Seit dem 1. Januar 2025 ist die neue Richtlinie für die Behandlung von Long Covid und Impfnebenwirkungen in Kraft. Diese neue “LongCOV-RL” weckt bei kritischen Beobachtern allerdings die Befürchtung, dass Impfnebenwirkungen dadurch vollends unter den Teppich gekehrt werden könnten.
Mit der sogenannten LongCOVID-Richtlinie (LongCOV-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung – das “Post-Vac-Syndrom” – in die gleiche Schublade wie Long COVID gesteckt werden: Die Richtlinie soll regeln, wie Betroffene mit Long COVID und “Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen”, koordiniert und strukturiert versorgt werden, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Bestimmte Gebührenordnungspositionen (GOP) können von beteiligten Ärzten nun zusätzlich abgerechnet werden. Dafür winken dann festgelegte Vergütungen. Für einige Beunruhigung sorgt nun allerdings, dass die KBV bei der Information über Zuschläge für “schwere Fälle” zum sogenannten Basis-Assessment (GOP 37801) überhaupt nicht auf Impfnebenwirkungen eingeht:
Zu „schweren Fällen“ zählen beispielsweise Patienten mit Post-COVID (ICD-10-Kodes U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet) und einer schweren Funktionseinschränkung (ICD-10-Kodes: U50.4 – Schwere motorische Funktionseinschränkung). Auch Patienten mit Verdacht auf ein Chronisches Fatigue-Syndrom (ICD-10-Kodes: G93.3 V) und einer seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung fallen darunter.
Später in der Mitteilung wird dann jedoch erörtert, dass die Richtlinie speziell auch für Patienten mit “Post-Vac-Syndrom” gelte. Aber was ist mit dem ICD-Schlüssel für diese Impffolgen?
Vertuschung durch Umetikettierung?
Der bekannte Datenanalyst Tom Lausen hat jüngst auf Telegram auf eine offenkundige “Umkodierung” bei Pneumonien in den Corona-Jahren hingewiesen: 2021 explodierten die “Viruspneumonien” (ICD J12.8) in deutschen Kliniken, während Lungenentzündungen anderer Genese viel seltener erfasst wurden. Hat SARS-CoV-2 kurzerhand andere Krankheitsursachen ausgerottet? Wohl kaum. Die Daten erinnern vielmehr an das abrupte “Aussterben” der Grippe, die plötzlich nur mehr Covid-19 hieß.
Droht eine solche offenkundige Täuschung auch bei den Impfnebenwirkungen? Lausen hält eine mögliche Vertuschung durch Umetikettierung auch bei Impfkomplikationen für möglich, befürchtet sie sogar. Rein nach der Berichterstattung der KBV (die sicherlich auch die Ärzte lesen) könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass unerwünschte Nebenwirkungen nun als Post-COVID-Zustand bezeichnet werden sollen. Auch auf X wird diese Möglichkeit bereits debattiert.
Wirft man einen Blick in den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, also die Grundlage für die nun in Kraft getretenen Neuerungen, wird der ICD-Code U12.9! für Impfnebenwirkungen immerhin erwähnt:
Jedoch: Wie viele Ärzte – die schon kein Geheimnis daraus gemacht haben, dass ihnen das Melden von Nebenwirkungen zu viel Arbeit verursacht – studieren diesen Beschluss? Scheint es nicht viel einfacher, gemäß dem Namen der Richtlinie und auf die Post-COVID-Codierung U09.9 zu setzen, um auch ja ganz sicher alle Zuschüsse zu kassieren? Das entspricht vielfach sowieso der gängigen Praxis, Impfnebenwirkungen sind schließlich ein heißes Eisen und das Narrativ der sicheren, “nebenwirkungsfreien” Impfung wird von manchen auch weiterhin geglaubt.
Angesichts dessen, dass unzählige Fälle von “Long Covid” auf die Impfung zurückzuführen sein dürften, hätte es von vornherein eine “PostVac-LongCOV-RL” geben müssen – und keine Richtlinie für Long Covid, wo inkognito auch Impfnebenwirkungen einbezogen werden. Einer Aufarbeitung des Impfverbrechens sind diese Neuerungen sicherlich nicht zuträglich: Impfschäden werden weiter unter den Teppich gekehrt. Aber das ist politisch ja auch so gewollt.