In einem aktuellen Beitrag auf X gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich ein Status-Update zu den Verfahren um Covid-Impfschäden, die von der Kanzlei Rogert & Ulbrich betreut werden. Er mahnt an, dass Systemmedien diesbezüglich ein allzu einseitiges Bild zeichnen würden. Der Jurist ist zuversichtlich, dass das Blatt sich wenden wird.
Nicht nur Mediziner schrecken vor der Behandlung von Impfopfern zurück: Auch für regimetreue Juristen sind Impfschäden ein allzu heißes Eisen, das nicht ins gängige Narrativ passen will. Neben der Kanzlei von Joachim Caesar Preller ist es vor allem die Kanzlei Rogert & Ulbrich, die sich Impfschadensfällen in Deutschland annimmt und die Betroffenen vor Gericht vertritt.
Die Berichterstattung im Mainstream lässt dabei allerdings wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit aufkommen. Klagen werden mit skandalösen Begründungen abgelehnt, Menschen mit gravierenden Gesundheitsschäden werden Entschädigungen verwehrt, weil der Nutzen der Impfung angeblich die Risiken überwiege – eine Erzählung, für die auch die Kläger selbst als Gegenbeweis herhalten können. Auch ignoriert man das Versagen von Behörden wie der EMA und dem PEI, die sich auf Angaben der Hersteller verließen und auf wichtige Qualitätskontrollen verzichteten.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich weist in einem aktuellen Beitrag auf X jedoch darauf hin, dass die Berichterstattung der Systemmedien hier seiner Ansicht nach ein allzu einseitiges Bild zeichnet. Er erörtert den aktuellen Stand der in seiner Kanzlei betreuten Gerichtsverfahren. Klageabweisungen sind hier erfreulicherweise in der Minderzahl. Bei einzelnen Verfahren besteht sogar bereits Hoffnung auf Erfolg: Insbesondere solche gegen Versicherungsunternehmen, die die Deckung von Impfschäden verweigerten, scheinen demnach gute Erfolgsaussichten zu haben. Ulbrich konstatiert: “Wir sehen deshalb unser Wirken weiterhin optimistisch.” In einem Kommentar kündigte er an, dass er auch im Angesicht von verlorenen Prozessen sicher sei, dass sich das Blatt wenden werde.
Thema heute: „Zwischenbericht über alle Verfahren in Impfschadensfällen vor Zivilgerichten von Rogert & Ulbrich“
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich http://ru.law/Impfschaden , die Pionierarbeit ein weiteres Mal im Verbraucherschutz leistet, führt einige hundert gerichtliche Verfahren in Impfschadensfällen, in denen die ersten mündlichen Verhandlungen stattfanden.
Da der ÖRR darüber nur berichtet, wenn es gegen Impfgeschädigte geht – hier der aktuelle Stand der in unserer Kanzlei betreuten gerichtlichen Verfahren:
- LG Köln Heilbehandlungskammer
6 x Beweisbeschlüsse in Klagen der Impfgeschädigten gegen BioNTech- LG Mönchengladbach
Urteil vom 7.09.2023 Klage gegen BioNTEch bietet Aussicht auf Erfolg. Allianz muss decken.- LG Ellwangen Heilbehandlungskammer
Ankündigung Beweisbeschluss- LG München I Zivilkammer
Ankündigung Beweisbeschluss- LG Kleve Heilbehandlungskammer
Ankündigung Hinweis- und Beweisbeschluss- LG Passau Zivilkammer
„Bei alten Menschen gibt es keinen belegbaren Impfschaden“ Prognose: Klageabweisung- LG Oldenburg-Zivilkammer und Einzelrichter, der nicht auf die Kammer übertragen will.
Hält auch deliktische Ansprüche für möglich. Entscheidung unklar.- LG Detmold Heilbehandlungskammer
Prognose Hinweis- und Beweisbeschluss- LG Düsseldorf Zivilkammer
3 x Klageabweisung BioNTech und 1x Versäumnisurteil Moderna. Begründung: Behörden haben immer Recht. Das Gericht werde keine behördlichen Entscheidungen hinterfragen. Sei der Stoff genehmigt müsse alles gut sein. Mit der Argumentation gibt es kein Arzneimittelhaftungsrecht. Die Verfahren gehen alle in die Berufung zum OLG- LG Stuttgart Heilbehandlungskammer
Prognose: Ein Teilurteil gegen BioNTEch und eine Klageabweisung, wenn nicht da noch nachgelegt werden kann.- LG Köln Zivilkammer
Das LG Köln attestiert in einem beabsichtigten Verfahren gegen BioNTech hinreichende Erfolgsaussicht und wird prognostisch die DEVK zur Deckung des Verfahrens verurteilen.Während der ÖRR also immer nur dann berichtet, wenn es gegen Geschädigte geht, wäre es auch korrekt einmal die aktuelle Bilanz aufzuzeigen, die deutlich ausgewogener aussieht, als es die Medien darstellen. Wir sehen deshalb unser Wirken weiterhin optimistisch.
RA Tobias Ulbrich via X
Für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts würden erfolgreiche Impfschadensprozesse zweifelsfrei einen Dammbruch bedeuten. Gerade deshalb dürften allerdings viele Richter ein Urteil im Sinne der Opfer scheuen. Ein solches würde die Lügen um Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen, die die Politik den Bürgern durch Ausgrenzung und Diskriminierung aufzwang, bestätigen. Was widerständigen Richtern blüht, zeigte der Fall des Familienrichters in Weimar, der Kinder vom Maskenzwang befreite. Doch wie viele Richter können auf diese Weise sanktioniert werden, wenn mehr und mehr von ihnen sich auf Recht und Gesetze zurückbesinnen?