Wer gegen die 3G Regel am Arbeitsplatz Stellung nehmen möchte, muss schnell sein! Die Frist läuft nur mehr bis heute Mitternacht! Es ist noch wenige Minuten lang möglich, selbst mitzureden und ein Statement abzugeben: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01824/index.shtml#tab-Stellungnahmen
Von Edith Brötzner
Die nachfolgende Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Christian Ortner darf ausdrücklich als Anhaltspunkt für eine eigene Stellungnahme verwendet werden:
Die Einführung des § 7a Epidemiegesetz wird grundsätzlich begrüßt, um die durch die Aufhebung der Möglichkeit, das Bezirksgericht anzurufen, entstandene Lücke zu schließen. Es wird allerdings angemerkt, dass die Neuregelungen zu einer enormen zusätzlichen Belastung der Landesverwaltungsgerichte führt, zumal schon jetzt die Verfahren über Absonderungen etliche Monate dauern!
Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz wird entschieden abgelehnt
Die Änderung des COVID-19. Maßnahmengesetzes durch Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz wird hingegen entschieden abgelehnt, weil nicht erforderlich, jedoch gleichheitswidrig und unsachlich und mit den Menschenrechten unvereinbar.
1. Wie aus der epidemiologischen Abklärung Covid-19 der AGES vom 19.10.2021 ersichtlich ist, finden nur ca. 5 % der Ansteckungen bei der Arbeit allgemein und nur 0,2 % im Dienstleistungsbereich statt. Der weit überwiegende Teil von rund 60 % findet im Haushalt statt, in dem sich staatliche Maßnahmen verbieten. Es ist also ausschließlich politischer Aktionismus ohne Aussicht auf einen epidemiologisch relevanten Erfolg, 3G am Arbeitsplatz zu normieren.
2. Eine massenhafte Testung gesunder Personen ist nicht geeignet, die Verbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen, sondern verursacht enorme Kosten, ist mit unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen verbunden und führt bei der äußerst geringen Prävalenz des Virus lediglich zu unvertretbar hohen Zahlen falsch positiver Testergebnisse mit daraus folgenden ungerechtfertigten Freiheitsentzügen, Kontaktverfolgungen und bürokratischem Aufwand. Bei nur 0,1 % Prävalenz – tatsächlich ist sie derzeit noch deutlich geringer – und nur 1 % Fehlerquote der Tests (diese liegt zwischen 1 und 2 %) sind über 90 % der positiven Testergebnisse falsch.
Keine sterile Immunität
3. Wenn man schon meint, Tests wären geeignet, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, müsste man auch die Geimpften testen, weil alle nationalen und internationalen Evidenzen wie auch die von der CDC veröffentlichte „Massachusetts-Studie“ zeigen, dass Geimpfte in gleichem Maß wie Ungeimpfte infiziert werden können und auch das Virus weiter verbreiten. Eine Privilegierung von Geimpften bei den Tests ist gleichheitswidrig. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, von „Impfdurchbrüchen“ zu sprechen, weil eine sterile Immunität seitens der Impfstoffhersteller nie zugesagt war und auch tatsächlich nicht besteht!
4. Es hat sich gezeigt, dass die verfügbaren Arzneimittel, die zu Unrecht als Impfstoffe bezeichnet werden, gegen die zu 95 % verbreitete Delta-Variante weder einen Schutz vor Infektion noch vor Weiterverbreitung und bestenfalls geringfügig vor einem schweren Verlauf schützen. Es ist absurd, aus diesem Grund den 3. Stich mit demselben – nachgewiesenermaßen gegen Delta unwirksamen – „Impfstoff“ zu fordern. Damit ist es unvertretbar, die Bevölkerung durch Schikanen Ungeimpfter und enge zeitliche Einschränkungen bei Genesenen mit Tests und Masken zu „Impfungen“ zu nötigen, zumal schon jetzt die Krankenhäuser mit Impfschäden mehr belastet sind als mit COVID-Patienten! Nach den Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts betragen die Zahlen der gemeldeten Impfnebenwirkungen in den vergangenen 9 Monaten bei COVID mehr als das 20-fache aller anderen Impfstoffe in den letzten 20 Jahren, obwohl nur ein Bruchteil der Nebenwirkungen aufgrund einer tendenziösen Zählweise gemeldet wird! Gerade bei jungen Menschen kann man längst nicht mehr von einem positiven Nutzen/Risikoverhältnis sprechen – das spiegelt sich auch im Sicherheitsbericht des BASG wider!
3G ist grundsätzlich abzulehnen
5. Allein Genesene sind weitestgehend vor einer Infektion geschützt – wesentlich nachhaltiger als Geimpfte – und sie geben das Virus im Unterschied zu Geimpften auch nicht weiter. Es ist daher unsachlich und gleichheitswidrig, den Genesenen-Status zeitlich eng zu begrenzen. Wenn man schon eine Spaltung der Gesellschaft und eine Privilegierung epidemiologisch weniger bedenklicher Bevölkerungsteile für vertretbar hält – was aus Sicht der Menschenrechte ein Unding ist – dürfte man nur Genesene bevorzugen!
3G ist daher grundsätzlich abzulehnen, insbesondere aber am Arbeitsplatz!
24 Stunden Frist!? – Will man die Bevölkerung verhöhnen?
Um diese Zeit lässt sich keine offizielle Stellungnahme mehr einholen: Der vermutete Zeitraum von 24 Stunden, in dem man der Bevölkerung die Möglichkeit zur Äußerung der gravierenden Änderung des Epidemiegesetzes gibt, wirkt wie blanker Hohn.