Der Maskenzwang war eine jener Maßnahmen, die Karl Lauterbach bis zum Ende nicht loslassen wollte: In Kliniken und Praxen fiel sie sogar gerade erst im April. Doch ob die Maßnahme wirkt, war offensichtlich nie von Interesse. Denn: Es wurden tatsächlich niemals Studien durchgeführt, die das hinterfragten. Das erbrachte eine Anfrage von FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der infolgedessen auch scharfe Kritik am RKI übt: Die Bilanz der Arbeit des Instituts sei „desaströs“, denn es war gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme zu prüfen. Wollte man sich lieber nicht mit dem Gesundheitsministerium anlegen?
Nicht nur beim Hinterfragen von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der experimentellen Corona-Impfstoffe haben deutsche Behörden auf ganzer Linie versagt: Auch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ignorierte man offenbar geflissentlich. Die seit jeher massiv umstrittene Maskenpflicht, die zwischenzeitlich gar im Freien galt, wurde vom Robert-Koch-Institut nie durch Studien überprüft. Das erbrachte eine Anfrage von Wolfgang Kubicki (FDP) ans Bundesgesundheitsministerium.
Man habe versucht, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass eine Prüfung der Wirksamkeit unmöglich gewesen wäre – was aber laut Kubicki nichts anderes sei als der „Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen“. Er verweist auf die Sonderwege der Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr 2022. Man erinnere sich: Jedem kritischen Beobachter wurde hier seinerzeit vor Augen geführt, wie sinnlos der Maskenzwang ist. Kubicki stellt fest: „Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs.“ Und: Das Institut müsse endlich unabhängiger vom Gesundheitsministerium werden.
Kubickis Facebook-Beitrag zur Beantwortung seiner Anfrage lesen Sie im Folgenden:
Das Bundesgesundheitsministerium hat mir im Rahmen einer parlamentarischen Einzelfrage eingestanden, dass das Robert Koch-Institut in den vergangenen drei Jahren keine Studie zur Wirkung einer Maskenpflicht durchgeführt hat. Das Institut wäre aber in der gesetzlichen Pflicht gewesen, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit, also Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Behauptung des Ministeriums, es sei nicht möglich, die Wirksamkeit der Maskengebote unabhängig von anderen Maßnahmen zu überprüfen, ist falsch und der Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen. Dabei wäre es sehr einfach gewesen: Im Frühjahr 2022 waren Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Frage „Maskenpflicht“ auf einem Sonderweg (sog. Hotspot-Regelung), der hätte wissenschaftlich begleitet werden müssen. Nach über drei Jahren und nach hunderten, mit Steuermitteln bezahlten Studien müssen wir leider den Schluss ziehen: Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs.
Diese Antwort zeigt zweierlei: Erstens, das Bundesgesundheitsministerium ist nicht willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Corona-Aufarbeitung zu leisten. Dies muss jetzt durch das Parlament geschehen. Zweitens, der Auftrag des Koalitionsvertrages, das RKI unabhängiger vom BMG zu machen, muss endlich von Karl Lauterbach umgesetzt werden. WK
Quelle: Facebook / Wolfgang Kubicki