Italien: Gericht hebt Berufsverbot für ungeimpfte Psychologin auf, „Einzelne opfern ist Nazi-Faschismus“

Bild: Tribunale Ordinario di Firenze

In so klaren, deutlichen, ja brutalen Worten hat dies wohl noch kein Gericht festgestellt. Das Berufsverbot für eine Psychologin in der Toskana wurde von der Richterin Susanna Zanda in Florenz als diskriminierend aufgehoben. Es wird speziell auf die Erfahrungen aus dem Nazi-Faschismus hingewiesen, wo einzelne für die Interessen des Kollektivs geopfert wurden. Zudem erklärte das Gericht, die Impfung wäre experimentell und würde die DNA verändern.

Immer mehr Gerichtsurteile aus Italien zeigen, dass die Freiheit dort noch nicht aufgegeben wurde. Die Richterin Dr. Suzanna Zanda urteilte (Geschäftszahl N.T.G. 2022/7360), dass der Ausschluss einer Psychologin aus ihrem Berufsverband (vergleichbar mit der Ärztekammer) rückgängig zu machen ist. Hintergrund der Maßnahme war das italienische Impfpflicht-Gesetz für Mitglieder der Gesundheitsberufe. Mainstream-Medien sind aufgrund des Urteils und vor allem aufgrund der verwendeten Formulierungen außer sich.

Als Prämisse widmete sich das Gericht einigen Grundrechten:

Die Aussetzung der Berufsausübung birgt die Gefahr, dass die primären Vermögenswerte des Einzelnen, das Recht auf Unterhalt und das Recht auf Arbeit gemäß Art. 4 verstanden als Ausdruck der Freiheit und Würde des Menschen, garantiert durch die Bedürftigkeitsfreiheit verletzt werden.

Die Richterin verfügte die sofortige Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit. Die Behandlung der Psychologin wäre Diskriminierung:

Nach den Erfahrungen des Nazi-Faschismus ist es nicht erlaubt, einen Einzelnen einem wahren oder vermeintlichen kollektiven Interesse zu opfern, noch ist es erlaubt, jemanden invasiven medizinischen Behandlungen – ohne seine freie und informierte Zustimmung – zu unterziehen.

Eine freie und informierte Zustimmung wäre im vorliegenden Fall aber gar nicht möglich:

wenn die Bestandteile der Seren und der Mechanismus ihrer Wirkungsweise, wie in diesem Fall, nicht nur durch Geschäftsgeheimnisse, sondern unverständlicherweise auch durch „militärisches Geheimnis“ gedeckt sind.

Weiters weist die Richterin auf Nebenwirkungen mit Todesfolge hin:

Die Bestandteile der Seren und die mittel- und langfristigen Wirkungen sind nicht bekannt, wie von den Herstellern selbst beschrieben, während bekannt ist, dass sie innerhalb kurzer Zeit bereits Tausende von Todesfällen und schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen verursacht haben.

Auch die Wirksamkeit stellt das Gericht – wohl auf Basis internationaler Daten – in Frage:

… eine unbestreitbare Diskriminierung gegenüber geimpften Kollegen, die bei gleicher Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken und das Virus zu übertragen, weiterarbeiten können

Wenn das Ziel der Impfplicht-Gesetzgebung Vorbeugung von Krankheiten und Gewährleistung von Sicherheitsbedingungen im Gesundheitssektor wäre, dann ist dieses Ziel auf diesem Weg unerreichbar. Stattdessen habe die Impfung das genaue Gegenteil erreicht, nämlich eine Ausbreitung der Infektion mit der Bildung multipler Virusvarianten. Dies würden die Daten der italienischen Behörde AIFA zeigen. Zudem käme es unter dreifach Geimpften zu zahlreichen Todesfällen.

Ebenso wurde festgehalten, dass die „experimentellen Injektionsbehandlungen“  irreversible Veränderungen der DNA verursachen können.

Das bahnbrechende Sensations-Urteil finden Sie hier. An dieser Stelle auch recht liebe Grüße an die von Pharmaindustrie und Multimilliardären für ihre Zensur bezahlten „Faktenchecker“, Eure „Meinung“ zu diesem Sachverhalt ist irrelevant. Diesmal müsst Ihr Euch direkt bei Gericht beschweren.

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