Irrer Behördenplan: Wahlbeteiligung als Kriterium für Gesundheitsleistungen?

Symbolbild Zahnarzt-Besuch. Bild R24/KI

Auf solche Ideen können nur weltfremde Beamte kommen – und zwar die Verknüpfung von Wahlbeteiligung mit Gesundheitsleistungen zu fordern. Man kann doch ganze Regionen nicht benachteiligen, nur weil dort weniger Menschen zur Wahl schreiten – oder? In Bonn sieht man das anders.

Mittlerweile wurde bekannt, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn offenbar plant, die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 als Kriterium für die Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern heranzuziehen. Dieser Vorschlag, der in einem internen Papier des BAS auftaucht, hat mittlerweile zu heftiger Kritik und Besorgnis in der Öffentlichkeit geführt.

Dem Bericht (Bild, Bezahlschranke) zufolge soll die Wahlbeteiligung in einzelnen Wahlkreisen als Indikator für das „Engagement der Bürger“ dienen und bei der Verteilung von Gesundheitsleistungen berücksichtigt werden. Konkret könnte dies bedeuten, dass in Regionen mit niedriger Wahlbeteiligung bestimmte Leistungen, wie professionelle Zahnreinigungen nicht mehr von den Krankenkassen übernommen würden.

Experten und Politiker verschiedener Parteien haben diesen Plan scharf kritisiert. Sie argumentieren, dass die Einbeziehung der Wahlbeteiligung in Entscheidungen über Gesundheitsleistungen nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. Die Verknüpfung von demokratischer Teilhabe mit dem Zugang zu Gesundheitsleistungen sei ein gefährlicher Präzedenzfall, wird gewarnt. Dies würde fundamental dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürger widersprechen und könnte als Versuch gewertet werden, Wähler zu manipulieren.

Kritiker weisen zudem darauf hin, dass ein solches Vorgehen Regionen mit ohnehin schon niedrigerer Wahlbeteiligung systematisch benachteiligen würde. Dies könnte zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten führen und das Vertrauen in demokratische Institutionen weiter untergraben.

Gesundheitsexperten betonen zudem, dass der Zugang zu präventiven Maßnahmen wie Zahnreinigungen langfristig Kosten im Gesundheitssystem spare und die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung verbessere. Eine Einschränkung solcher Leistungen könnte daher kontraproduktiv sein und zu höheren Gesundheitsausgaben in der Zukunft führen. Und das kann nicht das Ziel sein, oder?

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