Am 17. Juni hätte am Verwaltungsgericht Wien eine mündliche Verhandlung hinsichtlich einer Beschwerde zu Maßnahmen nach den Corona-Verordnungen stattfinden sollen. Noch vor der Verhandlung wäre der Beschwerdeführer, der bekannte Anwalt Dr. Roman Schiessler vom zuständigen Verwaltungsrichter mehrfach gepackt worden, seiner Lebensgefährtin habe er das Mobiltelefon entwendet. Schießler erstattete Disziplinaranzeige.
Ob es Angst vor der unsichtbaren Krankheit oder vorauseilender Gehorsam vor dem System war, wird so schnell nicht beantwortet werden können. Report24 liegt die Disziplinarbeschwerde von Dr. Schiessler vor. Darin berichtet er von Zuständen, die man in einem Rechtsstaat für unmöglich halten sollte.
Diskussion wegen Mund-Nasen-Schutz und Attest
So wollte Schiessler und seine Lebensgefährtin, die ebenso bekannte Ärztin Konstantina Rösch, ins Amtshaus des Gerichts in der Muthgasse 62 eingelassen werden. Dort wollte man die medizinischen Atteste hinsichtlich einer Masken-Befreiung nicht anerkennen. Der Sicherheitsdienst rief die Polizei, welche mit drei Beamten vor Ort eintraf. Diese hätten zunächst den österreichischen Ausweis für Rechtsanwälte nicht erkannt. Während der Rechtsanwalt mit den Beamten diskutierte, soll sich ein Herr ins Gespräch eingeschaltet haben, bei dem es sich um den Verhandlungsrichter handelte.
Verhandlungsrichter wäre laut und handgreiflich geworden
Diese habe sich äußerst lautstark geäußert und auf die Maskenpflicht laut Hausordnung hingewiesen. Neben den anwesenden Beamten hätte er Rechtsanwalt Schiessler mehrfach durch Anwendung von Körperkraft „wegzuzerren“ versucht und nach dessen Rechtsansicht damit Tätlichkeiten ausgeübt. In Folge soll der Richter Frau Konstantina Rösch ebenso durch Gewaltanwendung das Mobiltelefon aus der Hand gerissen haben. Dieses wollte er einer anwesenden Security-Person, danach einem Polizisten übergeben. Beide rührten das Gerät nicht an, da sie laut Schiessler wohl genau wussten, dass dieser Vorgang nicht rechtskonform sein könne. Während der gesamten „Tathandlung“ habe der Richter herumgebrüllt, dass Schiessler und Rösch Verschwörungstheoretiker wären.
Offensichtlich war <der Richter> nicht mehr Herr seiner Emotionen, wirkte verwirrt, psychisch
Dr. Roman Schiessler in seiner Disziplinarbeschwerde
hochgradig erregt, in Panik und zu keiner geordneten Handlung und Überlegung in der Lage.
Er schrie herum, daß er bereits sich die verfahrensgegenständlichen Videos angesehen und
sich darüber schon eine Meinung gebildet hätte, noch bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hatte.
Das Schreiben richtete sich nicht nur an das zuständige Gericht sondern auch an die Kammer, welche zur Beurteilung des Verhaltens des Richters aufgerufen wurde. Dieses wäre für einen öffentlich Bediensteten und Akademiker inakzeptabel, eine Unbefangenheit ist unter diesen Umständen nicht anzunehmen.
Hausordnung stammt vom Jänner 2020 – vor der Pandemie
Der Hausordnung des Verwaltungsgerichtes ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass Personen mit ärztlichem Attest nicht an Verhandlungen teilnehmen dürfen. Das könnte auch daran liegen, dass die am Tag des Tumults ausgehängte Hausordnung am 2. Jänner 2020, also vor der Pandemie verfasst wurde.