Schreiben deutsche Gerichte die Realität um? Weil in einem Podcast ein biologischer Mann als Mann bezeichnet wurde, zwang das Landgericht Frankfurt am Main im Eilverfahren zur Zensur: Die Beschreibung der biologischen Realität wurde „Hoss & Hopf“ untersagt, bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Strafe (oder ersatzweise Haft).
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Anmerkung: Da fortan offenkundig jeder beliebig sein Geschlecht „wechseln“ kann, um dann gegen all jene zu klagen, die auf sein biologisches Geschlecht (oder auch ein vorheriges „Gender“?) Bezug nehmen, wird an dieser Stelle vorsorglich darauf verzichtet, fraglichen Individuen ein Geschlecht zuzuschreiben: Die klagende Partei wird daher fortan vorsorglich als „der Mensch“ (und darauf Bezug nehmend mit entsprechend maskulinen Pronomen) bezeichnet.
Der Fall ist bereits vielfach bekannt: Ein als Mann geborener Mensch möchte in Bayern in einem Frauenfitnessstudio trainieren. Das stößt weder bei der Besitzerin des Studios noch bei deren Kundinnen auf Gegenliebe. Unterstützung bekommt der Mensch aber von höchster Stelle: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich eingeschaltet und beharrt darauf, dass der Mensch, der sich laut eigener Aussage als Frau identifiziert, Zugang erhält – der Betreiberin des Studios wurde gar eine „Entschädigungszahlung“, sprich: Strafzahlung, angedroht. Der Fall sorgte über die deutschen Landesgrenzen hinaus für Aufsehen.
Darüber debattierten im Juni auch die Podcaster Philip Hopf und Kiarash Hossainpour – bekannt als „Hoss & Hopf“. Wie „Hoss“ nun auf X berichtet, musste diese Podcast-Folge inzwischen offline genommen werden: Das ist die Reaktion auf ein Urteil im Eilverfahren vom Landgericht Frankfurt am Main, das auf eine Klage des Menschen hin gegen die Podcaster erlassen wurde.
Kiarash Hossainpour erörtert:
In einem Eilverfahren, ohne mündliche Verhandlung, gab das Gericht der Antragstellerin, einer transidenten Frau, Recht. Warum? Unsere wiederholte Bezeichnung als „Mann“ wurde als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gewertet, da sie „rechtlich und sozial als Frau anerkannt ist“.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht hier eine „außerordentliche Dringlichkeit“ sah – als ob die Verwendung biologisch korrekter Begriffe eine unmittelbare Gefahr darstelle, die keinen Aufschub duldet. Man fragt sich unweigerlich, ob dafür andere, vielleicht tatsächlich dringliche Fälle zurückstehen mussten.
So entsteht ein faszinierendes Dilemma: In Deutschland darf man einen biologisch männlich geborenen Menschen, der rechtlich als Frau gilt, nicht mehr als Mann bezeichnen. Eine Meinungsäußerung, die das Gericht als Persönlichkeitsrechtsverletzung und sogar als Angriff auf die Menschenwürde einstuft und im Eilverfahren sanktioniert.
Die Nachricht lässt etliche Kommentatoren entsetzt und ratlos zurück. Wenn der Mensch hinter der Klage doch „sozial“ als Frau anerkannt würde, wie kann es dann sein, dass er im Frauen-Fitnessstudio unerwünscht ist? Wie kann die Bezugnahme auf das biologische Geschlecht einer Person Diskriminierung sein? Ist die Realität im besten Deutschland aller Zeiten diskriminierend?
Hoss postete Teile des Urteils auf X. Dem Dokument sind Zitate aus dem Podcast zu entnehmen, an denen der Mensch, der ins Damen-Fitnessstudio möchte, sich offenkundig stört. So liest man dort:
Was hätten die Podcaster sagen sollen? „Eine Frau will in einem Damen-Fitnessstudio in Bayern trainieren und in der einzigen Umkleide mit Badehose auch duschen“? Die gesamte hitzige Debatte beruht auf dem Widerspruch zwischen dem biologisch männlichen Geschlecht des Menschen und seiner Forderung, in einem Fitnessstudio rein für Damen trainieren und duschen zu dürfen. Diesen massiven Konflikt kann man nicht auflösen, indem man ihn sprachlich auslöscht. Man befeuert ihn nur.
Vollends absurd wird das Urteil, wenn man ein weiteres angeführtes Beispiel für offenkundiges „Misgendering“ hinzuzieht:
Hätte man hier ernsthaft sagen sollen „Sie hat ihren Pimmel noch“? Denn dass das männliche Geschlechtsorgan vorhanden ist, ist Fakt: Darauf beruht auch die Ablehnung der Mitgliedschaft durch die Studiobetreiberin.
Krank: Sprache wird zum Minenfeld
Was bewirkt eine solche „Rechtsprechung“? Die Bürger werden faktisch unter Strafandrohung zum Negieren einer biologischen Tatsache gezwungen. Der Deutsche muss Männer Frauen nennen, wenn sie das wünschen. Das macht die fraglichen Männer nicht zu Frauen, aber es öffnet ihnen Tür und Tor zu deren Schutzräumen. Wann steht ein Vergewaltigungsopfer vor Gericht, weil es seinen Vergewaltiger als Mann und nicht, wie von dem gewünscht, als Frau beschrieben hat? Derartige Urteile sind nicht nur ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sie sind ein Angriff auf die Wirklichkeit und den gesunden Menschenverstand. Und sie sind ein direkter Angriff auf jede Frau, die aus gutem Grund Wert darauf legt, dass Damen-Fitnessstudios, Damen-Saunen, Damen-Umkleiden, Damen-Toiletten bis hin zu Frauenhäusern und Frauengefängnissen Schutzräume für Frauen keinen Penisträgern offen stehen.
Man biedert sich hier einer radikalen Mikro-Minderheit an, die bezeichnenderweise nicht einmal für die Gesamtheit der Menschen mit Geschlechtsdysphorie spricht – denn es gibt sehr wohl Trans-Personen, die niemanden gängeln und sich niemandem aufdrängen möchten, die respektvoll mit den persönlichen Grenzen ihrer Mitmenschen umgehen und die dementsprechend natürlich auch von diesen respektiert werden. Ihnen erweist man damit einen Bärendienst. Bei dieser Agenda kämpft niemand für „das Gute“.
Wer sich keinem Sprachdiktat unterwerfen möchte, gleichzeitig aber auch nicht das Nervenkostüm und das Geld für derartige Klagen hat, fährt am Ende vielleicht wirklich am besten damit, militanten Individuen verbal überhaupt kein Geschlecht mehr zuzugestehen. Dann ist es auch egal, wenn sie ihr „Gender“ erneut wechseln: Mensch bleibt Mensch, darauf kann man sich hoffentlich noch einigen.