Die Justizministerkonferenz hat am 26. Mai beschlossen, dass nur noch Menschen, welche gegenüber dem Staat die „richtige“ Gesinnung aufweisen, in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden dürfen. Freilich, mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun – aber vermutlich hat man schon die falsche Gesinnung, wenn man es wagt an der neuen Praxis Kritik zu üben. Wie in der DDR schafft Deutschland erneut „Stracheldrahtzäune im Kopf“.
Ein Kommentar von Willi Huber
Was ein Mensch wirklich denkt, wird er in Deutschland in Zukunft wohl tunlichst für sich behalten – ganz wie zu Zeiten der kriminellen und mörderischen DDR-Diktatur. Eine weiterer Fensterladen, der theoretisch noch ein wenig Sonnenlicht ins Leben der Deutschen gelassen hat, wird mit diesem Beschluss wohl für lange Zeit dicht gemacht. In einem Bericht, der mit den Worten „Juristenausbildung ohne Verfassungsfeinde“ beginnt, erklärt die Legal Times Online kurz und knapp:
„Beim Zugang zur juristischen Ausbildung fordern sie außerdem mehr Strenge: Bewerberinnen und Bewerbern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, sollen nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, hat die JuMiKo beschlossen.“
Legal Times Online lto.de, 26.5.2023
Freilich muss das Vorhaben noch in einen Gesetzestext gegossen und vom zuständigen Parlament abgesegnet werden. Doch dabei dürfte es sich nur um eine Formalie handeln. Denn der politische Wind in Deutschland kommt aus der Richtung Diktatur von links außen. Die Verantwortlichen versuchen nicht einmal mehr, hier irgendwelche Intentionen zu verbergen. Andere Meinungen sollen beinhart ausgegrenzt und diskriminiert werden. Schließt man Andersdenkende aus den juristischen Berufen aus, kann dies auch für sehr lange Zeit aufrechterhalten werden.
Die Formulierung „Bewerberinnen und Bewerbern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen“ ist dabei außerordentlich schwammig gewählt. Und es handelt sich klar um eine Zuordnung nach Meinung und Gesinnung – etwas, das normalerweise durch Gleichheits- und Antidiskriminierungsgrundsätze gar nicht möglich ist. Bislang galt in Deutschland als Ausschlussgrund, wenn jemand erhebliche Straftaten begangen hat. Ersichtlich Kriminelle sollten weder Richter noch Rechtsanwalt werden können. Doch nun geht es um die Weltanschauung – und hier wird bald nur noch jene erlaubt sein, die von oben her vorgegeben ist.
Wenn in Deutschland jemand vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen wird, kann er keinen Studienabschluss und keine Anwaltszulassung erhalten. Es ist möglich, dass jemand mit absolviertem Grundstudium und erstem juristischen Staatsexamen nach mehreren Ausbildungsjahren ohne jeglichen Abschluss die Studienrichtung aufgeben müsste.
Wie die Formel „die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen“ zu verstehen ist, wäre Auslegungssache. Das falsche Posting in Sozialen Medien? Die falsche Veranstaltung besucht? Auf einer falschen Kundgebung gewesen? Nicht alle vorgeschriebenen Impfungen im Körper? Die Möglichkeiten sind vielfältig. PI-News-Autor Manfred Rouhs, der zum Thema ebenso einen Text verfasste, erklärt dies so: Ein kluges Wort, schon ist man „Rechtsextremist“. Und dann wars das, mit der Juristerei. Es ist anzunehmen, dass Menschen, die für PI-News oder Report24 schreiben, in Deutschland künftig unter die Regelung fallen. Etwas später vielleicht all jene, welche solche Angebote lesen.