Isar-Amper-Klinikum: Transsexueller verübte bestialischen Mord mit Ansage

Der bestialische Mord wurde mit einer Eisenstange begangen. Symbolbild KI

Am 31. Mai 2022 geschah im Isar-Amper-Klinikum in München ein Verbrechen, das in seiner Brutalität und Tragik nicht nur die Angehörigen, sondern weite Teile der Öffentlichkeit erschütterte. Die 40-jährige Kamilla N., Patientin in der psychiatrischen Klinik, wurde von einem transsexuellen Mitpatienten auf grauenvolle Weise getötet – in einem Gebäude, das theoretisch Schutz und professionelle Betreuung garantieren sollte. Der Täter hatte die Tat vorher angekündigt.

Kamilla N. litt seit rund 17 Jahren an den Folgen von früherem Drogenmissbrauch. Die tragische Folge war eine chronische psychische Erkrankung. Trotz dieser Belastung bemühte sie sich mit Unterstützung ihrer Eltern um ein möglichst selbständiges Leben. Schließlich entschied sie sich für eine stationäre Behandlung im Isar-Amper-Klinikum, wo eine Langzeittherapie mit einer geplanten Dauer von zwölf Monaten vorgesehen war.

Täter vorbestraft, kündigte Tötungsabsicht an und tötete eigenen Hund

Der Täter, ein damals 33-jähriger Mann, wurde nur wenige Stunden vor der Tat in dieselbe Klinik eingewiesen. Er war polizeibekannt, mehrfach vorbestraft und bereits zuvor wegen massiver psychischer Auffälligkeiten in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht gewesen. Bereits vor seiner Einweisung hatte er gegenüber Polizeibeamten mehrfach geäußert, einen Menschen töten zu wollen. Trotz dieser klaren Warnsignale wurde er auf einer gemischten Akutstation untergebracht, auf der er sich weitgehend frei bewegen konnte.

In den Tagen vor der Tat war es im Wohnumfeld des späteren Täters wiederholt zu Polizeieinsätzen gekommen. Nachbarn meldeten auffälliges Verhalten, laute Schreie und bedrohliche Situationen. Die Beamten trafen den Mann in Zuständen religiösen Wahns an, unter anderem bekleidet mit einem Vorhang, den er wie ein Gewand trug. Er äußerte sich über göttliche und teuflische Einflüsse. Am Morgen des 30. Mai, nur einen Tag vor der Tat, tötete der Mann zudem seinen eigenen Hund.

Er verweigerte Einnahme von Medikamenten

Trotz dieser Eskalationen wurde der Täter nach einer polizeilich veranlassten Einweisung lediglich in ein Zimmer auf derselben Station wie Kamilla N. gebracht. Eine engmaschige Überwachung oder eine Unterbringung unter erhöhten Sicherheitsauflagen erfolgte nicht. Sowohl am Aufnahmetag als auch am Morgen der Tat verweigerte der Mann mehrfach die Einnahme der ihm verordneten Medikamente und verhielt sich gegenüber dem Klinikpersonal aggressiv. Dennoch verblieb er auf der offenen Akutstation.

Als Detail am Rande ist anzuführen, dass sich der Täter “als Frau fühlte” und Frauenkleider getragen hat. Damit fällt er in ein Muster, das aktuell in Deutschland aus politisch-ideologischen Gründen “volles Verständnis” und eine Besserstellung gegenüber nicht-LGBTQ-Menschen garantiert.

Eine Stunde Martyrium: mit Eisenstange erschlagen und verbrannt

Am Morgen des 31. Mai kam es schließlich zur Tat. Der Täter traf Kamilla N. auf dem Flur der Station, deutete sie im Rahmen seines Wahns als vom Teufel besessen. Zunächst ging er duschen, dann riss er eine Edelstahl-Stange aus der Decke seines Zimmers und drang in das Badezimmer der Frau ein. Dort schlug er mit seiner improvisierten Waffe mindestens vierundzwanzig Mal auf sie ein. Danach band er sie mit ihrem eigenen Pullover am Hals an den Handlauf der Dusche. Sie starb an Ersticken durch diese Fesselung und an eingeatmetem Blut aufgrund der schweren Kopfverletzungen.

An der Leiche führte der Täter schwere sexuelle Misshandlungen aus. Dann türmte er alle verfügbaren Gegenstände auf sein Opfer und zündete den Stapel an. Nach bisherigen Erkenntnissen zog sich die bestialische Untat über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde hin, ohne dass ein Eingreifen des Personals erfolgte. Dieses will erst durch den Alarm des Rauchmelders etwas vom Vorfall mitbekommen haben. Die Rekonstruktion des Geschehens gestaltete sich schwierig und zog sich über Monate hin.

Im anschließenden Sicherungsverfahren wurde der Täter aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft und im Maßregelvollzug untergebracht. Eine strafrechtliche Verantwortung kam damit nicht zustande.

Behörden hatten keine Lust gegen Verantwortliche zu ermitteln

Die Eltern von Kamilla N. kritisieren jedoch bis heute das Vorgehen der zuständigen Behörden. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Verantwortliche der Klinik wurden nach einem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten eingestellt. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen vorgelegen hätten. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde blieb erfolglos.

Daraufhin ließen die Eltern vom renommierten Psychiater Prof. Dr. Beine ein eigenes fachärztliches Gutachten erstellen, das zu deutlich anderen Ergebnissen gelangte. Dieses kommt zu dem Schluss, dass wesentliche fachärztliche Untersuchungen entweder nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wurden und dass die Gefährlichkeit des Täters falsch eingeschätzt wurde. Zudem seien notwendige Sicherungsmaßnahmen unterlassen worden, obwohl konkrete Hinweise auf eine akute Gefährdung vorlagen.

Klageerzwingung scheiterte – es gibt keine Gerechtigkeit

Auf Basis dieses Gutachtens stellten die Eltern einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht München. Sie fordern eine vollständige juristische und institutionelle Aufarbeitung des Falls. Aus ihrer Sicht handelt es sich um ein systemisches Problem im Umgang mit hochgefährlichen psychisch kranken Straftätern innerhalb offener oder unzureichend gesicherter psychiatrischer Einrichtungen.

Doch die Klageerzwingung wurde abgelehnt, die Akte geschlossen – und damit erlosch die letzte Hoffnung auf die Ermittlung von Verantwortlichen und Gerechtigkeit für die ermordete Tochter. Die Forderung der Eltern nach Transparenz und Rechenschaft bleibt bestehen – nicht nur im Interesse der Familie, sondern im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Der Sachverhalt wird in größerem Detail auf dieser Homepage geschildert.

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