ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS haben im Gesundheitsausschuss des Nationalrats für die Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes gestimmt, entschiedenen Widerstand leistet dagegen die FPÖ. Fixiert wurde in der Novelle unter anderem der Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses, dessen wesentlicher Bestandteil das zentrale Impfregister darstellt. Zuständig sein soll zukünftig nicht mehr die ELGA, sondern das Gesundheitsministerium, das Zugriff auf die personenbezogenen Gesundheitsdaten aller Österreicher erhält. Auch sollen nach dem neuen Gesetz Impferinnerungen, die ausgelöst werden, wenn eine empfohlene Auffrischungsimpfung nicht erfolgt, 30 Jahre lang gespeichert werden.
Presseaussendung der FPÖ
„In Österreich herrscht ein Phänomen vor, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht nur äußerst komplex und kompliziert umgesetzt wird, sondern, dass sich vor allem im Gesundheitstelematikgesetz Dinge einschleichen, die beim besten Willen nicht nachvollziehbar sind“, so FPÖ-Gesundheitssprecher und Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses NAbg. Mag. Gerhard Kaniak in seinem Debattenbeitrag zur Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes.
Eine der digitalen Innovationen der vergangenen Jahre ist der elektronische Impfpass, der nun vom Probebetrieb in den Vollbetrieb übergeht. Nun muss man aber in der Gesetzesnovelle lesen, dass die Sammlung der Gesundheitsdaten von jedem einzelnen Österreicher von der Verantwortlichkeit von der ELGA GmbH an das Gesundheitsministerium übertragen wird. „Was machen aber personenbezogene Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium? Das hat im Ministerium schlicht und ergreifend nichts zu suchen, daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen“, kündigte der FPÖ-Gesundheitssprecher an.
Es finden sich, so Kaniak, aber noch weitere Absurditäten in der Novelle. So sollen etwa zukünftig Impferinnerungen für 30 Jahre gespeichert werden. „Eine Impferinnerung soll vom System dann automatisch ausgelöst werden, wenn eine von der Impfkommission empfohlene Auffrischungsimpfung nicht fristgerecht erfolgte und somit im e-Impfpass nicht eingetragen ist“, erklärte Kaniak.
„So sollte beispielsweise die FSME-Impfung alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Vermutlich werde man dann nach fünf Jahren jährlich eine Impferinnerung bekommen, und zwar so lange, bis man sich wieder impfen lässt. Das können also einige Erinnerungen sein, die alle dann bis 30 Jahre nach dem Tod des Patienten gespeichert werden. Was soll ein solcher Vorgang für einen Sinn haben? Ein solches Vorgehen erschließt sich mir überhaupt nicht“, so Kaniak in Richtung Gesundheitsminister Rauch.
Gleichzeitig beschränke man aber für die Stellen, die mit den Gesundheitsdaten arbeiten müssen, wie etwa für die öffentlichen Apotheken, den Zugriff auf 28 Tage nach Stecken der e-Card des Patienten. „Das ist aber ein Zeitraum, bei dem viele Impfungen gar nicht fristgerecht eingetragen werden können, da die Impfschemata, etwa bei einer Hepatitis-Impfung, länger sind – da bräuchte man ein Jahr für die Zugriffsmöglichkeit, um die Impfung eintragen zu können“, betonte Kaniak.
„Offensichtlich geht es im Endeffekt nur um eine Sammlung von Gesundheitsdaten im Ministerium und die tatsächliche Funktionsfähigkeit des Systems, den wirklichen Benefit, den diese Digitalisierung bedeuten könnte, kann man nicht finden. Aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz ab“, betonte der FPÖ-Gesundheitssprecher.