Der vom Gericht als “indigen” bezeichnete Killer Michael Williams vergewaltigte und ermordete gemeinsam mit einigen Komplizen im Jahr 2005 die erst 13-jährige Nina Courtepatte. Heute nennt er sich Michelle Autumn und wollte das kanadische Rechtssystem an der Nase herumführen. Nach seiner Verlegung in ein Frauengefängnis randaliert er – und der Staat sah sich gezwungen, das Machtwort zu sprechen, das für jeden klar denkenden Menschen ohnehin als “normal” gilt.
Im April 2005 ereignete sich in Edmonton eines der grausamsten Jugendverbrechen der kanadischen Nachkriegsgeschichte. Die 13-jährige Nina Courtepatte wurde unter falschen Vorwänden aus dem Umfeld der West Edmonton Mall auf einen Golfplatz gelockt. Dort wurde sie von mehreren Tätern sexuell missbraucht und anschließend stranguliert, erstochen und mit einem Hammer erschlagen. Einer der Haupttäter war der damals 17-jährige Michael Williams.
Zwei Jahre später, im Jahr 2007, verurteilte ein kanadisches Gericht Williams wegen “Mordes ersten Grades” zu lebenslanger Haft. Trotz seines jugendlichen Alters entschied die zuständige Richterin, dass die außergewöhnliche Brutalität der Tat eine Erwachsenenstrafe erforderte. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde Williams als hochgefährlich beschrieben. Gutachter stellten fehlende Reue fest und bescheinigten ihm erhebliche psychische Auffälligkeiten.
In den folgenden Jahren verbrachte Williams seine Haft fast ausschließlich in Männergefängnissen mit hoher Sicherheitsstufe. Der Strafvollzug hatte wiederholt Schwierigkeiten, ihn in bestehende Strukturen zu integrieren. Mehrfach kam es zu Verlegungen, da sein Verhalten als aggressiv, manipulativ und schwer kontrollierbar galt. Schon kurz nach der Verurteilung wurde intern darauf hingewiesen, dass Williams in bestimmten Anstalten kaum zu schützen wäre, sobald andere Insassen von der Art seiner Tat erfuhren.
Ein Wendepunkt trat erst Jahre später ein. Im Jahr 2014 wurde bei Williams eine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert. In der Folge trat er unter dem Namen Michelle Autumn auf und verlangte, im Strafvollzug als Frau behandelt zu werden. Die kanadischen Behörden kamen diesen Forderungen schrittweise entgegen, zunächst bei organisatorischen Fragen, später auch bei der Unterbringung.
Im November 2024 genehmigte der Strafvollzug schließlich einen freiwilligen Transfer in das Grand Valley Institution for Women. Die tatsächliche Verlegung erfolgte im März 2025. Bereits im Vorfeld hatten Verantwortliche darauf hingewiesen, dass es sich um eine kleine Einrichtung handelte und ein konfliktfreies Verhalten zwingende Voraussetzung für einen Verbleib sei.
Nach der Ankunft eskalierte die Situation innerhalb weniger Tage. Bei der Aufnahme zeigte Autumn sexuell enthemmtes Verhalten während einer Leibesvisitation. Kurz darauf drohte er Mitinsassinnen offen mit Gewalt, nachdem diese ihre Ablehnung seiner Unterbringung geäußert hatten. Als das Personal eine interne Verlegung innerhalb der Anstalt anordnete, verbarrikadierte sich Autumn stundenlang, beschädigte Einrichtungen, deckte Überwachungskameras ab und drohte mit Selbst- und Fremdgewalt. Der Vorfall konnte erst durch den Einsatz eines Sondereinsatzteams beendet werden.
In der Folge entschied die Gefängnisleitung, Autumn auf Notfallbasis zurück in das Männer-Hochsicherheitsgefängnis Millhaven Institution zu verlegen. Gegen diese Maßnahme klagte er vor dem Ontario Superior Court of Justice.
Anfang Januar 2026 wies das Gericht den Antrag ab. Richterin Kristin Muszynski stellte fest, dass die Rückverlegung rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen war. Ausschlaggebend seien nicht Selbstaussagen oder formale Kategorien gewesen, sondern das dokumentierte Verhalten, die ausgesprochenen Drohungen und die hohe Gefahr weiterer Gewalttaten. Die Frauenanstalt habe erhebliche Anstrengungen unternommen, den Häftling zu integrieren, sei damit jedoch objektiv gescheitert.
Der Fall Williams zeigte damit in ungewöhnlicher Klarheit die Grenzen staatlicher Steuerungsversuche im Strafvollzug auf. Frauenhaftanstalten sind für die Gesundheit ihrer Insassinen verantwortlich. Als sich abzeichnete, dass diese Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet war, griff der Staat ein. Ideologische Erwägungen traten hinter Sicherheitsfragen zurück – so die offiziellen Erklärungen.
Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass auch ein schwerer Gewaltverbrecher Anspruch auf menschenwürdige Haftbedingungen hatte. Diese könnten, so die Begründung, in einer streng überwachten Männeranstalt gewährleistet werden, nicht jedoch in einer offenen Frauenanstalt, die für eine völlig andere Gefangenenstruktur konzipiert sei.
Nach mehr als zwanzig Jahren Haft, zahlreichen Verlegungen und einem gescheiterten Versuch der Unterbringung im Frauenvollzug zog die kanadische Justiz damit eine klare Linie. Nicht Selbstdefinitionen nach ideologischen Moden, sondern Verhalten, Risiko und Verantwortung bestimmten am Ende die Entscheidung.
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