innenministeriums nicht nachvollziehen und hat uns auf Anfrage informiert, dass sie mit dem BMI in eine rechtliche Erörterung eintreten wird. Immerhin wird hier nicht nur die Pressefreiheit mit Füßen getreten, sondern auch die Gewaltenteilung, wenn die Exekutive bestimmt, wie die Legislative das Hausrecht im Parlament auszuüben hat“, so der FPÖ-Generalsekretär.