Im Rahmen der Corona-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags am 15. Dezember kam Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn zu Wort – und sorgte mit seinen Äußerungen für Irritation. Er behauptete dort, der Infektionsschutz gegenüber Dritten sei nie das Ziel des Impfstoffs gewesen. Damit widersprach Spahn nicht nur seinen eigenen Äußerungen in den Corona-Jahren, sondern demontierte auch den gesamten durch Nachweispflichten und 2G-Regeln durchgesetzten Impfzwang.
Es sei angeblich nie das Ziel der Impfstoffentwicklung gewesen, dass es zu einem Infektionsschutz gegenüber Dritten komme: Das befand Jens Spahn im Rahmen der Sitzung der Enquete-Kommission am 15. Dezember. Was für eine Kehrtwende! Er selbst behauptete im August 2021 bei einer Rede im Bundestag, dass man mit der Impfung sich selbst und andere schütze:
Die Fremdschutz-Lüge geht nicht auf die Impfstoffentwickler zurück. Eine Pfizer-Vertreterin räumte 2022 öffentlich gegenüber einem EU-Abgeordneten ein, dass der eigene Corona-Impfstoff nie darauf getestet wurde, ob er die Virusübertragung stoppt (Report24 berichtete).
Wer die klinischen Studien selbst gelesen hat, weiß, dass davon auch keine Rede war. Es war die Politik, die von Herdenimmunität und dem Schutz Dritter fabulierte, um die Impfung unters Volk zu bringen. Leichtgläubige Bürger gefielen sich in der Rolle als Impfhelden und gaben den Druck von oben bereitwillig an ihr Umfeld weiter: Wer sich nicht artig impfen ließ, war plötzlich ein Gefährder.
Dieses Narrativ wurde seit Beginn der Impfkampagnen aufgebaut. Exakt fünf Jahre vor Jens Spahns jüngstem Impf-Sager in der Enquete-Kommission, ebenfalls am 15. Dezember, wurde folgender Tweet durch sein Bundesgesundheitsministerium abgesetzt:

Was bedeutet das für die Aufarbeitung? Spahn war einer jener Politiker, die sich in der Vergangenheit besonders besorgt über die Aussicht auf eine AfD-Regierung gezeigt haben – insbesondere, weil die AfD die überfällige juristische Aufarbeitung der Corona-Jahre anstoßen würde. Er selbst wäre “der Erste, den die AfD ihrer politischen Justiz zuführen würde”, beklagte er.
Doch braucht es eine “politische Justiz”, damit seine Corona-Politik Konsequenzen für ihn selbst entfaltet? Rechtsprofessor Martin Schwab ordnete Spahns jüngste Äußerungen in der Kommission in einem Statement juristisch ein. Seiner Einschätzung nach waren alle Grundrechtseinschränkungen zum Nachteil von Menschen ohne Covid-Impfung damit verfassungswidrig – und es sei obendrein zu klären, inwiefern Jens Spahn juristisch für Impfschäden zur Verantwortung gezogen werden könne.
Nachfolgend lesen Sie das Statement von Rechtsprofessor Martin Schwab:
„Liebe Community,
Jens Spahn hat in der Sitzung der »Corona-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages am 15.12.2025« die folgenden Aussagen getroffen:
1. Die COVID-Impfstoffe werden „bis heute getestet werden im Markt sozusagen“. Das deckt sich mit der Aussage im Protokoll des Corona-Krisenstabs beim RKI, wonach Daten zur COVID-Injektion nur Post-Marketing erhoben werden sollen.
2. „Es war nie Ziel, auch der WHO nicht, bei der Impfstoffentwicklung, dass es zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt.“
Das bedeutet rechtlich Folgendes:
1. Den 2G-Regeln sowie den bereichsbezogenen Impfnachweis- oder Impfduldungspflichten fehlte jegliche rechtliche und medizinische Grundlage. Und Jens Spahn als damals zuständiger Bundesgesundheitsminister wusste das. Alle Grundrechtseinschränkungen zum Nachteil von Menschen ohne COVID-Injektionen waren damit verfassungswidrig und insbesondere nicht von einem wie auch immer gearteten Einschätzungsspielraum der Exekutive gedeckt. Denn wenn die Exekutive noch nicht einmal das Ziel des Übertragungsschutzes verfolgte, durfte sie auch die Corona-Regeln nicht an der Hypothese eines solchen Übertragungsschutzes ausrichten.
2. Die Impfaufklärung durch den Impfarzt war nur dann korrekt, wenn der Impfkandidat vorher darüber aufgeklärt wurde, dass es zu Sicherheit und Wirksamkeit keine validen klinischen Daten gibt, sondern dass diese Daten im Nachgang erhoben werden müssen – im Klartext: Dass auch er, der einzelne Impfkandidat, erst an der Generierung der Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit der Spritzen mitwirkt, dass er also mit dem Empfang der Injektion Versuchskaninchen ist. Diese Aufklärung dürfte in den seltensten Fällen tatsächlich geleistet worden sein.
3. Sämtliche Komplikationen, welche die COVID-Injektionen nach sich gezogen haben, wurden mindestens von Jens Spahn von Beginn an billigend in Kauf genommen. Das ist die juristische Definition für bedingten Vorsatz. Den Erlass von 2G-Regeln hat Jens Spahn freilich den Länderregierungen und auf Bundesebene der Ampel-Koalition überlassen. Es wird herauszuarbeiten sein, inwiefern Jens Spahn gleichwohl auch juristisch für die COVID-Impfschäden zur Verantwortung gezogen werden kann.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“
