Impfschaden? Deutsches Gericht urteilt: Von Bürgern können solche Opfer verlangt werden

Collage R24 - Bilder: freepik

Für Empörung sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. Juli: Eine Frau aus Mainz hatte gegen BioNTech geklagt und Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert, weil sie seit ihrer Corona-Impfung unter Gangunsicherheit und Fallneigung leide. Das Gericht sah nicht nur keinen Zusammenhang der Beschwerden zur Impfung: Es befand auch, dass dem Einzelnen ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden könne.

Im August 2021 erhielt die Klägerin die erste Impfung, die zweite folgte (obwohl bereits Kopfschmerzen und Schwindel nach der ersten Injektion aufgetreten waren) im September 2021: Seitdem leidet die Frau aus Mainz laut eigenen Angaben unter unsicherem Gang und Fallneigung, müsse gestützt werden und habe erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag. Sie verlangte deswegen Schadenersatz und Schmerzensgeld von BioNTech in Höhe von 100.000 Euro.

Das Landgericht Mainz hatte die Klage bereits abgewiesen. Die Berufung wurde nun vom Oberlandesgericht Koblenz zurückgewiesen. Das OLG stützte in seiner Begründung wacker das politische Narrativ und beharrte auf einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-Impfung – immerhin sagen das ja die EMA und das Paul-Ehrlich-Institut. Außerdem sei das Vakzin ja ohnehin zugelassen, womit Nutzen und Sicherheit scheinbar als bewiesen gelten. Perfide: Man behauptet dabei auch, ein 100-prozentiger Schutz durch die Impfung sei gar nicht versprochen worden. Der Impfstoff sei dafür ja auch gar nicht zugelassen worden. Letzteres ist zwar korrekt, wurde der Bevölkerung so deutlich aber nie kolportiert. Der gesamte Impfdruck beruhte bekanntlich auf einer Lüge von einem verlässlichen Fremdschutz.

Besonders bedenklich liest sich die Schlussfolgerung des Gerichts: Weil der Impfstoff ja angeblich so gut wirkt, müssen Nebenwirkungen quasi hingenommen werden. „Rechtslupe“ und LTO zitieren: „Dem von der Verwirklichung eines Risikos Betroffenen werde ein im Sinne des Gesetzes ‚vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit‘ abverlangt.“ Impfgeschädigte haben also Pech gehabt: Sie sollten sich quasi fürs Team opfern (auch wenn das Team nichts davon hat). Das ist nach Ansicht von deutschen Richtern schon in Ordnung so. Die Klägerin hätte sich obendrein um die Produktinformationen bemühen können, die wären ja frei zugänglich gewesen.

Besonders Impflinge dürfen aus diesem Urteil ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen. Eines zeigt es ganz sicher: Obrigkeitshörigkeit sollte im Allgemeinen gut überlegt sein. Man könnte früher oder später einen hohen Preis dafür zahlen.

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