Ein kurioses Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin erhielt der Rechtsanwalt Markus Haintz, nachdem er wegen eines Gewaltaufrufs auf einer Wahlparty der Linken Anzeige erstattet hatte: Er hatte ein Video, das den Aufruf belegte und in den sozialen Netzen längst viral ging, angefügt. Die Datei im üblichen MP4-Format kann in Berlin aber leider nicht geöffnet werden.
Für Linke ist jeder total Nazi, der nicht linksextrem ist – und alle diese Nazis möchte man gern “kaputtmachen”. Videos einer Wahlparty der Linken, auf der “Schlag die Nazisau, mach sie kaputt” gegrölt wurde, gingen in den sozialen Netzen prompt viral – da Linksextremismus im besten Deutschland aber nicht weiter beachtet wird, hatte das natürlich nicht denselben Effekt wie die “Ausländer raus!”-Rufe auf Sylt (obwohl diese “Parole” nicht strafbar ist). Nein, es hatte einfach gar keinen Effekt.
Rechtsanwalt Markus Haintz erstattete allerdings Anzeige. Dabei übersandte er natürlich auch das Video, das die Gewaltaufrufe zeigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin meldete sich inzwischen zurück – allerdings mit einer reichlich kuriosen Antwort: Man kriegt solche MP4-Videodateien im besten Berlin aller Zeiten wohl leider nicht geöffnet. Man bitte daher um Übersendung der Datei auf einem physischen Datenträger. Im Jahr 2025. Guten Morgen.
Das Video dürfte ohnehin bekannt sein, denn es ging in den sozialen Netzen viral. Haintz zeigt auf X einen entsprechenden Screenshot und betont: “Die Datei lässt sich problemlos im Anwaltspostfach herunterladen und funktioniert.” Außerdem mutmaßt er: “Es darf bezweifelt werden, dass die politisch abhängige StA Berlin bei einem ‘Ausländer raus’-Video aus Sylt ebenso (vermeintlich) ‘unfähig’ reagiert hätte.”
Das antwortete er auch der Staatsanwaltschaft. “Wenn auf einer Wahlparty der Partei Die Linke offen zur Gewalt gegen ‘Nazis’ aufgerufen wird, scheinen die technischen Möglichkeiten offenbar eingeschränkt zu sein”, so Haintz in seinem Schreiben. “Der Verfasser bittet um Stellungnahme dahingehend, ob der Staatsanwaltschaft Berlin schlicht die technischen Möglichkeiten fehlen, gängigste Videoformate zu öffnen, wenn eine Strafverfolgung offenkundig nicht politisch erwünscht ist oder ob sie den Verfasser für dumm verkaufen möchte”, heißt es darin weiter. Zur “Arbeitserleichterung” verwies er auf das Video auf X (“mit inzwischen über 500.000 Aufrufen”).